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Analogie Judgement

Was ist so witzig?
Gerne will ich dieses Spiel in einem 'wits as wits can' etwas näher zur Selbstverteidigung der Rechtssysteme auch etwas näher ausführen:
...dass Urteile als Ergebnisse von Denkprozessen betrachtet werden sollten, bei dem Informattionen, Erfahrungen und Überlegungen zusammengeführt werden,
Das 'matt' in der Information betrifft auch das 'Patt' in der Information - als Zwischenergebnis von Denkprozessen, die nur eingeweihten postulationsfähigen Vertretern gegenüber 'wirksam oder unwirksam' sein könnten, aber nicht zwingend 'müssten'...
Das Ergebnis dieses Denkborganges wird dann wohl von höchstpersönlichen Kriterien (s,o, Erfahrungen, Überlegungen..) bestimmt sein
Also während die Vorstellung nicht nachvollziehbar ist, muss ein Urteil nachvollziehbar sein, oder?
Immerhin betrachte ich diese Fragestellung als konkludent hochwertiger als all die bisherigen Antworten "schlüssig" wären.
Ich sehe im Urteil keine Analogie eines imaginären Konstrukts, sondern ein Beispiel dessen.
Das versteht nicht jeder auf Anhieb, dass ein Urteil als 'UR-TEIL' für sich zustehen vermag - und auch gleichwohl 'für sich' zu sprechen vermag.

Analogien eines imaginären Urteils-Konstruktes könnten - real wie bildhaft - (in der Möglichkeitsform!) wie eine 'Gedankenfußfessel für Sesselfurzer in einer politisch bemerkenswerten Amtsstubenreinheit' verfasst worden sein und jede Art von Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung müsste sofort als eigenes Delikt weiter verfolgt werden.
Ja. Es kommt auf die Kommunikation an, in der ein Uteil "gefällt" wird: Urteil allein für mich oder auch für andere.
Richtig! Besonders problematisch sind Urteile, die 'gemeinschaftlich in Tateinheit' verfasst sind, aber gar keine Gemeinschaft erkennen lassen!

Ein U-TEIL wäre als ein Umkehrteil zu verstehen, bei dem nichts hinweggedacht werden kann, ohne das nichts - im Gedankengang - entfiele!!
Nichts zu Dunken, Mc Cloud! - Es kann nur einen 'T-Richter' geben! ;):morgen:
 
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Judgement is like 'Touchement'.
Du kritisierst halt jetzt Rechtschreibfehler, aber bringen tut mir das inhaltlich gar nichts.
Es gibt sinnlose Kategorienfehler und es gibt sinnvolle Kategorienfehler; Letztere auf (neutrale oder a-neutrale) "Übersprungshandlungen" hinweisen (könnten), die inhaltlich informativ auf angrenzende Bearbeitungsfelder hinweisen.

Ein jedes Rechtsystem sollte sich selbst "schlussendlich" in der Logik nicht narren.

Alles was inhaltlich in der Forensik zählt, könnte ohne Postulat argumentativ wohl gar nicht sicher eruiert werden.

Aus welcher "Gedankenecke" kommen Sie - 'respektive Du' - denn 'ursprachlich=heimatsprachlich' gesehen? :debatte:
 
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Könntest du das ein bisschen genauer ausführen?
Ein Urteil ist selbst ein imaginäres Konstrukt und somit so wenig eine Analogie eines imaginären Konstrukt wie ein Pudel eine Analogie eines Hundes ist.
Aber zurückkommend auf das Zitat in Englisch, dort wird lediglich festgestellt, dass die Vorstellung ein Abbild der Realität erzeugt mit Inhalten, die mehr oder weniger an die Realität angelehnt sind ohne dem Anspruch, dass sie (die Vorstellung) etwas Reales darstellt.

Beispiel: Wir können uns ein Einhorn vorstellen, das aus einem Pferdekörper (den gibt es ja tatsächlich) und einem Horn (das gibt es ja auch) besteht ohne dem Anspruch, dass es ein Einhorn geben müsse.

Der Passus mit der "produktbezogenen Sichtweise der Urteils" spricht mMn andere Punkte an - insofern sehe ich hier keine "Analogie".
 
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