AW: Goldrausch im Krematorium
Im vorliegenden Fall liegt die Sache aber doch so, daß das "allgemeine Rechtsempfinden" der Mehrheit der Leute die Störung der Totenruhe noch als ein Unrecht empfindet.
In Österreich ist das möglich (Widerspruchsregel); in Deutschland und der Schweiz gilt (soweit ich weiß) die erweiterte Zustimmungsregel, dh ohne Zustimmung des (späteren) Organspenders oder, nach seinem Tod, seiner Angehörigen - die hier an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden sind - geht nichts.
Liebe Themis: im Allgemeinen werden Fakten, die nach dem allgemeinen Rechtsempfinden kein Unrecht mehr sind in rechtmäßige Zustände verwandelt. Denke an die Homosexualität.
Im vorliegenden Fall liegt die Sache aber doch so, daß das "allgemeine Rechtsempfinden" der Mehrheit der Leute die Störung der Totenruhe noch als ein Unrecht empfindet.
Schließlich - der Vergleich hinkt natürlich - gibt es heutzutage schon Organspendeabkommen, bei denen nicht immer die Zustimmung des Verstorbenen vorliegen muss. Genaues weiß ich darüber nicht. Ich glaube aber, dass es auch ohne Zustimmung geht.
In Österreich ist das möglich (Widerspruchsregel); in Deutschland und der Schweiz gilt (soweit ich weiß) die erweiterte Zustimmungsregel, dh ohne Zustimmung des (späteren) Organspenders oder, nach seinem Tod, seiner Angehörigen - die hier an den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebunden sind - geht nichts.