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Wer darf die deutsche Flagge samt Adler zeigen?

Munro

Well-Known Member
Registriert
2. Januar 2014
Beiträge
5.456
Wer darf die deutsche Flagge samt Adler zeigen?
Irgendwo habe ich gelesen, der Normalbürger dürfe die deutsche Flagge nur ohne Adler zeigen.
Die Flagge mit Adler sei nur der Regierung und ihren Behörden vorbehalten.

Nun könnte ich ja danach googeln. Ich mache es aber erst mal nicht, sondern frage in die Runde: Was haltet ihr davon?
 
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Du willst die deutsche Flagge zeigen ??? Dann bist du Nationalist, Rassist , Nazi und schürst rechte Gewalt ?!?!?!

https://www.denkforum.at/threads/ideen-zu-einer-altrernativen-partei-sind-gefragt.19555/

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Ein wichtiger Bestandteil der deutschen Nationalflagge ist der darauf abgebildete Bundesadler, denn dieser stellt den Unterschied zwischen einer Fahne im Dienstgebrauch oder einer Deutschlandfahne in Privathand dar. Eine Fahne mit einem darauf abgebildeten Bundesadler auf dem Fußballplatz zu schwenken oder aus dem heimischen Fenster zu hängen, ist also generell verboten. Egal, aus welchem Anlass dies letztendlich auch geschehen sollte.
http://www.helpster.de/deutsche-flagge-bedeutung_192495
Hier steht allerdings nicht, was dann passiert, wenn ein Privatmann sich "erfrecht", die Fahne mit dem Adler zu schwenken ….
 
Du willst die deutsche Flagge zeigen ??? Dann bist du Nationalist, Rassist , Nazi und schürst rechte Gewalt ?!?!?!

a) ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich die deutsche Flagge zeigen wolle.

b) die bundesdeutsche Falle ist imho derzeit Schwarz-Rot-Gold. Für Nazis usw. gilt Schwarz-Weiß-Rot.
 
Wenn deine neue Badehose ein Geschenk war, würde ich sie trotzdem probehalber mal eine Saison tragen. Vielleicht nicht unbedingt in Duisburg Marxloh oder Berlin Neuköln. Oder auch nicht in Ulm, Unna, Dortmund, Mannheim, Köln, Frankfurt...und nicht an einem militanten FKK-Ostseebadestrand.
 
Hier steht allerdings nicht, was dann passiert, wenn ein Privatmann sich "erfrecht", die Fahne mit dem Adler zu schwenken ….
Vielleicht kann ich weiterhelfen:
§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
Ordnungswidrigkeitsgesetz

(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1.das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2.eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Schwenken der Fahne ist keine "unbefugte Benutzung" - weil der Fan keine öffentliche Berechtigung vortäuschen will.
Warum kein Strafsatz angeführt ist...? weiß nicht
 
Was ich mich frage:
Wie oft ist wohl schon für das Zeigen einer Deutschlandfahne samt Adler eine Geldbuße verhängt worden?

Also nicht, dass ich da jetzt dafür wäre.
 
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