Erstens: Wenn du zitierst, dann muss du dies auch so kennzeichnen. So wie auf der Homepage deines seit mehr als 20 Jahren in Gründung befindlichen 'Existenzberatunginstitutes' hineinkopierte Texte sind ohne entsprechender Kennzeichnung nicht erlaubt.Als Totschlag wird eine Straftat angesehen, welche auf die vorsätzliche Tötung eines Menschen ausgerichtet ist. Von der Schwere des Tötungsdeliktes und somit der Höhe der Strafdrohung her liegt dieser in der Mitte zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.
Zweitens: Du hast nicht von Totschlag geschrieben, sondern von Todschlag - und das ist, wie ich korrekter Weise geschrieben habe, kein Deutsches Wort.