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Religionsunterricht

Soll der Religionsunterricht abgeschafft werden?

  • Ja, ganz abschaffen

    Stimmen: 8 19,5%
  • Ja, aber ein neutraler Lehrer sollte alle Religionen lehren

    Stimmen: 16 39,0%
  • Nein, RU soll beibehalten werden wie bisher

    Stimmen: 7 17,1%
  • Nein, aber er sollte generell freiwillig sein

    Stimmen: 9 22,0%
  • Nein, man sollte zudem auf mehr Bibeltreue achten

    Stimmen: 1 2,4%

  • Umfrageteilnehmer
    41
Der Religionsunterricht an Schulen könnte durchaus ausgebaut werden.
Was soll da ausgebaut werden?
Momentan ist "Religion" !!Pflichtgegenstand bis 14 in der jeweiligen Religionsgemeinschaft.
Ziel sollt mM ein Ethikunterricht mit besonders qualifiziertem Personal sein, das faire Information bietet. - Da kann sich jeder vorstellen, welcher Zeithorizont für Eltern, Religionsgemeinschaften und Schulerhalter da erforderlich ist.
 
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Es wurden Fachleute "versprochen".
Zur Frage der "Erheblichkeit" kann ich mir vorstellen, daß vielleicht 2 Stunden /Tag Ausgang sein könnte. Das ist die Hälfte der Stunden für Pflegestufe 3 (120 Stunden/Monat).
Mir soll Mal einer vorführen wie er mit 120 Stunden bei pflegstufe 3 auskommt. Früher die 2 Stunden Ausgang braucht man wieder jemanden, der diese 2 stunden übernimmt. Stellen wir uns nur vor der zu pflegende hat demenz oder alzheimer. Aktuell haben diese Patienten Pflegestufe 2.praktisch kann man sie aber keine Minute alleine lassen. Sie neigen dazu den Gasherd aufzustehen, Kerzen anzuzünden, abzuhauen. Meine Oma ist einmal mit einer Unterhose als Mütze am Kopf am Bahnhof gestanden und wollte nach Wien fahren. Ich habe nur meinen kleinen vom kkindergsrte geholt. Schon war es passiert. Zum Glück zu einer Zeit als es an Bahnhöfen hochbegabter Beamte geb und zum Glück in einem Dorf wo jeder jeden kennt, also würde ich angerufen: kannst du kommen, deine Oma will verreisen und ist dazu seltsam gekleidet.:banane::engel2:
 
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Mir soll Mal einer vorführen wie er mit 120 Stunden bei pflegstufe 3 auskommt.
Ich habe versucht, Ihre Frage nach der Abgeltung für Pflege nach den mir zugänglichen Bestimmungen zu beantworten.

Zu den von Ihnen angeschnittenen Fragen und der ärztlich Einstufung für Betreuungszeit und Zuschläge kann ich nichts sagen.
 
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