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Österreichs Asylbehörde versinkt im Abgrund der Dämlichkeit

Ein psychologisches Gutachten hätte in diesem Fall

http://www.faz.net/aktuell/politik/...he-gutachten-zu-homosexualitaet-15416532.html

Siehe auch Beitrag 14
Ein amtswegiges psychologisches Gutachten darf es nicht sein. Also obliegt es allein am Ansuchenden, dem folgt: übliche Vorgabe:
Er muß lediglich die Wahrscheinlichkeit nachweisen, das Vorbringen muß glaubhaft, schlüssig, plausibel sein und er muß persönlich glaubwürdig ist

Dieses Behauptung stützt sich auch auf das EUGH-Erkenntnis:
Die nationalen Behörden könnten sich „in einer Situation, in der Unterlagen zum Beweis für die sexuelle Orientierung des Asylbewerbers fehlen“, auf die Plausibilität seiner Aussagen stützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da wäre noch eine Kleinigkeit: Homosexualität gibt es, seit es Menschen gibt und sie ist von Psychologen gründlich untersucht worden. Es war also fahrlässig, die Homosexualität eines Menschen von einem Beamten feststellen zu lassen. Wie unqualifiziert er für diese Aufgabe war, hat er eindrucksvoll und schriftlich belegt. Ein psychologisches Gutachten hätte in diesem Fall – und in weiteren von Ferenc vermuteten 150 000 Fällen – für Klarheit gesorgt. Das wäre das korrekte Vorgehen von Behörden, wenn sie nicht von der Politik getrieben würden.

Rein menschlich, und de jure ist es natürlich ein Problem, wenn man sich zum Beispiel vorstellt das ein Homosexueller, welcher in Saudi Arabien von der Enthauptung bedroht ist, unter dem Titel in Österreich um Asyl ansuchte, und von einem Beamten ohne tiefere Kenntnis der Materie abgelehnt wird, man sollte sich aber auch in die Haltung des Staates hineindenken und seine Gründe dafür anzuleuchten trachten.

Es gibt auf der Welt wahrscheinlich über hundert Millionen Menschen, welche guten Grund haben aus ihrer Heimat zu flüchten, all diesen Menschen Asyl zu geben ist schlicht unmöglich, und würde die westlichen Staaten in Anarchie versinken lassen.

Wie kann man also von Österreich verlangen, das es ein fast absolut sicheres Entree Billett für politisches Asyl vergibt, indem es bedrohte Homosexualität, welche sich als Neigung kaum beweisen oder widerlegen lässt als Asylgrund zulässt.

Nimm etwa die vielen Mord Urteile welche momentan bei uns gefällt werden her, da sind sicher einige bei welchen die Anklage auf sehr schwachen Füßen steht dabei, wie aber sonst sollte der Staat den vielen atavistischen Hominiden welche jetzt bei uns meinen ihre "Ehre" wäre nur durch Mord wieder herzustellen Einhalt gebieten?
 
Wie kann man also von Österreich verlangen, das es ein fast absolut sicheres Entree Billett für politisches Asyl vergibt, indem es bedrohte Homosexualität, welche sich als Neigung kaum beweisen oder widerlegen lässt als Asylgrund zulässt.
Wobei die bei uns üblichen Erscheinungsformen in Afghanistan anders gesehen werden.
http://www.fr.de/politik/homosexualitaet-afghanistan-aechtet-seine-schwulen-a-338904
Es geht halt auch um den unbestimmten Gesetzesbegriff "ernsthafte" Bedrohung und Furcht.
Daß sich der Flüchtling mit 16 gefürchtet hat - OK. Ernsthaft bedroht? Welche Sachverhalte sind da gemeint?
 
Da wäre noch eine Kleinigkeit: Homosexualität gibt es, seit es Menschen gibt und sie ist von Psychologen gründlich untersucht worden. Es war also fahrlässig, die Homosexualität eines Menschen von einem Beamten feststellen zu lassen. Wie unqualifiziert er für diese Aufgabe war, hat er eindrucksvoll und schriftlich belegt. Ein psychologisches Gutachten hätte in diesem Fall – und in weiteren von Ferenc vermuteten 150 000 Fällen – für Klarheit gesorgt. Das wäre das korrekte Vorgehen von Behörden, wenn sie nicht von der Politik getrieben würden.
Ich habe inzwischen herausgefunden, dass der EUGH psychologische Gutachten zur Feststellung der sexuellen Orientierung von Flüchtlingen ablehnt. Somit ist mein Einwand obsolet.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/...g-von-gefluechteten-unzulaessig/20885988.html
 
Ich habe inzwischen herausgefunden, dass der EUGH psychologische Gutachten zur Feststellung der sexuellen Orientierung von Flüchtlingen ablehnt. Somit ist mein Einwand obsolet.
Und wie sollte man Ihrer Meinung nach mit der Frage der freien Beweiswürdigung im Rechtszug umgegangen werden?
Die überprüfende Instanz kann nach österreichischem Recht nur eine behauptete unvollständige Beweiserhebung und deren Schlüssigkeit beanstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie sollte man Ihrer Meinung nach mit der Frage der freien Beweiswürdigung im Rechtszug umgegangen werden?
Die überprüfende Instanz kann nach österreichischem Recht nur eine behauptete unvollständige Beweiserhebung und deren Schlüssigkeit beanstanden.
Deutschland hat es offensichtlich schon vor Jahren "gewagt", die Schutzbedürftigkeit von Homosexuellen anzuerkennen, aber inzwischen gibt es auch bei uns Bestrebungen, dies zu erschweren:
tagesspiegel.de schrieb:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde müssten entsprechend geschult, Flüchtlinge explizit darauf hingewiesen werden, dass bei Homo- oder Transsexualität eine besondere Schutzbedürftigkeit greift. Bei denjenigen, die sich als LGBTI-Flüchtlinge zu erkennen geben, sei das Asylverfahren im Ankunftszentrum sofort abzubrechen und wie früher individuell fortzuführen, fordert die Schwulenberatung.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/...r-queere-fluechtlinge-gefordert/19416278.html
 
Wie soll ein Verfahren abgeführt werden, wenn verlangt wird (Zitat aus dem link)
Zumindest müsste aber jeder Verfahrensschritt individuell und vertraulich durchlaufen werden
"Es muss unbedingt verhindert werden, dass LGBTI-Geflüchtete in die Verlegenheit kommen, sich vor anderen Geflüchteten outen zu müssen."
Das ist ja hier nicht Thema: Ein Beamter hat sicher vertraulich das Verfahren durchgeführt. Es wurde unvollständig veröffentlicht. Also: Her mit allen "anderen Einzelheiten" des Verfahrens.
 
Wie soll ein Verfahren abgeführt werden, wenn verlangt wird (Zitat aus dem link)
Zumindest müsste aber jeder Verfahrensschritt individuell und vertraulich durchlaufen werden
"Es muss unbedingt verhindert werden, dass LGBTI-Geflüchtete in die Verlegenheit kommen, sich vor anderen Geflüchteten outen zu müssen."
Diese Ankunftszentren wurden später eingerichtet. Dort wurden Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet und die Individualprüfung ist dadurch zu kurz gekommen.
Also: Her mit allen "anderen Einzelheiten" des Verfahrens.
Wer, ich? Wie käme ich dazu?

Es ging darum, dass Deutschland die Schutzwürdigkeit von Homosexualität anerkennt, obwohl die Gefahr besteht, dass jeder Asylbewerber sich als Homosexuell angeben könnte, wie es Ferenc befürchtet. Die Beamten werden entsprechend geschult und damit hat sich`s. Gleichzeitig hat Ferenc übersehen, dass der Begriff Ehre - den er selbst angeführt hat – in diesen Kulturen viel höher angesiedelt ist als in unseren Breitengraden und deshalb nicht anzunehmen wäre, dass ein Hetero, entgegen seinem Ehrgefühl, sich als Homo angeben würde.
 
Es ging darum, dass
Mir ging es darum (siehe Eingangsposting) , daß es um die obskure Begründung eines ablehnenden Asylbescheides gegangen ist und mir die konkreten Veröffentlichungen zu wenig sind. Ich wiederhole meine Forderung - die Sie natürlich nicht erfüllen können:
Es wurde unvollständig veröffentlicht. Also: Her mit allen "anderen Einzelheiten" des Verfahrens.

was Ferenc meint, ist nicht mein Anliegen.
 
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Mir ging es darum (siehe Eingangsposting) , daß es um die obskure Begründung eines ablehnenden Asylbescheides gegangen ist und mir die konkreten Veröffentlichungen zu wenig sind. Ich wiederhole meine Forderung - die Sie natürlich nicht erfüllen können:
Es wurde unvollständig veröffentlicht. Also: Her mit allen "anderen Einzelheiten" des Verfahrens.

was Ferenc meint, ist nicht mein Anliegen.
Ich hatte Ihren Beitrag #21 übersehen. Ich hatte auch nicht die Absicht, mich in diese rein österreichische Angelegenheit einzumischen, bis mir der Gedanke kam, dass ein Psychologisches Gutachten diesen Vorfall hätte vermeiden können. Dann habe ich den Bericht über das EUGH-Urteil gelesen. Was inzwischen über den Vorfall in Österreich veröffentlicht wurde, weiß ich nicht und es interessiert mich auch nicht. Was ich über die deutsche Vorgehensweise herausgefunden habe, habe ich verlinkt und somit ist für mich das Thema abgeschlossen.
 
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