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Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

das problem tritt immer auf, wenn man nur die symptome bekämpfen will anstatt der ursachen

lg,
Muzmuz
 
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AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Also ich finde das ADG ist sehr stellvertretend für das Problem der Ideologie der heute Herrschenden, und damit für viele Bereiche der Politik relevant.
Oh ja, die letzte Wunderwaffe der Meinungsmacher: Political Correctness... Sie zu zerpflücken ist mein liebstes Diskussionsthema.
Gruß zurück!
Wahrer

Da wirst Du viel zu tun haben. - Nur ein geradezu lächerlich-banales Beispiel: Ich ging heute mit einer meiner Enkelinnen in ein Süßwarengeschäft und bat gedankenlos um "Negerküsse" - Erstaunen und Stirnrunzeln auf Seiten der Verkäuferin: Das sagt man nicht mehr, das heißt jetzt..., ach, ich habe es schon wieder vergessen. Ein Kuß ist doch eigentlich etwas Sympathisches, also ist die Bezeichnung eher wohlwollend. Aber wir sagen ja auch nicht mehr Ausländer, schon gar nicht, wenn sie kriminell sind, sondern Immigranten und wenn sie in der zweiten und dritten Generation kriminell werden heißt das "Menschen mit Migrationshintergrund". Und die deutschen Ureinwohner sind weder Deutsche noch das deutsche Volk, sondern die "autochthone Bevölkerung". Pure Lächerlichkeit wird zum politischen Programm erhoben. - Wie lächerlich!
Freundliche Grüße - Ziesemann
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Ziesemann, Du gehst nicht mit der Zeit.
Auch „Immigranten“ ist inzwischen diskriminierend, es heißt jetzt „Migranten“.
immigranten, das klingt viel zu sehr nach „da kommen fremdartige“.

Die Bezeichnung „Ausländer“ wird gern verwendet, wenn es um vergleichende Betrachtungen geht:
etwa so: „in der Schweiz leben prozentual viel mehr Ausländer als in Deutschland“
was heißen soll: die nehmen viel mehr „fremdartige“ auf
(obwohl es sich dabei zu mehr als 90 Prozent um Deutsche, Österreicher, Italiener und Franzosen handelt)

Gruß von Claus
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

...und die Quelle für diese Behauptung ist???

Naja, Céline, der Claus denkt sich halt, dass die meisten Ausländer in der Schweiz aus den angrenzenden Ländern (I, D, F, A) kommen müssen.

Laut einer Statistik des Eidg. Justiz- und Polizei-Departements (EJPD) vom August 2003 sind unter den "Top Ten":

- 20,9% Italiener
- 23,8% Ex-Jugoslawen (aus Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien)
- 10,0% Portugiesen
- 8,9% Deutsche
- 4,4% Franzosen

Die Österreicher sind unter den "Top Ten", die etwa 80% der Ausländer ausmachen, gar nicht aufgeführt; sie haben weniger als 2,9% Anteil.

Die von Claus vernachlässigten Ex-Jugoslawen und Portugiesen machen also rund ein Drittel der in der Schweiz lebenden Ausländer aus! Das sind etwa ebenso viele wie die Italiener, Deutschen und Franzosen zusammengenommen. Von wegen 90% Deutsche, Italiener, Franzosen und Ösis! Scheibenkleister!

Übrigens beträgt der Ausländeranteil in der Schweiz 20%.

Gruss von
Hartmut,

der nach 15 Jahren Aufenthalt in der Schweiz immer noch zu den Auslandsdeutschen zählt (und damit z. B. nicht wählen darf), weil er sich nicht einbürgern liess und lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

danke für die Richtigstellung, Hartmut.
weißt Du, vor gut zehn Jahren, als ich einen deutschen Freund in der Schweiz besucht habe, hat der mir das so erklärt.

Und er hat mir auch erklärt, daß Ausländer ganz schnell wieder abgeschoben werden, wenn sie ihr Geld nicht selbst verdienen oder sich für ihren Arbeitsplatz ein Schweizer findet.

Naja, vielleicht ist es jetzt dort auch schon anders, warum solls denen besser gehen….und bald kriegen sie auch solch ein Antidiskriminierungsgesetz

mitfühlende Grüße dann von Claus
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

...was ja auch nicht so ganz einfach ist!

Gruß
tanne

die Einbürgerung. - So schwer war sie viele Jahre gar nicht, erst jüngst wurde sie durch die Sprachprüfung erschwert. - Die meisten ausländischen "Gastarbeiter" wollten gar nicht Deutsche werden, weil sie das mit dem Verlust ihrer eigenen Staatsangehörigkeit hätten bezahlen müssen. Doppelstaatsangehörigkeit soll nach Möglichkeit vermieden werden.
Nur zur Klarstellung: Der Geltungsbereich des AGG erstreckt sich auch áuf Nichtdeutsche, sofern sie legal in der BRD leben.
Gruß Ziesemann
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Gruss von
Hartmut,

der nach 15 Jahren Aufenthalt in der Schweiz immer noch zu den Auslandsdeutschen zählt (und damit z. B. nicht wählen darf), weil er sich nicht einbürgern liess und lässt.

@ Ziesemann,

meine Bemerkung bezog sich auf obige Aussage von Hartmut, der, wenn ich es richtig verstanden habe, in der Schweiz (Aargau) lebt und sich dort nicht einbürgern liess und lässt...

Gruß
tanne
 
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AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

...was ja auch nicht so ganz einfach ist!

Das ist richtig, tanne.

Wer sich im ordentlichen Verfahren in der Schweiz einbürgern lassen will, braucht eine Einbürgerungsbewilligung des Bundes. Der Bewerber muss hierzu folgende Voraussetzungen erfüllen:

- 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (die zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen doppelt)
- Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
- Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
- Beachten der schweizerischen Rechtsordnung
- keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz

Im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung erteilt der Bund nur die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Letztere ist eine Voraussetzung für die nachfolgende Einbürgerung des Bewerbers in der Gemeinde und im Kanton.

Gemeinde und Kanton haben eigene, zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzungen. Schweizer Bürger wird man erst, wenn man auch in der Gemeinde und im Kanton eingebürgert wurde (3-stufiges Verfahren).

Was mich betrifft, so würde ich die eingangs genannten Voraussetzungen schon erfüllen. Aber vielleicht passt bei der (geheimen) Abstimmung in der Gemeinde einigen Leuten etwas nicht an mir? Bin vielleicht zu deutsch?

Aber wie schon gesagt: Ich will mich ja gar nicht einbürgern lassen. Denn da würde ich meine deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verlieren (was an Deutschland liegt) und wäre somit auch kein EU-Bürger mehr.

Wie ich auf Reisen wiederholt beobachtet habe, stört es die Schweizer schon, dass sie als Nicht-EU-Bürger oder "Sonstige" behandelt werden. Sie fühlen sich gewissermassen diskriminiert - womit ich wieder beim Thema wäre.:)

Gruss
Hartmut
 
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