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Wer darf die deutsche Flagge samt Adler zeigen?

Und das ist auch interessant:
Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen. Verboten sind nur Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Die schwarz-weiß-rote Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz ist auf jeden Fall verboten. In anderen Versionen kann die Reichskriegsflagge beschlagnahmt werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.

https://www.n-tv.de/ratgeber/Der-Adler-darf-nicht-auf-die-Fahne-article13191486.html
 
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Statt dieses Eunuchen-Adlers, wäre ein Schwarzes Loch als bundeshoheitliches Symbol ehrlicher als Wappenwesen verwesen.
 
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