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arendt-quelle gesucht

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AW: arendt-quelle gesucht

keine Ahnung

vielleicht

Jean-Jaques Rousseau,
Über den Gesellschaftsvertrag (Du contrat social, 1762)

3. Kapitel: Vom Recht des Stärkeren

Der Stärkste ist nie stark genug, um immerdar Herr zu bleiben, wenn er seine Stärke nicht in Recht und den Gehorsam nicht in Pflicht verwandelt. Daher entspringt das Recht des Stärksten, ein Recht, das scheinbar ironisch aufgefasst und in der Tat doch als Prinzip anerkannt wird. Aber wird man uns dieses Wort denn nie erklären? Die Stärke ist ein physisches Vermögen; ich begreife nicht, welche sittliche Verpflichtung aus ihren Wirkungen hervorgehen kann. Der Stärke nachgeben ist eine Handlung der Notwendigkeit, nicht des Willens, höchstens eine Handlung der Klugheit. In welchem Sinne kann es eine Pflicht werden?

Lassen wir dieses angebliche Recht einen Augenblick gelten. Nach meiner Überzeugung ergibt sich daraus nur ein unlöslicher Wirrwarr von Begriffen, denn sobald die Stärke das Recht verleiht, so wird die Wirkung mit der Ursache verwechselt; jede Stärke, welche die erste übersteigt, ist die Erbin ihres Rechtes. Sobald man ungestraft nicht gehorchen braucht, besitzt man das Recht dazu, und da der Stärkste immer recht hat, handelt es sich nur darum, es so einzurichten, dass man der Stärkste ist. Was bedeutet nun aber ein Recht, das mit dem Aufhören der Stärke ungültig wird? Muss man aus Zwang gehorchen, so braucht man nicht aus Pflicht zu gehorchen, und wird man nicht mehr zum Gehorchen gezwungen, so ist man dazu auch nicht mehr verpflichtet. Man sieht also, dass das Wörtlein »Recht« der Stärke nichts verleiht; es ist hier vollkommen bedeutungslos.

Gehorchet den Gewalthabern! Wenn dies bedeuten soll: gebet der Stärke, der Gewalt nach, so ist das Gebot gut, aber überflüssig; ich bürge dafür, dass es nie übertreten werden wird. Ich gebe zu, dass jede Gewalt von Gott kommt; aber auch jede Krankheit kommt von ihm; heißt das etwa, deshalb sei es verboten, den Arzt zu rufen? Wenn mich ein Räuber im Waldesdickicht überfällt, so muss ich mich der Gewalt fügen und ihm meine Börse geben; verpflichtet mich aber wohl mein Gewissen, sie zu geben, wenn ich imstande wäre, sie ihm vorzuenthalten? Die Pistole, die er mir vorhält, ist ja am Ende doch immer eine Gewalt.

Gestehen wir also, dass Stärke kein Recht gewährt, und dass man nur verpflichtet ist, der rechtmäßigen Gewalt Gehorsam zu leisten. So taucht meine erste Frage immer wieder von neuem auf.
 
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http://www.uni-oldenburg.de/arendt-zentrum/

Liebe pjotrina

Frag doch dort einmal nach, wo das Zitat der Ahrend genau steht.
Ich habe sehr wenig direkt von ihr gelesen, könnte mir aber vorstellen, dass es in ihrem letzten Werk ( Vom Leben des Geistes - 3. Unvollendeter Band: Das Urteilen „ - 1982 ) stammt.
Denn dort - ich las Auszüge davon - setzt sie sich mit der politischen Utopie auseinander,wie die drei Elmente Denken - Urteilen und Wollen im politischen Leben so aufeinander abgestimmt werden können, dass niemand nur gehorchen und niemand nur befehlen kann. Wenn ich`s mir halt richtig gemerkt habe.
Also; nix Genaues weiß ich nicht aber dieses ebenso...

Am besten ist es, Du fragst bei der obigen Addi nach - die Uni Oldeburg bereitet eine historisch -kritische Gesmtausgabe der Werke der Ahrend vor . Also müssten sie dieses Zitat auch erkennen.
Frdl. Gruß
Marianne
 
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