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bedingungsloses Grundeinkommen gegen Mindestsicherung

Was ist besser?


  • Umfrageteilnehmer
    18
Deine Frau die " Therapeutin ", weiß dass du ihre Patienten zu Haubesuchen bei dir zwingst,
.....Na, na, na! Sie mein lieber "Marco" sind es doch, der auf "Knien angerutscht" kommt und darum bettelt, den "Boden auflecken" zu dürfen, also von "Zwang" keine Spur nicht wahr!!.....

meint plotin
 
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Ich wette auf Joachims Hartz 4 Beiträge, dass du´s faustdick hinter deinen stinkenden Ohren hast !
.....Tja, lieber Marco, "Wette verloren", Ich habe "keine Ohren"! Der Gute "Herr Stiller" wird sich über die "Verdoppelung" seiner Einkünfte jetzt bestimmt ein "zweites Loch" in seinen "Allerwertesten" freuen!.....

meint plotin
 
.....Nichts "einfacher" als das! Jeder "interessierte Bürger" (und andere??) hat die "Möglichkeit" Einsicht zu nehmen! Zum einen, in das "Bundesgesetzblatt mit dem das Neutralitätsgesetz von 1955" veröffentlicht und "kundgetan" wurde zum anderen in die "Bundesverfassung", in welcher die dem "Neutralitätsgesetzt von 1955" aufgepfropften "Zusatzartikel" zu finden und nachzulesen sind. Und dann möge sich der "interessierte Bürger" (und andere??) "sein Bild" machen!....

Nun, die „Neutralität“, dem Österreicher „lieb und teuer“ verkauft sich eben gut und das "trotz besseren" Wissens.

Ja plotin, und darum brachte ich den Hinweis von *Roland Barazon*

Dazu aus "Österreichische Neutralität"
"Die Auffassung, dass Österreichs Neutralität im klassischen Sinn nicht mehr
bestehe, wird immer wieder von Experten der
L a n d e s v e r t e i d i g u n g s a k a d e m i e - Wien vorgebracht"

-und:

"Unter V e r f a s s u n g s j u r i s t e n wird diskutiert, ob der
formelle Widerruf des Neutralitätsgesetzes als Gesamtänderung
der Bundesverfassung zu interpretieren sei, und daher von
Gesetzes wegen eine Volksabstimmung erfordere"

Daher mein Hinweis auf *Roland Barazon* welcher voriges
Jahr mit einer eventuellen Volksabstimmung hat aufhorchen
lassen!
Wir werden sehen, wie und ob die neue Regierung auf den
Großteil der Bevölkerung wird -e n d l i c h- hören wollen,
oder nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn die Neutralität im sog. klassischem Sinn nicht mehr besteht - wen kratzt das eigentlich?

Die Unabhängigkeit nach außen stellt sich z.B. in Verträgen dar, die Ö. nach der jeweiligen Interessenlage abschließt.
 
wen kratzt das eigentlich?

Sie sind doch Jurist, Herr KANTIG, bitte!

Die Frage hier -in diesem Thread- ist nicht, ob es Sie oder jemanden "kratzt"
sondern (Frage von Verfassungsjuristen!) ob dieser "formelle Widerruf" des
Neutralitätsgesetzes als Gesamtänderung der Bundesverfassung, ob dies
also juristisch gerechtfertigt war/ist!
 
"formelle Widerruf" des
Neutralitätsgesetzes als Gesamtänderung der Bundesverfassung, ob dies
also juristisch gerechtfertigt war/ist!
Es ist keine juristische - sondern politische - Frage.
Die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes ist nur mit 2/3 Mehrheit möglich.
Ich sehe keine 2/3 Mehrheit, an dem Neutralitätsgesetz zu "rütteln". Sprich: Es kratzt niemanden. Eine Volksabstimmung könnte wiederum nur mit einer - ?? weiß ich nicht - mit 2/3 oder der einfachen Mehrheit beschlossen werden. Wiederum - ein theoretischer (=lächerlicher) Streit, in dem sich Leute profilieren wollen.
 
Es ist keine juristische - sondern politische - Frage.
Sehe ich auch so.

Aber wer - außer mir - der ich nie wieder außer mir sein möge -
könnte den Unterschied zwischen Jura und Politik
hier noch besser auf den Punkt bringen?

: :

Die juristische Frage stellt die Faktizität des Faktischen in der Mittelpunkt einer Geschehnisanalyse
und die politische Frage stellt die Fucktizität des Ungeschehens in den Mittelpunkt einer Ungesehensanalyse.


Um der Würde der von mir behutsam gepflegten Sprache dabei auch wirklich angemessen Tribut zu sollen
bitte ich den Leser zum Einwirkenlassen meiner Worte eine halbe Gedenkminute einzulegen
und beim Gedenken bedenken dabei möglichst nicht im round up (zusammenfassend) zu übertreiben.

DANKE EUCH ALLEN !


 
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Ca zwei Jahre nach unserem EU-Beitritt (Schüssel und Amsterdamer Vertrag)
hatte die Regierung beschlossen
k e i n e
Volksabstimmung in Bezug auf unsere Neutralität zu veranstalten:
Warum wohl?
-!
Und wenn Menschen wie Verfassungsjuristen od. Ronald Barazon sowei andere
bemüht sind, sich mit kritischen Gedanken oder Vorschlägen zu bemühen, dann
sind die eh nur "politisch" unterwegs, um "Streiterei" anzuzetteln...!

Ja-wenn Sie das meinen ...

Da glaube ich eher, dass das stimmt, was @plotin -hier schon wiederholt-
zu bedenken vorgibt!
 
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