Bernies Sage
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Interessant ist in diesem Zusammenhang die Auslegung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2018, wonach die Austrittsabsicht von GB - dem Europäischen Rat am 29.März 2017 mitgeteilt, - eigentlich nach Ablauf von zwei Jahren - also nach dem 29. März 2019 keine Anwendungen finden sollte, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit GB einstimmig, diese Frist zu verlängern, was offenbar ja auch geschehen ist, sodass Großbritanien rechtswirksam - ohne Zustimmung der anderen EU-Mitglieder - bis zu einem ungeregelten Austrittstermin derzeit noch immer seinen Verbleib in der EU zu unveränderten Bedingungen erklären könnte.... um die Verwirrung perfekt zu machen.....Sehe ich das richtig?Jede Vertragsänderung bedeutet eine Kündigung von Vertragsteilen. Der Ausstieg aus einem Vertrag ist nicht rechtswidrig, außer es wurde so eine Klausel beschlossen. Im EU-Recht jedenfalls nicht. Siehe den "berühmten" Artikel 5o, der ??angeblich von Gb hineinvereinbart wurde.