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Kritische Berichte zum Thema „Rechtsstaat“ sind eine Form des Widerstandsrechts nach Art. 20 GG Abs. 4 (der sogenannten B.R.D.). Sie müssen in Ermangelung anderer Möglichkeiten über das Internet verbreitet werden, so lange das noch möglich ist (bei www.recht.de wird man als Kritiker schnell gesperrt).
Machtorgane der BRD ignorieren im großen Stil die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B. http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/ , http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ und unzählige andere Seiten. Für bundesweites Aufsehen sorgte ein Leserbrief des ehemaligen Stuttgarter Landgerichtsrichters Frank Fahsel in der Süddeutschen Zeitung. Darin kritisierte Fahsel “ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen”. Zahlreiche Richter und Staatsanwälte könne man “schlicht kriminell” nennen, so Fahsel (vgl. u.a. http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936 ). Staranwalt Bossi hätte von Richterkumpanei gesprochen (vgl. u.a. http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105 ).
Dies deckt sich mit meinen Erfahrungen. Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leere Hülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht. Gleiches galt übrigens für die Verfassung der DDR, allerdings mit dem Unterschied, dass man das dort nicht straffrei äußern durfte. Hier darf man das überwiegend noch.
Hier eine Zusammenfassung einiger Erfahrungen aus meiner Sicht:
Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einlegen, machen Richter (und auch Rechtsanwälte) meist absichtlich oder nicht absichtlich Fehler, die der fleißige Rechtssuchende durch intensive Internetrecherchen finden kann. Anwälte legen bei Kritiken das Mandat einfach nieder. Richter rächen sich mit anderen Mitteln.
Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und vom Willen des Richters abweichenden Rechtsprechung regelmäßig unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht zugelassen.
Petitionen sowie Verfassungsbeschwerden sind auch zwecklos. Petitionen werden z.B. mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit, auf tadelloses richterliches Verhalten und auf Einzelfälle abgewimmelt. Der Rechtsbehelf, auf den die Staatsorgane so stolz sind, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=48 ). Um ein rechtliches Gehör vor dem Bayer. Verfassungsgerichtshof zu erhalten, soll ich für das suggerierte kostenlose Verfahren 1000 Euro zahlen.
Die Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) ist wegen der in der Regel fehlenden Bereitschaft von Richtern, Fehler einzugestehen und zu beheben, als Abwehrmaßnahme untauglich. Bleibt es wegen fehlerhafter Zurückweisung der Rüge bei dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, dann gibt es dagegen nur die Verfassungsbeschwerde, weil der Beschluss unanfechtbar ist (§ 321a Abs. 4 S.4 ZPO) Diese ist mit einer Erfolgsquote von 2,5 % (Anmerkung: nach wenigen Jahren bereits 0,2- 0,3%- s. oben) so gut wie aussichtslos. Die naheliegende Lösung, solche Beschlüsse höherinstanzlich überprüfen zu lassen, (siehe Gravenhorst MDR 2003, 888) hat der Gesetzgeber vermieden, um den dann zu erwartenden Beschwerdeverfahren vorzubeugen.... Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Rechtsbrecher vom kleinen Gauner bis zum Rechtsbeuger von Amts bekommen in Geldangelegenheiten, im Sozialwesen, im Gesundheitswesen, in Fragen der Lebensmittelzulassung usw. mit Unterstützung der Regierungen die Bestätigung, dass sie „die Guten“ sind und der Geschädigte erfährt, dass der Rechtsstaat von den Herrschenden nur auf dem Papier bzw. im Internet suggeriert wird und er büßen muss, wenn er den Herrschenden nicht blind vertraut. Der Gesetzgeber will das offenbar so haben. Beschwerdeverfahren sollen- wie vorstehend erwähnt- verhindert werden.
Das scheinheilige Treiben ist mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 GG nicht zu vereinbaren. Es widerspricht auch dem Erfordernis der Messbarkeit und Durchschaubarkeit staatlichen Handelns.
Dass abgewiesene Rechtsmittel vor Gericht und Behörden kostenpflichtig sind, ist für die Herrschenden eine feine Sache, denn, da bekanntlich niemand gern kritisiert wird, können die Herrschenden damit eine eigene Genugtuung durch Bestrafung ihrer Kritiker erreichen. Den Betrügern und anderen Rechtsbrechern sowie deren Anwälten wird mit der Bestrafung der Geschädigten durch die Richter auch ein großer Gefallen getan und die Staatskasse wird mit dem Abkassieren der Geschädigten auch gut bedient. Es sind somit alle mit dem „Rechtsstaat“ zufrieden- außer dem einzelnen Geschädigten, der von allen Seiten betrogen wurde. Wichtig ist, was die Mehrheit will und die Mehrheit ist nicht etwa der einzelne betrogene Bürger, sondern der Machtapparat.
Es gibt eine Tendenz, feste Gruppen zu bilden und aggressiv auf Eindringlinge zu reagieren, behauptet die Verhaltensforschung.
Nach Neumann (1979:98), beispielsweise, “wurde herausgestellt, dass bei vielen wehrhaften Tierarten Gruppenaggressivität vorkommt. Auch beim Menschen dürfte es eine angeborene Disposition zu solcher Gruppenaggressivität geben. Diese ist genetisch vorprogrammiert und nicht erlernt. Als auslösender Reiz zu dieser Form der Aggressivität dient die vermutete Bedrohung der Gruppe.”...Wie viele sozial lebende Tiere erwarten auch wir Menschen vom Artgenossen gruppenkonformes Verhalten und neigen dazu, aggressiv auf jene zu reagieren, die aus der Norm ausbrechen. Die Aggression äußert sich zumeist in sozialer Isolierung und im Vorurteil diesen Menschen gegenüber” (Neumann 1980; auch1979). (vgl. http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ).
Weitere Ergebnisse aus der Verhaltensforschung zum Thema „Hierarchitis und Wasserkopfbildung“ bestätigen z.B., dass sich Führungskräfte mit getreuen Gefährten umgeben und ihre Kritiker ächten (vgl. http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ).
Der Machtmissbrauch in der DDR mit gruppenkonformem Verhalten war demnach auch genetisch vorprogrammiert.
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern. Herrschende und Untertanen verstehen sich wohl schon immer nicht. Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. http://www.edition-fischer.com/buchtipp/bt_nanz_hermann.html (Buch eines durch Kumpanei geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbgötter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=LpuIc103AUo&feature=related gefunden werden.
Es ist zwar in der BRD nicht so auffallend (weil die Medien weniger „von oben“ gesteuert werden und man keiner einzelnen Partei die Schuld geben kann), aber wir müssen uns wie in der ehemaligen DDR gefallen lassen, dass die Herrschenden immer Recht haben. Dass kein Entscheidungsträger (wie jeder Mensch) Fehler zugeben will, ist allgemein bekannt.
Wer das nicht so akzeptieren kann, wird mit Ausgrenzung, zwecklosen und zeitraubenden Rechtsverfolgungen, mit Rechtsmittel-, Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren usw., nach Internetrecherchen auch mit Haft bestraft, gewissermaßen politisch verfolgt.
Meine Vorschläge:
1. Da es offenbar schmerzhaft ist und nicht geht, dass Richter, Behördenangestellte und andere Entscheidungsträger ihr gruppenkonformes Verhalten aufgeben und Fehler einräumen, sollten die Entscheidungsträger bei Rechtsmitteln eine Belohnung, eine Art Schmerzensgeld bekommen, wenn sie eigene Fehler oder Fehler ihrer Kumpane zugeben. Das Schmerzensgeld ist auch gerechtfertigt, weil Abweichler bekanntlich schikaniert werden. Die derzeitige Möglichkeit der Entscheidungsträger, gegen Kritiker ihrer Fehlhandlungen Strafgebühren auferlegen zu dürfen oder (wie bei den Verfassungsgerichten der Länder, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) die Beschwerden dem Altpapier zuzuführen, erscheint zwar für einen Unrechtsstaat aber nicht für einen Rechtsstaat zweckmäßig.
2. Eine bessere Möglichkeit wäre vielleicht, die Rechtsprechung der EDV zu überlassen. Diese kennt nämlich kein gruppenkonformes Verhalten. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
3. Dann gäbe es noch die Möglichkeit, die Entscheidungsträger zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern.
Was haltet Ihr von diesen Vorschlägen?
Machtorgane der BRD ignorieren im großen Stil die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B. http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/ , http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ und unzählige andere Seiten. Für bundesweites Aufsehen sorgte ein Leserbrief des ehemaligen Stuttgarter Landgerichtsrichters Frank Fahsel in der Süddeutschen Zeitung. Darin kritisierte Fahsel “ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen”. Zahlreiche Richter und Staatsanwälte könne man “schlicht kriminell” nennen, so Fahsel (vgl. u.a. http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936 ). Staranwalt Bossi hätte von Richterkumpanei gesprochen (vgl. u.a. http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105 ).
Dies deckt sich mit meinen Erfahrungen. Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leere Hülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht. Gleiches galt übrigens für die Verfassung der DDR, allerdings mit dem Unterschied, dass man das dort nicht straffrei äußern durfte. Hier darf man das überwiegend noch.
Hier eine Zusammenfassung einiger Erfahrungen aus meiner Sicht:
Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einlegen, machen Richter (und auch Rechtsanwälte) meist absichtlich oder nicht absichtlich Fehler, die der fleißige Rechtssuchende durch intensive Internetrecherchen finden kann. Anwälte legen bei Kritiken das Mandat einfach nieder. Richter rächen sich mit anderen Mitteln.
Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und vom Willen des Richters abweichenden Rechtsprechung regelmäßig unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht zugelassen.
Petitionen sowie Verfassungsbeschwerden sind auch zwecklos. Petitionen werden z.B. mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit, auf tadelloses richterliches Verhalten und auf Einzelfälle abgewimmelt. Der Rechtsbehelf, auf den die Staatsorgane so stolz sind, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=48 ). Um ein rechtliches Gehör vor dem Bayer. Verfassungsgerichtshof zu erhalten, soll ich für das suggerierte kostenlose Verfahren 1000 Euro zahlen.
Die Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) ist wegen der in der Regel fehlenden Bereitschaft von Richtern, Fehler einzugestehen und zu beheben, als Abwehrmaßnahme untauglich. Bleibt es wegen fehlerhafter Zurückweisung der Rüge bei dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, dann gibt es dagegen nur die Verfassungsbeschwerde, weil der Beschluss unanfechtbar ist (§ 321a Abs. 4 S.4 ZPO) Diese ist mit einer Erfolgsquote von 2,5 % (Anmerkung: nach wenigen Jahren bereits 0,2- 0,3%- s. oben) so gut wie aussichtslos. Die naheliegende Lösung, solche Beschlüsse höherinstanzlich überprüfen zu lassen, (siehe Gravenhorst MDR 2003, 888) hat der Gesetzgeber vermieden, um den dann zu erwartenden Beschwerdeverfahren vorzubeugen.... Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Rechtsbrecher vom kleinen Gauner bis zum Rechtsbeuger von Amts bekommen in Geldangelegenheiten, im Sozialwesen, im Gesundheitswesen, in Fragen der Lebensmittelzulassung usw. mit Unterstützung der Regierungen die Bestätigung, dass sie „die Guten“ sind und der Geschädigte erfährt, dass der Rechtsstaat von den Herrschenden nur auf dem Papier bzw. im Internet suggeriert wird und er büßen muss, wenn er den Herrschenden nicht blind vertraut. Der Gesetzgeber will das offenbar so haben. Beschwerdeverfahren sollen- wie vorstehend erwähnt- verhindert werden.
Das scheinheilige Treiben ist mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 GG nicht zu vereinbaren. Es widerspricht auch dem Erfordernis der Messbarkeit und Durchschaubarkeit staatlichen Handelns.
Dass abgewiesene Rechtsmittel vor Gericht und Behörden kostenpflichtig sind, ist für die Herrschenden eine feine Sache, denn, da bekanntlich niemand gern kritisiert wird, können die Herrschenden damit eine eigene Genugtuung durch Bestrafung ihrer Kritiker erreichen. Den Betrügern und anderen Rechtsbrechern sowie deren Anwälten wird mit der Bestrafung der Geschädigten durch die Richter auch ein großer Gefallen getan und die Staatskasse wird mit dem Abkassieren der Geschädigten auch gut bedient. Es sind somit alle mit dem „Rechtsstaat“ zufrieden- außer dem einzelnen Geschädigten, der von allen Seiten betrogen wurde. Wichtig ist, was die Mehrheit will und die Mehrheit ist nicht etwa der einzelne betrogene Bürger, sondern der Machtapparat.
Es gibt eine Tendenz, feste Gruppen zu bilden und aggressiv auf Eindringlinge zu reagieren, behauptet die Verhaltensforschung.
Nach Neumann (1979:98), beispielsweise, “wurde herausgestellt, dass bei vielen wehrhaften Tierarten Gruppenaggressivität vorkommt. Auch beim Menschen dürfte es eine angeborene Disposition zu solcher Gruppenaggressivität geben. Diese ist genetisch vorprogrammiert und nicht erlernt. Als auslösender Reiz zu dieser Form der Aggressivität dient die vermutete Bedrohung der Gruppe.”...Wie viele sozial lebende Tiere erwarten auch wir Menschen vom Artgenossen gruppenkonformes Verhalten und neigen dazu, aggressiv auf jene zu reagieren, die aus der Norm ausbrechen. Die Aggression äußert sich zumeist in sozialer Isolierung und im Vorurteil diesen Menschen gegenüber” (Neumann 1980; auch1979). (vgl. http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ).
Weitere Ergebnisse aus der Verhaltensforschung zum Thema „Hierarchitis und Wasserkopfbildung“ bestätigen z.B., dass sich Führungskräfte mit getreuen Gefährten umgeben und ihre Kritiker ächten (vgl. http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ).
Der Machtmissbrauch in der DDR mit gruppenkonformem Verhalten war demnach auch genetisch vorprogrammiert.
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern. Herrschende und Untertanen verstehen sich wohl schon immer nicht. Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. http://www.edition-fischer.com/buchtipp/bt_nanz_hermann.html (Buch eines durch Kumpanei geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbgötter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=LpuIc103AUo&feature=related gefunden werden.
Es ist zwar in der BRD nicht so auffallend (weil die Medien weniger „von oben“ gesteuert werden und man keiner einzelnen Partei die Schuld geben kann), aber wir müssen uns wie in der ehemaligen DDR gefallen lassen, dass die Herrschenden immer Recht haben. Dass kein Entscheidungsträger (wie jeder Mensch) Fehler zugeben will, ist allgemein bekannt.
Wer das nicht so akzeptieren kann, wird mit Ausgrenzung, zwecklosen und zeitraubenden Rechtsverfolgungen, mit Rechtsmittel-, Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren usw., nach Internetrecherchen auch mit Haft bestraft, gewissermaßen politisch verfolgt.
Meine Vorschläge:
1. Da es offenbar schmerzhaft ist und nicht geht, dass Richter, Behördenangestellte und andere Entscheidungsträger ihr gruppenkonformes Verhalten aufgeben und Fehler einräumen, sollten die Entscheidungsträger bei Rechtsmitteln eine Belohnung, eine Art Schmerzensgeld bekommen, wenn sie eigene Fehler oder Fehler ihrer Kumpane zugeben. Das Schmerzensgeld ist auch gerechtfertigt, weil Abweichler bekanntlich schikaniert werden. Die derzeitige Möglichkeit der Entscheidungsträger, gegen Kritiker ihrer Fehlhandlungen Strafgebühren auferlegen zu dürfen oder (wie bei den Verfassungsgerichten der Länder, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) die Beschwerden dem Altpapier zuzuführen, erscheint zwar für einen Unrechtsstaat aber nicht für einen Rechtsstaat zweckmäßig.
2. Eine bessere Möglichkeit wäre vielleicht, die Rechtsprechung der EDV zu überlassen. Diese kennt nämlich kein gruppenkonformes Verhalten. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
3. Dann gäbe es noch die Möglichkeit, die Entscheidungsträger zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern.
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