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Österreichs Asylbehörde versinkt im Abgrund der Dämlichkeit

Wortjan Sinner

Well-Known Member
Registriert
6. Mai 2018
Beiträge
6.556
https://www.sueddeutsche.de/politik...nicht-schwul-genug-fuer-oesterreich-1.4093297

Wenn das der "Marlboro Man" lesen könnte, würde er die österreichische Behörde verklagen. Er war 100% schwul und hat sich nie so benommen, wie Österreich es fordert.

Der Sachbearbeiter dieser Asylbehörde müsste schnellstens entlassen werden. Wenn er bleibt, wird dies zu einem öffentlichen Makel Österreichs.

Der Typ scheint nur Tunten zu kennen (Männer, die sich weiblich benehmen)
 
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Mich tät interessieren, wie der Bub seine Homosexualität begründet bzw. sich geoutet hat - er wurde ja rechtsfreundlich vertreten.
 
https://www.sueddeutsche.de/politik...nicht-schwul-genug-fuer-oesterreich-1.4093297

Wenn das der "Marlboro Man" lesen könnte, würde er die österreichische Behörde verklagen. Er war 100% schwul und hat sich nie so benommen, wie Österreich es fordert.

Der Sachbearbeiter dieser Asylbehörde müsste schnellstens entlassen werden. Wenn er bleibt, wird dies zu einem öffentlichen Makel Österreichs.

Der Typ scheint nur Tunten zu kennen (Männer, die sich weiblich benehmen)

Unwissenheit welche keine Verantwortung für die Konsequenzen seines Handelns tragen muss, plappert sich immer markig leicht dahin!

Österreich wird mit Sicherheit niemals sich verfolgt wähnende Homosexualität als Asylgrund anerkennen. Ganz einfach deshalb, weil sich in Österreich Urteile immer an der Judikatur orientieren, und ein einziges Urteil mit einem positiven Bescheid von sich verfolgt wähnender Homosexualität als Asylgrund, zig tausende Ansuchen mit der gleichen Argumentation provozieren würde.

De jure, mag sein, leicht fragwürdig, aber die einzige für den Staat praktikable Vorgangsweise.

Oder kann es im Sinne der Republik sein, mit einem positiven Bescheid, im Jahr darauf 150 000 Asylanträge wegen verfolgter Homosexualität zu provozieren, welche an Hand der Judikatur überwiegend positiv zu entscheiden wären?
 
Es ist wie bei allen geltend gemachten Asylgründen: Die Flucht muß aus PERSÖNLICHER Betroffenheit erfolgt sein und das muß glaubhaft gemacht werden.
 
Es ist wie bei allen geltend gemachten Asylgründen: Die Flucht muß aus PERSÖNLICHER Betroffenheit erfolgt sein und das muß glaubhaft gemacht werden.

Glaubhaft machen hat hier allerhand Möglichkeiten, und reißen alle Stricke kann man ja immer noch dem untersuchenden Beamten an den Queue fassen, aber wie beweist der das jemand nicht homosexuell ist?;)

Man wird sich auf derart unsicheres Terrain gar nicht begeben, und kein einziges Urteil fällen welches verfolgte/ Homosexualität als Asylgrund anerkennt.
 
Glaubhaft machen hat hier allerhand Möglichkeiten
Ich versteh den Bescheid mit den Ausführungen überhaupt nicht. Es ist ja nicht festzustellen, welches Verhalten auf Homosexualität hinweist, sondern es ist zu fragen: Hat man Sie wg. Homosexualität verfolgt, sodaß sie flüchten mußten. Er gab zuerst einen anderen Fluchtgrund an.
 
Er gab zuerst einen anderen Fluchtgrund an.
Klar. Aus dem selben Grund, weshalb er geflohen ist. Andern Falles müsste ihm unterstellt werden, dass er "wusste", dass hier keine Schwulen "verfolgt/bestraft" werden.
Unwissenheit welche keine Verantwortung für die Konsequenzen seines Handelns tragen muss, plappert sich immer markig leicht dahin!
Alter schützt vor Thorheit nicht....
 
Update vom 17.08.2018: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Österreich hat „sprachliche Verfehlungen“ bei der Begründung eines negativen Asylbescheids bedauert. „Ein respektvolles Verhalten im Umgang mit Menschen und die qualitätsvolle Bearbeitung der Bescheide sind Grundvoraussetzung für die Arbeit des Bundesamtes“, teilte die Behörde am Freitag mit.

Der betreffende Mitarbeiter sei versetzt worden.

https://www.da-imnetz.de/politik/ek...ert-sprachliche-verfehlungen-zr-10121920.html

Na also.
 
Alter schützt vor Thorheit nicht....

Nicht immer, genau so wie jugendlich forsches Geplapper nicht vor Dummheit schützt;)

Vor allem Geplapper, welches die Folgen seines Geplappers weder bedenkt noch tragen muss.

Aber es ist von jugendlichem Geplapper wohl zu viel verlangt die Folgen seines Gedankenfluges zu überlegen, noch muss er diese tragen.

Das sieht man schon daran, das du mit keinem Wort auf die Bredouille in welche sich der Staat, auch nur mit einem anerkannten Asylgrund wegen verfolgter Homosexualität bringen würde eingehst.
Gesetzt den Fall, das erste Ansuchen würde bis zur letzten Instanz im Sinne des Antragstellers entschieden, würde das jede Untersuchung überflüssig machen, da kein österreichisches Gericht gegen ein Höchstgerichtsurteil entscheidet, sprich abertausende anerkannte Asylanträge wegen verfolgter Homosexualität in den nächsten Jahren.

Österreich würde also mit einem einzigen bis zur letzten Instanz aus judizierten anerkannten Asylgrund wegen verfolgter Homosexualität einen absolut sicheren Weg für Antragsteller aufzeigen, da sich ja nicht Homosexualität kaum beweisen lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das sieht man schon daran, das du mit keinem Wort auf die Bredouille in welche sich der Staat, auch nur mit einem anerkannten Asylgrund wegen verfolgter Homosexualität bringen würde eingehst.
Ich sagte ja: Alter schützt vor Thorheit nicht. Du bist der Greisenplapperer.

(Ich brauch auf nichts eingehen, dass von dir pauschal 08/15 abgelästert wird)

Laut Genfer Flüchtlingskonvention werden jene Personen als Flüchtlinge bezeichnet, die sich aus wohl begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb ihres Herkunftsstaates befinden und den Schutz des Herkunftsstaates nicht in Anspruch nehmen können oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen wollen. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens gelten diese Personen als Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge.

Und noch mal Groß:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/321/Seite.3210001.html

Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
 
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