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Melde plattitüde Meldeplattform gegen Steuersünder in BW!

>> "Wenn man weiß, dass es zu heftigem Steuerbetrug kommt" , so die freiwillig aufgezeigten "Meldebedingungen" von Annalena Bärbock, dann, so meine bescheidene Meinung, besitzt man in der Regel in gesetzlich zulässiger Vermutung möglicherweise ein ebenso >> heftig << zurechenbares Wissen, das eigentlich nur ein Mittäter haben kann.

Und damit kann es für eine "nicht gemeinschaftliche" Fremdanzeige eventuell noch viel zu früh sein und für eine eventuell "gemeinschaftliche" Selbstanzeige von Steuerstraftaten schon längst zu spät sein.

Und Beides kann - muss aber nicht zwingend - rechtlich sehr unterschiedlich einschneidende Konsequenzen haben.

Beachtenswert scheint mir dabei immer der Rumpelstilzchen-Effekt zu sein, als Sinnbild für das Aussprechen eines Sachverhaltes, den es beim wirklichen Namen zu nennen gilt und damit eine gewisse Mitverantwortung für das gesamte Prozedere signalisiert wird.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
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