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Russland greift Ukraine an

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denn der Internationale Gerichtshof wird den "guten Verteidigungsvölkermord" gar nicht von einem "bösen Angriffsvölkermord" unterscheiden können, allenfalls bezüglich einer Höhe des Strafmaßes.
Der Gerichtshof kann nur tätig werden, wenn der "Vetrag" auch ratifiziert wurde. Ich habe gelesen, daß die Ukraine wohl unterschrieben aber nicht ratifiziert hat.
- Ich sehe Parallelen zu den sog. Minskabkommen.
Vielleicht kommt da der Wunsch nach einem "Sondertribunal".
 
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Der Gerichtshof kann nur tätig werden, wenn der "Vetrag" auch ratifiziert wurde. Ich habe gelesen, daß die Ukraine wohl unterschrieben aber nicht ratifiziert hat. Vielleicht kommt da der Wunsch nach einem "Sondertribunal".
Das Raten über die Ratifizierung einer Verbindlichkeit von "Verträgen, die sich vertragen müssen", geht also bezüglich einer Betroffenheit oder Nichtbetroffenheit weiter!!?? ;)

Der Begriff "Sondertribunal" erinnert mich an "Sondervermögen" und dabei wird es erst recht absurd, an "offene Finanzgeschäfte in einem friedlichen Abrechnungsmodus" zu denken....
 
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Der Gerichtshof kann nur tätig werden, wenn der "Vertrag" auch ratifiziert wurde. Ich habe gelesen, daß die Ukraine wohl unterschrieben aber nicht ratifiziert hat.
Das ICC ist nicht an den ukrainischen Staat gebunden. Er verwirklicht supranationales Recht.
Vielleicht kommt da der Wunsch nach einem "Sondertribunal".
Nach Kriegsende vielleicht, nach dem Vorbild der Nürnberger Prozesse gegen die NS-Kriegsverbrecher. Es gibt ja durchaus Parallelen.
 
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