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Die Arge

AW: Die Arge

Nö, aber ich habe beruflich mit Obdach besorgen und Obdach behalten zu tun. Ich bin Sozialfuzzi.

Egal, was, wieviel, woher Deine Freundin Kohle bekommt: es kommt darauf an, ob das im Leistungsbezug passiert. Davor kann sie ein Vermögen besitzen (150 Euro pro Lebensjahr).

Wie hoch sind bei Euch die KdU? Bei uns 378 Euro Warmmiete pro Monat für eine Person, für 2 Personen 444 Euro. Und wie alt ist das Kind Deiner Freundin?
 
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AW: Die Arge

Über dritte reden mit Schuldzuweisung nach außen, in dem Fall auf die Arge ist ein Zeitvertreib aber mehr Sinn macht es kaum.
Wozu hier einen Fall besprechen wenn die Betreffende nichts davon ließt.
Ansonsten ist bekannt, dass seit Arge und Hartz IV die Klagen wegen Ungereimtheiten enorm zugenommen haben und viele zu Recht.
Die Sozialämter sind bei dem Ansturm hoffnungslos überfordert und nicht in der Lage jede Situation ausreichend in guter Qualität zu bearbeiten.
Als Streetworker habe ich öfter solche Klagen zu hören und manchmal hilft ein gemeinsamer Gang zum Amt um die Missverständnisse zu klären aber
manchmal ist die Sturheit und das Nichteinsehen so groß, da gibt es keinen Kompromiss.
Der Geldempfänger ist von der Arge abhängig aber das Amt nicht vom Betroffenen. Wer macht bei so einer Situation die Regeln?
Gut beraten wer die Regeln genau kennt und nur versucht sie zu überschreiten wenn die Fähigkeiten dazu da sind.
 
AW: Die Arge

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Der Geldempfänger ist von der Arge abhängig aber das Amt nicht vom Betroffenen. Wer macht bei so einer Situation die Regeln?
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Wahrscheinlich letztlich "Vater" Staat bzw. bestimmte Beamte, die an Macht und Kontrolle unter dem Deckmantel der Legalität interessiert sind ...:dontknow:
 
AW: Die Arge

Es ist hinlänglich bekannt, dass die gegenwärtige Sozialgesetzgebung mit heißer Nadel gestrickt wurde und so interpretationsbedürftig ist, dass ein sehr großer Anteil der amtlichen (agenturlichen) Bescheide falsch sind, zufälligerweise meist zu Ungunsten der Verwalteten. Die Sozialgerichte ächzen unter der Last der von überforderten, unterqualifizierten Mitarbeitern erstellten Bescheide. Es ist leider so, dass nur Beharrlichkeit hilft, sich nicht einschüchtern lassen und auf seinem Recht bestehen. Wir müssen sie mit ihren eigenen Waffen schlagen: klagen, klagen, klagen. Den Rechtsbeistand müssen sie dann auch noch bezahlen. Allerdings würde ich das erst tun, wenn alle Versuche auf sachlicher Basis gescheitert sind, was bei mir noch nie vorgekommen ist. Mir wurde immer alles Machbare gewährt, was ganz sicher mit meinem friedlichen Auftreten und dem natürlichen Respekt vor dem Anderen zu tun hat. Wer laut fordernd und aggressiv auftritt, dart sich nicht wundern, wenn er auf Granit beißt.
 
AW: Die Arge

Sie mit eigenen Waffen schlagen klingt als ob die Mitmenschen, die Angestellten, die die Verantwortung tragen der Feind wären.
Eine Haltung die stetigen Unfrieden zwischen Abhängigen und Verwaltern schafft nur weil die Abhängigen frustriert sind abhängig zu sein.
Wer anerkennt und akzeptiert das notwendige Geld vom Staat zu bekommen hat damit kein Problem und kann sich den wichtigen Dingen zuwenden.
Das wenige Geld um den Unterhalt zu bestreiten in Deutschland das notwendig ist sollte was Erfüllung und Lebensqualität angeht kaum der Rede Wert sein.
Die eigentlichen Bereiche des Lebens wie Kultur, Philosophie, Denken, Fühlen, Erleben, Wahrnehmen usw. sind vom Geld unabhängig.
Sicher Klagen vor Gericht wegen Privateigentum ist im Staat eine Möglichkeit, das Recht bekommt jeder seinen Besitz zu verteidigen aber
selbst wenn es dann ein paar Euro mehr gibt, glücklich macht es nicht.
Eine Dankbarkeit zu Leben und überhaupt etwas zu bekommen ohne direkte Gegenleistung macht viel eher glücklich und schafft eine Freude am Dasein.
Leider klagen und jammern diejenigen die voll gestopft sind mit Sachen am lautesten wie schlimm alles ist und schreien bedürftig.
 
AW: Die Arge

Hallo Dissidentin,

wenn sich Deine Freundin keinen Anwalt leisten kann, hat sie Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.

Sie soll so schnell wie möglich (innerhalb eines Monats nach Ablehnung des Widerspruchs) beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen (das geht auch ohne Anwalt) und gleichzeitig einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen.
Entweder schriftlich, oder direkt beim Sozialgericht zu Protokoll geben.

Beim Sozialgericht werden keine Gebühren und Prozeßkosten erhoben. D.h., sie muß kein Geld "vorstrecken".

lg.eule
 
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