• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

am ende war alles umsonst.

plemer2

New Member
Registriert
1. Dezember 2015
Beiträge
5
Angefangen hat alles, ich als bildender Künstler meine selbstgemalte Bilder ambulant auf de Straße verkaufen wollte.

Und es war vollkommen normal dass man dafür einen Gewerbeschein benötigt.


In den 60 Jahren gab es noch kein Fußgängerzonen und ich durfte nur von der Staffelei aber keine Bilder um die Staffelei zum anschauen aufstellen. Das war mir Zuviel Gängelei und protestiere mit ungehorsam.

Darauf nimmt mir die Stadt Köln den Gewerbeschein, wegen fehlen sittlicher Reife, weg.

Da fiehl mir das erste mal auf, wem hier die sittliche reife zu Art.5 Abs.3 GG. Fehlt.

Denn im Hinblick auf Art.5 GG benötige ich keiner Erlaubnis Bilder zu malen, aufzustellen oder zu verkaufen.

Was mir Erleuchtung war. War der Stadt Köln und Düsseldorf und der Justiz vollkommen egal.

Habe 20 Jahre um das Grundrecht der Kunstfreiheit prozessieren müssen.


Siehe

Pdf - (Presse -1-)

Alle Pdf. Beilagen findet man hier.....

https://cloud.web.de/ngcloud/external?locale=de&guestToken=uW1pP8HMTE-BEdW6J5OFPw&loginName=rupp-33

Die Pdf – (Presse –1- ) beschreibt ein Oberverwaltungsgerichts Urteil das mein künstlerisches wollen und können voll anerkennt. Dennoch das Urteil bleibt ein Signal ohne Wirkung.

Die Tatsache ich als Künstler insgesamt zu Art.5 GG beachtet werden muss.

Malen und verkaufen der Bilder eine Einheit der Kunstfreiheitsgarantie Sind

Wird vom Oberlandesgericht Köln vom Tisch gefegt.


Man manipuliert einfach, nur herstellen der Bilder habe Kunstschutz das wirken

der verkauf der Bilder auf der Straße nicht mehr. Das sei über die Gewerbeordnung eindeutig geregelt.

Siehe

Pdf ( Urteil – 1 - )

tatsache steht da dass das verkaufen auch hochwertige kunst nichts mit der kunstfreiheit zu tun hat.man Überliest aber gewollt umgewollt das gemäss der Gewerbeotdnung nur der Wiederverkäufer gemeint ist. Art.5 Abs.3 GG. Bleibt unberührt.

Zur Sache bekannt wie ein bunter Hund will man mir offensichtlich zeigen wo der Hammer der Verwaltungsmacht hängt.

In den 70er werden Fußgängerzonen zur erweiterten Kommunikation eingerichtet.

Wo bisher einzelne für Ihre Kunst auf der Straße kommunizieren.

Strömt jetzt jede sparte Kunst in die Fußgängerzonen. Bildende-, Darstellende-. Musikkunst Zirkuskunst usw.


Und die Geister die man rief wird man nicht mehr los.

Was sich nicht mehr als Gewerbetätigkeit vertreiben und kontrollieren lässt, versucht man jetzt, durch -nicht- erteilen der Sondernutzungsgenehmigung aus den Fußgängerzonen zu bekommen.

Siehe

Pdf (– Straßenrecht - ) für Straßenkünstler


immerhin einer Scherenschnitt-macherin wird der generelle Anspruch auf Straßennutzungserlaubnis zugesprochen. und die behörde meint. was kümmert uns ein Urteil für Baden-Würthenberg. wir haben eigene Satzungen. Und Rechtsprechung höhnt die Verwaltungs NRW.

Ich denke, Erlaubnis ist Erlaubnis und für ein verfassungsgarantiertes Grundrecht um Erlaubnis oder Genehmigung fragen, ohne mich.

Mal sehen wem es hier die sittlicher reife zu Art.5 GG. fehlt.

Aber ich kann mich anstrengen wie ich will ich scheitere, als unbelehrbarer Querulant.

selbst eine Verfassungsbeschwerde hilft nicht weiter, man drückt sich in Karlsruhe Art.5 Abs.3 GG. Für die Straßenkunst zu Positivieren,

Siehe

Pdf ( Entscheidung – karlsruhe )

Siehe

Pdf.( Erörterung ) Rechtswissenschaftlicher Disput der – Entscheidung -

Wie analysiert man als juristischer Laie eine abgewiesene

Verfassungsbeschwerde

die Rechtswissenschaft darauf hinweist dass die Nicht-Entscheidung

der Beschwerde

die offiziell ein gesellschaftspolitisches Missverständnis ist.

3 Jahre später wird Karlsruhe Straßenkunst wieder höher werten, als eine verwaltungstechnische Straßenordnung, siehe die Entscheidung (der Anochronistischer Zug-)

meine – Entscheidung – ist also ein Missverständnis mit der Signal Wirkung

seht mal ne (-abgewiesene Verfassungsbeschwerde-) zu Art,5 GG.

jetzt bin ich Verlieren aller Künstlerrechte, Nichts geht mehr

siehe .

Pdf. (-Behördenhäme-)

Alle weisen jetzt nur noch auf die nicht entschiedene Verfassungsbeschwerde

-1981-

und die verfassungsmäßige Grundordnung ist nur noch Papier. Auf dem mein ziviler ungehorsam verurteilt wird. Warum sollen wir dem Kerl, recht geben wenn ihm selbst in Karlsruhe das Grundrecht, auf Kunstfreiheit, abgewiesen wurde.


Siehe Pdf (- Urteil -2- und – 3- ) exemplarisch für viele anderen

Siehe Pdf (- Presse – 1- -2- - 3 -) exemplarisch für viele anderen

Siehe Pdf – Verkehrsminister NRW -

Siehe Pdf – -3x - Petition an den Landtag NRW. –

außer einer Entschuldigung es so lange

gedauert hat zu entscheiden, ist bei den Nixversteher, nix zu erreichen?

Man lässt sich lieber ein x für ein u verkaufen. Ich nur ein uneinsichtiger Querulant sei. So Bürokratisch bequem kann man Menschen und Verfassung zu nichts machen.


Siehe (-Pdf -petition – 3-) Kulturminister NRW.

Hab nicht drum gebeten einen Ehrensold oder so ne Künstlerrente des Landes NRW zu bekommen.

Sondern wollte lediglich an der Künstlerhilfe, der Maßnahmen (Johannes Rauh)

die den künstler in die lage versetzen soll,von der kunst auch leben zu können

und an der Ateliervergabe in der stillgelegten Glasfabrik Partizipieren.

Stehe schon 12 jahre auf der Warteliste des Kulturamt Düsseldorf.

Manipulation aus einen Kultur-Ministerium warum nicht, ein Minister muss davon nichts wissen. das erledigen Mitarbeiter.

Meine Bilder hier zeigen die verhinderte Fähigkeit einer kariere.

siehe

https://cloud.web.de/ngcloud/external?locale=de&guestToken=uW1pP8HMTE-BEdW6J5OFPw&loginName=rupp-33

Ein Mitarbeiter des Kulturminister NRW. dem Petitionsausschuss NRW. Erzählt ein ausgesuchtes Gremium, habe festgestellt das die Künstleriche Qualität nicht Ausreicht künstlerhilfe des Land NRW. zu gewähren. Erinnert an die Kunstwertung der Nazizeit. Das ein demokratisches Gremium von Künstlerinnen und Künstler aller Sparten daran beteiligt war? Wer es glaubt wird selig. und so geht das Spektakel aus wie das Hornberger schießen. Kein Gesetz und keine Verfassung musste geändert werden. um Art.5 GG. Auch Für Straßenkünstler Gültig zu machen, Nur der Künstler-feindliche Vorbehalt einer Stadtverwaltung und Justiz.

Was mich heute Psychologisch belastet, ich mit meinen zivilen Ungehorsam nur heiße Luft fabriziert habe.

Außer Spesen nix Gewesen. Kann Mir mit 90 Euro Rente grad mal das Altersheim leisten.

Gruß Günter Rupp
 
Werbung:
Werbung:
Zurück
Oben