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Gründe zu leben

wenn Zb ein alter Mensch unheilbar krank ist und ständig entsetzliche Schmerzen hat - soll es ihm dann nicht freistehen, dem ein Ende zu machen?
Überlege mal, ist denn hier die Verwendung des Wortes "freistehen" in diesem Zusammenhang überhaupt noch sprachehrlich zulässig?

Bedürfte es dazu - in den meisten Fällen- nicht tatsächlich erst einer Anstifung zu einem Selbstmord, was durch unterlassene Hilfeleitung - im Regelfall ohne schriftliche Verfügung - aber doch strafbar wäre?
 
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Ein ewiger Grund zu leben möge in der Selbsterfahrung von Fairness gipfeln!


Ein scheinbar bemerkenswert neutraler Beitrag von Dir, der mir ebenso bemerkenswert scheinbar zeigt, dass Du gegebenenfalls auch ein Rollenspiel mit einer annähernd jedermann vernünftig möglich vorstellbaren Vorbildfunktion einzunehmen vermagst.

...

Bernies Sage

Rechte erscheinen als solche oft unfair, weil ihre Inanspruchnahme oft andere Rechte einschränkt.

Aber ich spiele nicht, weder eine Rolle, noch sonst etwas.
 
Das subjektive Recht des einzelnen Menschen ist es zwar, verzweifelt sein zu dürfen, aber gerade diese Verzweiflung, die meist einem subjektiv getrübten oder getäuschten Selbstwertgefühl entspringt, erlaubt es gar nicht zugleich zu bedenken, dass eine jede bewusst geplante Verfügung über das eigene Leben strengenommen eine "fremde Sache als Recht" betrifft, welche ein Eingriffsverhinderungsrecht von außen rechtfertigt, einen besonders gefährdeten Menschen an einer wirklich erkennbaren Selbstmordabsicht hindern zu dürfen.



Bernies Sage

Wodurch das Recht auf Freitod nicht ausgeschlossen ist. Ohne Recht auf Freitod, wäre dieser strafbar.

Nur kann es ebenfalls einschränkt werden, da sich durchaus der Hinweis auf eine psychische Störung, Bewußtseinseintrübung oder Unmündigkeit ergeben kann. Aus dieser Annahme ergibt sich das Recht oder gar eine Pflicht, den Freitod eines anderen zu verhindern.

Eine "erkennbare" Freitodabsicht lässt auch eher auf einen Hilferuf schließen. Ein uneingeschränkt beabsichtigter Freitod lässt sich in 99% der Fälle nicht verhindern.
 
Überlege mal, ist denn hier die Verwendung des Wortes "freistehen" in diesem Zusammenhang überhaupt noch sprachehrlich zulässig?

Bedürfte es dazu - in den meisten Fällen- nicht tatsächlich erst einer Anstifung zu einem Selbstmord, was durch unterlassene Hilfeleitung - im Regelfall ohne schriftliche Verfügung - aber doch strafbar wäre?


Anstiftung zum Freitod? Du meinst nicht die Diagnose?!
 
Das Leben ist einmalig und sucht seinen subjektiven Grund immer im Seinesgleichen.
Der Tod ist mehrmalig und sucht seine kollektive Genugtuung immer im Fremdesgleichen.


Du glaubst also an Reinkarnation....


Schon die Sprachwahl ist unfair! Das bewusste Herbeiführen einer freien Entscheidung im Höhepunkt seines Lebens - und das ist der Tod im Stillstand der "höchsten" Zeit zweifelsfrei, - ist und bleibt als tatsächlich objektiv als allerletztes Lügenkonstrukt einer angeblich freien Entscheidung absolut und auf ewig verantwortungslos, weil es in eigener Sache einen unzulässigen Eingriff in ein von der Familie geschenktes Leben bedeutet. - Daran denkt der Mensch in diesem kritischen Augenblick aber überhaupt nicht.


Das Leben wird nicht von der Familie geschenkt.
Die Eltern stellen sich dem Leben zur Verfügung, damit es in einen neuen Körper einziehen kann.
Und wenn es nicht bleiben will, stirbt der Körper - dagegen können Eltern nichts tun.



Ich finde es deshalb richtig, den Freitod als eine Todsünde bezeichnen zu dürfen, ohne dass man religiöse Argumente benötigt, weil das proligiöse Argument - in der Fürsprechung für das Leben - im Zweifel immer stärker sein wird und nur bei den zweifelfrei ganz übermütig leichtsinnig glaubensfreien Menschen jedes proligiöse Argument versagen wird.


Jeder darf den Freitod für das halten, was er will.
Eine Tod"sünde" wäre er, wenn das Bewusstsein mit dem physischen Körper erlischt.
Was den Erloschenen aber nicht mehr tangieren würde.


Ich halte es für schlicht unmöglich, dass ein < Mensch auch alles erlebt und erledigt haben kann >, solange er den Tod nicht erlebt hat und Letzteres ist keine Selbstverständlichkeit!


Natürlich kann ein Mensch nicht ALLES erleben und erledigen, was man erleben und erledigen kann.
Sehr wohl kann er das aber für das, was er SELBST erleben und erledigen will.


Würde man das Erleben eines einzelnen Menschen mit dem Erlebnis einer ganzen Menschheit gleichsetzen - und genetisch wäre dies gar nicht soweit hergeholt - würde man diesen individuellen Freiheitsbegriff mit seinen kollektiven Folgen identifizieren (=infizieren) und somit einen Kollektivselbstmord der ganzen Menschheit als ihre wohl allerletze freie Entscheidung bewerten dürfen? - Das wäre ja wohl das Allerletzte!


Kann man so bewerten, ja.
Selbst, wenn es dir nicht gefällt.


Starke Schmerzen führen tatsächlich zu sinnlosen Schmerzen und beeinträchtigen die Psyche im Hinblick auf die Einschränkung von Lebensqualität ganz erheblich. Vielleicht hilft da die Erkenntnis ein wenig weiter, dass ein jeder Schmerz, insbesondere wenn er chronisch ist, dem Menschen schon zu einem 'sinnlos falschen' Freund geworden sein kann, den man in aller Höflichkeit - liebevoll - entschieden zurückweisen sollte.


Sag das denjenigen, die das vergeblich versuchen.


Denn jeder Organismus als Organ im Organ vermag mit "falschen" Freunden eigentlich sehr gut umzugehen, was er er in Zigtausenden von Jahren eigentlich optimal nutzbringend anderweit gelernt und für die Nachwelt gespeichert hat.


Ich habe nur von dem Körper als "fremde Sache" (am Ende der Zeit) gesprochen. Die Fairness gegenüber sich selbst erlaubt die denkbare wie dankbare Vorstellung am Ende der (individuellen) Zeit, dass "alles fremd sich Anfühlende" noch zum Leben dazugehört und nicht zum Tod.

Mit dem Argument sich < Schmerzen dem Körper zu ersparen > vermag die Medizin kurzfristig ganz gut umzugehen, auf Dauer aber nicht. Eine freie Entscheidung, die über eine Verfügung von Todes wegen im Zustand einer Eigenverantwortungsmöglichkeit getroffen wird, betrachte ich im bewussten Abschalten medizinisch notwendiger Geräte als letzter Wunsch des Sterbenden übrigens als einen ganz normalen Tod.

Bernies Sage


Na, immerhin! :)
 
Überlege mal, ist denn hier die Verwendung des Wortes "freistehen" in diesem Zusammenhang überhaupt noch sprachehrlich zulässig?


FreiLIEGEN gibt 's halt nicht....


Bedürfte es dazu - in den meisten Fällen- nicht tatsächlich erst einer Anstifung zu einem Selbstmord, was durch unterlassene Hilfeleitung - im Regelfall ohne schriftliche Verfügung - aber doch strafbar wäre?


Meinst du, jemand, der nur noch liegen kann, kann seinen Willen nicht mehr äußern?
Natürlich muss ein Mensch SELBST entscheiden, ob und wann er gehen will.
Und wenn er 's nicht mehr kann, aber will und hat 's nicht schriftlich vorher niedergelegt, tja - ist hart, aber dann hat er Pech gehabt.
 
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