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Neuer gedanke auf dem Strich --

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17. Juli 2007
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Eine Behörde hat Macht. Darf sie mit dieser Macht auch Gesetze umgehen.
Zum Beispiel: aus dem Handgelenk heraus, und freien Ermessen behaupten, dass das Verkaufen von Bilder in Fußgängerzonen nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie im Grundgesetz zu tun habe.
Und deshalb zu jeder Zeit, und in jeder Art und Weise Ordnungswidrig gemacht werden darf.
Dass Mann oder Frau für das Verkaufen von Bilder, auch zum verkaufen hochwertiger Kunst. eine Gewerbeerlaubnis braucht, ist Gesetz und vollkommen in Ordnung, wenn in diesem Gesetz, „Gewerbeordnung,“ aber ausdrücklich und im Ergebnis zutreffend dargelegt wird, dass wegen der Kunstfreiheitsgarantie , das Verkaufen selbst gemalter Bilder dann keine Gewerbeerlaubnis bedarf.
Was ist dann faul in einem Machtstaat. Wenn jeder Amtsvorsteher jedem anderen Amtsvorsteher beweisen darf, der Rupp der Spinnt doch. Von wegen Kunstfreiheit für Selbstgemalte Bilder?
Ich bin der spinnerte Künstler Rupp, wie aber komme ich da raus?
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denn in der Asche glimmt immer noch die Wut
 
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