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Angriff auf Israel

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@Holomorph
WER
und dies wiederholt! Forumsmitglieder beschimpfen MUSS - STATT etwas zum jeweiligen THEMA beizutragen, verrät uns -auch wiederholt- NUR seinen "ethischen" Diskurs: Freiwillig
-!
Dann unterlasse es endlich Forumsmitglieder zu BESCHIMPFEN und uns ständig mit copy-paste-Beiträge zuzuspammen.
Du verrätst und permanent deine Unwilligkeit zur Diskussion, aber wir sind nicht daran interessiert! Du kannst uns diese
Unwilligkeit besser durch simples Schweigen zeigen.
 
Was wir -derzeit- in GAZA tun. IST ein Krieg der Verwüstung: WEHRLOSES - grenzenloses - GRAUSAMES und KRIMINELLES Töten von Zivilisten! so der ehemalige ISRAELISCHE Ministerpräsident *Ehud Olmert*

Auch deutsche Beamten könnten sich strafbar gemacht haben: Fünf Fragen an *Kai Ambos* Professor für Straf
und Völkerrecht an der Universität Göttingen und Richter am Kosovo Sondertribunal in Den Haag:

DAS TÖTEN MUSS -AUCH HIER- ENDLICH AUFHÖREN
-!
 
Die "Kosher-Nostra-Waffenlobby" beim Mords-Geschäftemachen und das Wegschauer-Phänomen ... 🤑☠️

Mit zweierlei Maß: Die deutsche Position zu den israelischen Militärschlägen gegen den Iran (c) 15. June 2025
Die israelischen Angriffe sind völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen das in Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta verankerte völkerrechtliche Gewaltverbot. Eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Selbstverteidigung scheidet aus, wie etwa Marko Milanovic auf EJIL Talk! zutreffend ausgeführt hat. Das Selbstverteidigungsrecht setzt nach Art. 51 UN-Charta einen bewaffneten Angriff voraus. Dieser muss gerade stattfinden oder zumindest unmittelbar bevorstehen. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Der Iran hat Israel nicht angegriffen, und selbst wenn man ein präemptives Selbstverteidigungsrecht anerkennt, setzte dieses einen unmittelbar bevorstehenden Angriff (imminent attack) voraus, wofür auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen keine Anhaltspunkte bestehen. Ein Recht auf präventive Selbstverteidigung, das also im Vorfeld eines unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriffs ansetzte, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der Verstoß gegen das Völkerrecht ist insofern offensichtlich.
 
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