• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Der Brexit und seine Folgen

Jede Vertragsänderung bedeutet eine Kündigung von Vertragsteilen. Der Ausstieg aus einem Vertrag ist nicht rechtswidrig, außer es wurde so eine Klausel beschlossen. Im EU-Recht jedenfalls nicht. Siehe den "berühmten" Artikel 5o, der ??angeblich von Gb hineinvereinbart wurde.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Auslegung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2018, wonach die Austrittsabsicht von GB - dem Europäischen Rat am 29.März 2017 mitgeteilt, - eigentlich nach Ablauf von zwei Jahren - also nach dem 29. März 2019 keine Anwendungen finden sollte, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit GB einstimmig, diese Frist zu verlängern, was offenbar ja auch geschehen ist, sodass Großbritanien rechtswirksam - ohne Zustimmung der anderen EU-Mitglieder - bis zu einem ungeregelten Austrittstermin derzeit noch immer seinen Verbleib in der EU zu unveränderten Bedingungen erklären könnte.... um die Verwirrung perfekt zu machen.....Sehe ich das richtig?:rolleyes:
 
Werbung:
Die EU hat die Rücknahme des Austritts für zulässig erklärt. Bis dahin ist GB Mitglied der EU.
 
Es gibt meines Erachtens weltweit keinen Präzedenzfall, wo derjenige, der aus strategischen Gründen einen Gemeinschaftsvertrag kündigt, weil er sich auf ein (zweifelhaft erwirktes) demokratisches Urteil des Volkes berufen "darf und muss", dieses knappe Mehrheitsergebnis dazu legal ausgenutzt hat, um allerbeste Austrittsbedingungen neuvertraglich - im Nachhinein einer Kündigung - machtdemonstrativ vorrangig zu gestalten versuchen.

Mit Boris Johnson
stirbt eine letzte Hoffnung!
 
Mutmaßlich die Hoffnung derjenigen,
(hpts. Jugendliche) die nicht zur Wahl gegangen waren?
-!
Die bewusste - aktiv zählende - Enthaltungstimme bei einer Wahlteilnahme, so habe ich schon vor Jahrzehnten (inoffiziell) in Deutschland gerügt, wird meines Erachtens in keinem demokratischen Land der Welt praktiziert, obwohl die direkt oder indirekt gewählten Volksvetreter sich oftmals bei Gefahr, sich einen persönlichen Zielkonflikt einzuhandeln, sich ja auch salomonisch ihrer Stimme enthalten können und davon auch gelegentlich Gebrauch machen.

Der Wähler in einer Demokratie kann das (bislang) - durch seine positive Wahlteilnahme als Demokrat - meines Erachtens (noch) nicht, sich einfach seiner Stimme in einem dazu extra vorgesehenen Wahlkreuzfeld enthalten. - Das ist etwas ganz Anderes als eine Nichtteilnahme an der Wahl!

Im Übrigen habe ich meine Meinung zu dieser Volksbefragung der Briten zum Verbleib in dieser Vertragsgemeinschaft schon kundgetan: Wer in Europa etwas zum Positiven verändern möchte, der sollte dies als anerkannter Vertragspartner innerhalb der Gemeinschaft tun und sein Vorschlagsrecht - mit Fakten unterlegt - überzeugend dazu einbringen.
Johnson wird mit Inhalten von Abkommen anderer Drittländer argumentieren.
....Etwa mit Inhalten von Geheimabkommen? :mad: ...bildhaft nachgefragt:
---Will Johnson noch einen extra "Zuckerbrotaufstrich in nationalen Hinterzimmergesprächen" aushandeln? :rolleyes:
 
.... Das Austrittsabkommen wurde im Parlament im März 2019 zum 3. Mal abgelehnt.
Will Johnson noch einen extra "Zuckerbrotaufstrich in nationalen Hinterzimmergesprächen" aushandeln?
Johnson wird individuelle Abkommen abschließen und sich die Partner aussuchen, die sich trotzdem im Rahmen des EU-rechtes bewegen können. Ein Hauptgrund gegen die EU ist ua. die generelle Personenfreizügigkeit.
 
Werbung:
Mutmaßlich die Hoffnung derjenigen,
(hpts. Jugendliche)
die nicht zur Wahl gegangen waren?
.....Tja, so "kann es gehen", wenn man sich "der Demokratie verweigert" und einer "Wahl" fernbleibt... dann muss man eben mit "dem vorlieb nehmen", was "andere entschieden" (gewählt) haben! "Dumm" gelaufen für die "jungen" Briten!!.....

meint plotin
 
Zurück
Oben