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Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

Scriberius,

das ist ein langes Problem und glaube mir, die meisten Strafrichter hätten auch gerne eine Antwort darauf. Ich erinnere mich an meine Referendarzeit beim Jugendstrafgericht und welches Vorstrafenregister da manche Jugendliche schon hatten - ich betone Jugendliche. Manche, so sagten die Psychologen, kommen einfach mit dem Leben dort draussen nicht klar und so zieht es sie andauernd in Straftaten und damit ins Gefängnis, weil sie dort ein "sorgenfreies" Leben haben und vor allem eine Richtlinie. Andere ziehen das durch bis ins hohe Alter. da werden psychiatrische Behandlungen verordnet, da werden soziale Experimente angesetzt. Die, die du meinst, sind da offensichtlich resistent. Es ist schwer in solche Menschen hineinzusehen und entsprechendes zu tun, um sie einzugliedern. Wenn du eine Idee hast sind dir tausende Richter dankbar.
 
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AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

Das glaube ich. Und ich denke, dass wir da nicht mehr viel ändern können. Allerdings bleiben doch ein paar Punkte, über die nachgedacht werden sollte. 15 Jahre sind ein langer Zeitraum, aber scheinbar für so manch einen nicht lange genug. Die derzeitige Einrichtung von Anstalten bzw. Bereichen für Sicherheitsverwahrung halte ich für richtig. Für diejenigen, die sich als unbelehrbar bzw. unberechenbar erwiesen haben, muss lebenslänglich auch tatsächlich bis zum Tod bedeuten. Normalerweise sollte man davon ausgehen können, dass Richter und Psychiater diese Leute mit einem hohen Maß an Stimmigkeit beurteilen können, die Ereignisse der letzten Zeit lassen daran aber Zweifel aufkommen. Kann es auch damit zusammenhängen, dass in Folge des heute üblichen Effektivitätswahns diese Fachkräfte gar nicht mehr genügend Zeit haben, um sich intensiv genug mit den Straftätern zu befassen? Und dass im Zweifel das Urteil doch etwas voreilig lautet: "raus mit dem Kerl - es wird schon gut gehen"? Das grundsätzliche Dilemma ist doch auch, dass unter den heutigen Bedingungen, besonders wegen der real sinkenden Chancen für immer größere Bevölkerungsanteile auf legale Teilhabe auf befriedigendem Niveau, die Bereitschaft zur kriminellen Existenzbesteritung wächst.
 
AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

Hallo Louis,

was mir vorschwebt? Das ist klar: ich bin davon überzeugt, dass die allermeisten Täter im Laufe einer längeren Haftstrafe erkennen, dass sie falsch gehandelt haben. Bei solchen Fällen, wie hier geschehen, bleibt nur das Mittel der Sicherheitsverwahrung, die derzeit neu geregelt wird. Klar, sie gehören zum allgemeinen Lebensrisiko, aber dennoch bleibt die Frage, wie die Gesellschaft mit ihnen umgeht. In die Schweiz schicken wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, aber, die werden sie wohl kaum haben wollen. In den USA sind inzwischen sogar wieder chain gangs unterwegs.

Und was mit IHNEN vorher gemacht wurde, das war richtig gehandelt? Das ist sowas von typisch...
 
AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

Diese Verbrecher werden jahrzehntelang behandelt, dass einige Protektionskinder sehr gut leben koennen davon. Das System ist zum :wc1:
 
AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

Diese Verbrecher werden jahrzehntelang behandelt, dass einige Protektionskinder sehr gut leben koennen davon. Das System ist zum :wc1:

Ja nun, man muss schon auch bedenken, dass das deutsche Strafrecht nicht die Bestrafung als einzigen Grund verfolgt, sondern die Wiedereingliederung des Straftäters. Diese zwei Aspekte müssen abgewogen werden und sicherlich geschehen da auch Fehler. Man sollte aber nicht das ganze Rechtssystem an wenigen Fällen beurteilen, sondern sehen, dass es in der überwiegenden Mehrheit der Fälle seine Zielsetzung auch erreicht. Abgesehen davon wird sehr oft vergessen, dass die Richter und Staatsanwälte hier nicht eigenständig handeln, sondern ganz eng an das Gesetz gebunden sind. Die Hauptverantwortung liegt also bei den Politikern und nicht den Richtern. Wenn ein Straftäter per Gesetz freizulassen ist, dann ist das sein Recht. Ja, auch Straftäter haben Rechte, denn sie sind und bleiben Menschen. Auch das sollte man nicht vergessen, so schwer es im Einzelfall auch erscheinen mag.
 
AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

In einem unlogischen System ist eben alles moeglich. Da geht man als kaltbluetiger Moerder rein ins Gefaengnis und kommt als Pfaffe wieder raus. :D
Fall Frodl
 
AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

In einem unlogischen System ist eben alles moeglich. Da geht man als kaltbluetiger Moerder rein ins Gefaengnis und kommt als Pfaffe wieder raus. :D
Fall Frodl


Interessanter Fall, hatte ich noch nie von gehört!

Hab mal nach Bildern von ihm gegoogelt und hab dabei diesen Artikel gefunen: http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Jetzt-redet-Helmut-Frodl/554117

Ich stelle es mir nicht leicht vor, immer mit dem Wissen zu leben, dass man gemordet hat!
 
AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

Scriberius, in solchen Fällen fragt man sich, ab wann ein Mensch ein "hoffnungsloser Fall" ist. Und, man muss sich fragen, ob ein Mensch, bei aller Verwerflichkeit der Tat, eine zweite Chance verdient. Ich glaube hinter dieser Frage versteckt sich auch ein Grundgedanke der Bergpredigt. Sicher haben manche nach der Todesstrafe gerufen, wie immer in solchen Fällen, doch die Todesstrafe ist endgültig und entledigt uns der Möglichkeit zu verzeihen und Gnade zu erweisen.
 
AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

In einem unlogischen System ist eben alles moeglich. Da geht man als kaltbluetiger Moerder rein ins Gefaengnis und kommt als Pfaffe wieder raus. :D
Fall Frodl

Aber mancher Pfaffe ging auch als krimineller Straftäter in's Gefängnis, wenn er nicht von seinem bi-gotten Bischof vor diesem Gang bewahrt worden ist ...:lachen:
 
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AW: Was tun mit hoffnungslosen Fällen (Berufskriminellen)

Und dass im Zweifel das Urteil doch etwas voreilig lautet: "raus mit dem Kerl - es wird schon gut gehen"?

Das ist Quatsch.

Die Fälle, die vor 1998 verurteilt wurden, mußten und müssen entlassen werden, weil es zur damaligen Zeit eine Höchstgrenze von 10 Jahren Sicherungsverwahrung gab.
Die Verurteilten, die nach 1998 mit einer Sicherungsverwahrung bedacht wurden, haben so gut wie keine Chance auf Freilassung. Denn dazu müssten zwei Psychiater unabhängig voneinander dessen Ungefährlichkeit attestieren. Was natürlich niemand macht. Wer will schon sein Foto in der Bildzeitung unter der Überschrift Er ließ das Monster laufen! wiederfinden?
 
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