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Brief an den VNM wegen der Verfolgung durch die BRD-Justiz

deraegypter

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Absender: Bernd Matthes...

An die Vereinigung natürlicher Menschen
zur Förderung des universellen Menschenrechts

Mit der Bitte um Weiterleitung
an das Amtsgericht Gifhorn und
die Staatsanwaltschaft Hildesheim

Seershausen,den 27.11.2009

Stellungnahme zum Stand des dritten und vierten Verfahrens gegen mich (bernd matthes) von Seiten der BRD-Justiz.

An die namentlich aufgeführten Beteiligten der rechtswidrigen Verfolgung der natürlichen Person bernd matthes

Mit Ihrem Schreiben vom 24.10.2009 haben Sie erneut meine Staatsangehörigkeit falsch ausgewiesen. Es gibt keinen Staat deutsch, deutsch ist eine Eigenschaft und keine Staatsangehörigkeit. Neben diesem Fehler haben sie ebenfalls zum wiederholten Male meine Eingabe vom 21.10.2009 und damit meine Rechtszweifel ignoriert, außerdem haben Sie ignoriert, das ich den Richter Hartleben wegen Befangenheit ablehne, was zusammengenommen aus meiner Sicht eine Rechtsbeugung, bzw. eine Dienstpflicht- und Kognitionspflicht-Verletzung darstellt nach ihrem Recht.
Weiterhin werden im Falle einer Gültigkeit der BRD-Gesetze die GG Artikel 1 Abs 2, 2, 3, 4 Abs 1,101 Abs 1,103,115 oder 26, BGB §1, StGB §1, GVG §1 und §16, verletzt und haben Straftatbestände nach den folgenden Paragrafen des StGB zur Folge oder sind durch Verhinderung der Ermittlungen in Aussicht §13, §81, §81a, §100, §100a, §339, §345, §348 und §357 unter Einbeziehung der Verdachtsmomente die sich aus meinen Rechtszweifeln ergeben.

Mit ihrem Schreiben vom 25.11.2009 werde ich mit einer automatischen Zahlungsaufforderung eines Computers konfrontiert, die nach ihrer Ansicht auch ohne Unterschrift gültig sei. Damit wird die Rechtsbeugung vollendet.

Zur Sache selbst, da ich mit meiner Einwendung von einem noch kommenden Verfahren ausgegangen bin, möchte ich im Falle der Geschäftsnummer 143600495787 NZS 19 Js 27310, die noch nicht gewürdigte Begründung hiermit vorlegen, auch wenn diese erst nötig wird, wenn die grundsätzlichen Rechtszweifel, die ich bereits in zwei Vorgängen deutlich gemacht habe, noch immer nicht ausgeräumt wurden.

Ein "Canabis-Vergehen" kann nicht getrennt vom gesellschaftlichen Kontext dieses Verbots gesehen werden, da inzwischen die Machenschaften aufgedeckt wurden, die diesem Verbot vorausgegangen sind und zu ihm geführt haben. Die Entwicklung der derzeitigen Rechtslage zeigt zu dem auf, das dies dem Gesetzgeber und den Gerichten, Staatsanwälten und der Polizei durchaus bekannt ist und in einem schweigenden Übereinstimmen dennoch der Unrechts-Zustand und die Förderung monopolistischer Ausbeutung der Natur durch multinationale Konzerne Vorschub geleistet wird.

Die Folge ist, das ein chronischer Betrug des Volkes stattfindet und die Bevölkerung ähnlich eines mittelalterlichen Stände-Systems einer Herrschaft der Lizenznehmer ausgesetzt wird.

Diesem Zustand des Rechts, der Rechts-Pflege und der Rechts-Schaffung ist vom Volk aus nur mit zivilem Ungehorsam oder anders ausgedrückt mit dem Widerstandsrecht zu begegnen. Letzteres ist allerdings aufgrund der weitgehenden Aufhebung nationaler Souveränität hinfällig geworden.

Ein Widerstands-Recht kann nur, wenn es auf rechtlicher Ebene geschehen soll, durch die Würdigung der Rechtszweifel vor einem Prozess aufgegriffen werden, um es zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen. Geschieht dies nicht riskiert der Staat eine Extremisierung der sozialen Lage und der Handlungen der Betroffenen. Wenn er dies billigend in Kauf nimmt, ist es naheliegend auch hier von einem Betrug am Volk zu sprechen, da grundlegende Rechtsprinzipien gebeugt werden.

In der Würdigung der vorgebrachten Argumente ist als Beleg durchaus sinnvoll und sachbezogen die allgemeinen Verhaltensweisen von Multinationaler Konzern der Pharma- und Chemie-Industrie als Beleg vorzuführen, um zu erkennen welche Interessen hinter dem Verbot von Canabis stehen.
Dazu empfehle ich dem Staatsanwalt und dem Richter den Video-Beitrag über das Pharma-Kartell http://www.youtube.com/view_play_list?p=8147F65549D5E017
genau zu studieren und Stellung zu beziehen, in wie weit Canabis (als Beispiel vieler Natur-Heilmittel) absichtlich vom Volk fern gehalten wird, damit das Abhängigkeits-Verhältnis zu Ärzten/Apotheken und Pharama-Industrie erst möglich gemacht werden kann. Ich erinnere an die Kognitionspflicht!

Die Bundesregierung beklagt die hohen Kosten des Gesundheits-Systems, unternimmt aber nichts gegen diese Machenschaften.
Ist das im Sinne der Bevölkerung und zum Schutz des Volkes?
In den Pharma-Skandalen bezüglich der Anwendung diverser Medikamente sind viele Tote zu beklagen, ebenso bei den Drogen Nikotin und Alkohol. Zucker und andere virtuelle Drogen wie Spiele und Fernsehen werden ebenfalls aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung "toleriert". Es sind ungeheure Schadenersatz-Ansprüche gegen die Pharma-Industrie nicht einmal verfolgbar und die Justiz wird damit belästigt gegen Menschen, die mit Berechtigung ihre Selbstverwaltung und Selbstbestimmung einfordern, vor zu gehen und eigene Resourcen zu verschwenden, dabei BürgerInen zu kriminalisieren.
Das ist die Folge vom chronischen Bruch des Artikel 3 GG.

Uwe Dolata (Ermittler der Polizei im Bereich Korruption) sagt:
"Die Pharam-Industrie kann ganz entspannt den Ermittlungsbehörden, den Polizeien, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten entgegensehen, weil es hat noch keine Verurteilung in Deutschland gegeben, die auf Bestechung, bestechlichkeit im Geschäftlichen Verkehr auf Korruption in der Pharma-Industrie zurückzuführen ist, die auch eine Abschreckung darbieten könnte. Also die Pharma-Industrie kann in Deutschland machen was sie will.
Wenn man sich die Methoden betrachtet mit denen die Pharmaindustrie die Entscheidungsträger unter Druck setzt dann gehören die eigentlich in die mafiosen Strukturen."
Quelle: Das Pharma-Kartell

Es ist folglich ersichtlich, das das Verbot von Canabis im Betäubungs-Mittel-Gesetz mehr als grober Unfug darstellt, wenn eben diese Pharma- und Chemie-Industrie aus ihrer inneren Logik auf allen Ebenen alles unternimmt, das ein Mittel aus der Volksheilkunde verboten bleibt, bis dessen Wirkstoffe per Medikamente von ihnen vermarktet werden kann und zugleich das zwischenzeitliche Defizit an Medikamenten bzw. Heilmittel dazu führt, das die gesundheitlichen und mitunter experimentellen Pharma-Produkte diesen Markt füllen, den Tod und Gesundheitsschäden billigend in Kauf nehmend.

Jeder Richter und jeder Staatsanwalt, der in dieser Situation nicht die Möglichkeiten des Gesetzes ausnutzt, im Sinne einer, die Korruption der Politiker kompensierenden, Handlung einzugreifen, macht sich folglich an der strukturellen Gewalt, die so Aufrecht erhalten wird, mitschuldig, wenn er sich zur formalen Einhaltung zum Teil bereits als nichtig angesehenen Gesetze herab lässt.
Maulkorb für den Staatsanwalt: http://www.youtube.com/view_play_list?p=A307E8BB6BE7FA68

Es existiert zwar eine Gewaltenteilung im Sinne einer Arbeitsteilung aber nicht eine Gewaltentrennung, sodaß von einer unabhängigen gegenseitigen Kontrolle nicht mehr gesprochen werden kann. Daraus folgt, das jeder Prozess ein politischer Prozess ist. Nachweise finden sie auf den entsprechenden Seiten im Internet.

Extremer Ausdruck dieses Zustandes bekommt daher die Streichung des §15 GVG (weggefallen ist: Gerichte sind Staatsgerichte)
Kommentierung des IOC: "Da die Staatsgerichte nach §15 GVG aufgehoben sind, gibt es nur noch Privat-, Ausnahme-, Sonder- oder Standgerichte in der Bundesrepublik und Verwaltungszonen in Teildeutschland. Ohne Staatsgerichte keine Staatsanwaltschaften oder Steuern, weil eine hoheitliche Funktion des Staates fehlt."
und §16 GVG sagt:
Ausnahmegerichte sind unstatthaft. 2Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

(in Verbindung mit Art.1 GVG, Art.101 GG)

Es sollte jedem Gericht klar werden, das es nur noch ein Privat-Gericht entspricht und diesem muß sich keiner unterordnen.
Hier ist die Parallelität zum Seerecht(maritim admiral law) mehr als deutlich.

IOC an anderer Stelle: "Der Verfassungstreueid aller Beamten und Richter verpflichtet sie, den GG-Rechtsstaat mittels ihrer Wahl auf Zeit durchs Volk herzustellen, andernfalls begehen sie Verfassungshochverrat im Amt durch Unterlassen."

Ich habe nun schon in zwei Verfahren auf diese Tatsachen hingewiesen und sämtliche Versuche zurückgewiesen, bis ein Nachweis erfolgen würde, das die BRD ein vollständiger und souveräner Staat sei, wie es behauptet wird, und das dementsprechend auch die Gerichte nachweisen mögen, das sie Staatsgerichte seien und weitere Indizien aufgezeigt, die für ein grundsätzliches Verfahren Voraussetzung sind und habe keine Antwort erhalten. Im Gegenteil wurde behauptet, ich hätte keine Begründung für mein Fernbleiben bei dem Privatgericht abgegeben.

Dies ist eine infame Lüge des Richters festgehalten in seinem Urteilsentwurf.

Zudem ist hier die Dienstpflicht verletzt worden und das öffentliche Interesse an Rechtssicherheit verlangt, da dem Staatsanwalt und dem Gericht von mir durch meine Rechtszweifel bekannt gewordener Bundesverat ein Ermittlungsverfahren als Offizialdelikt aufgenommen wird.

Meine Zurückweisung war zudem mit einer salvatorischen Klausel versehen und durch die Nichtbeantwortung dieser Zurückweisung muß ich im Glauben sein, das diese Zurückweisung Erfolg hatte. Mußte aber feststellen, das die exekutive Gewalt gegen mich angewandt wurde. Beweis Zwangshaft, Hausdurchsuchung, Erpressen von formal-rechtmässig aber rechtsunwirksam erhobenen Zwangsgeldern durch Beschlagnahme(Pfändung) von Existenz-notwendigen Arbeitsmitteln meiner Frau, trotz Angebot von Austauschpfand (Was wiederum illegal war), und nun weitere Verfolgung des entsprechenden Polizeireviers.
 
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AW: Brief an den VNM wegen der Verfolgung durch die BRD-Justiz

Dementsprechend fordere ich nun die dargelegte Entschädigung und habe im Rahmen einer Aktion der "Vereinigung natürlicher Menschen zur Förderung der universellen Menschenrechte", als eine Weltanschauungsgemeinschaft, die einer religiösen Gemeinschaft gleichgestellt ist, die Allierten Rechtsabteilungen der russischen Förderation und der USA in Kenntniss gesetzt mit der Forderung nach einer Untersuchung des Status der BRD und hilfsweise mit Strafanträgen gegen sämtliche Beteiligte, die nach Gewohnheitsrecht ihre Amtswillkür(Amtsgewalt) ausüben. Ich kann gerne falls auch in diesem Verfahren meine Rechts-Zweifel nicht berücksichtigt werden (Kongnitionspflicht) die Namen der Beteiligten und das Geschäftszeichen und den Gerichtsort ebenso melden. Mir ist klar, das die Richter und Staatsanwälte nun nur noch nach ihrer gelernten Formalität verfahren können. Es gibt keinen Ausweg für sie als entweder zuzugeben, das eine politische Kontrolle die Gewaltentrennung aufgehoben hat und die Justiz mißbraucht zur Sicherung ihrer Macht oder aber Gewalt mit der formalen Erfüllung des Gesetzes auszuüben.
Die Folgen sind im Völkerstrafgesetzbuch §6 geregelt. Da die BRD das GG als Besatzungsrecht zu einer angeblichen Verfassung perpetuierte ohne die geforderte Zustimmung des Volkes per Artikel 146 GG, gilt für die BRD der Artikel 25 nach wie vor und daher eben auch der §6 des Völkerstrafgesetzbuches.

Ebenso, aus ihrem Rechtsystem heraus gesprochen, ist der Verbleib von Canabis im BtMG GG-widrig in Bezug auf Artikel 1,2 und 3 zu sehen, solange nicht die Kongnitionspflicht erfüllt wurde und in alle Richtungen ermittelt wurde.

Die Menge des vorgefundenen Canabis, die nicht einmal genau festgestellt wurde bezüglich der Wirksubstanz, ist derart gering, das eine öffentliches Interesse daraus nicht zu folgern ist.

Hier ist aufgrund der oben vorgetragenen Argumente der Richter gehalten §29a BtMG das Verfahren einzustellen.
Ein öffentliches Interesse besteht aber hinsichtlich der Legitimität des Rechtsystems ansich und der Legitimität des BtMG.

Fußnote als Zitat:
"Da der § 43a StGB gemäß BVerfGE vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95 - (BGBl. I S. 1340) mit dem Grundgesetz Art. 103 Abs. 2 unvereinbar ist und somit nichtig ist und die Entscheidungsformel des Bundesverfassungsgerichtes gemäß § 32 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft hat, ist auch § 30c BtMG mit dem Grundgesetz unvereinbar und somit nichtig."

Demzufolge ist auch ein Strafbefehl über 100 Euro wie er vorliegt zurückzuweisen.

Weiterhin stützt sich dieser Strafbefehl auf §29 Abs 1 1.
"Betäubungsmittel unerlaubt anbaut,..."

Wobei hier eine "Erlaubnis" allerdings vorliegt, zwar nicht von Seiten eines Organs der BRD, aber aufgrund des 5.Artikels Abs.4 ist ein solches Verbot strafbar.
"(4) Es ist ein Verbrechen, wenn der Menschheit ein Wissen vorenthalten wird, das zur ökologischen Stabilisierung oder zur Minimierung der Gewalt führen würde."

Um dieses Wissen zu erlangen, muß es mir freigestellt sein Untersuchungen durchzuführen und Erfahrungen zu sammeln bezüglich einer jahrtausende alten Kulturpflanze, die aus niederen Motiven nämlich der Einführung von Nylon verboten wurde.

Ich weiß, das Sie nicht verpflichtet sind nach diesem Artikel zu urteilen, aber ich bin verpflichtet diesem Artikel Geltung zu verschaffen. Dies tue ich als natürliche Person, der ihre Rechtsfähigkeit durch BGB §1 zugebilligt wurde und deren Würde durch Artikel 1 GG gewährt wird.

Weiterhin wiederspricht dieses Verbot dem freien Markt der europäischen Union, da hier dem Bürger im Verhältnis zu den Pharma-Konzernen kein gleicher Stand eingeräumt wird. Auch bei Tabak darf der Bürger eine gewisse Anzahl steuerfrei anbauen. Somit ist die Wettbewerbsfreiheit gestört. Daher wäre der Richter gehalten diesen Fall an die EU abzugeben.

Im Gegensatz zu ihrer Rechts-Ordnung, der ich mich nicht aktiv untergeordnet habe, sondern in der ich hineingeboren wurde zur Zeit der Besetzung Deutschlands und die daher, solange es keinen eindeutigen Friedensvertrag gibt, der durch eine vom Volk souverän, also selbstbestimmt, und nicht durch besatzungsrechtlich legitimierte Vertreter verhandelt wurde (Bedingung des Artikel 146 GG) habe ich mich aus freier selbstbestimmter Entscheidung im Rahmen der Weltanschauungsgemeinschaft VNM für dieses andere Rechtsystem entschieden, das als Maßstab die universellen Menschenrechte hat. Folgerichtig habe ich also auch meinen mir aufgezwungenen Status eines BRD-Bürgers vorher entledigt, mich berufend auf die Menschenrechts-Charta der UNO.

Sie haben kein Recht über diese Fakten hinweg zu gehen und sich auf die formale Ebene einer politisch manipulierten Justiz zu berufen. Denn die BRD-Justiz ist nicht in der Lage gewesen das Wiedervereinigungsgebot, das durch das Bundesverfassungsgericht verdeutlicht wurde 1989/90 und in Folge durchzusetzen. Der Deutschlandcode ist bereits geknackt, nicht wie es ein Richter im Hinterzimmer im vertrauten Gespräch sagte, "könnte bald geknackt sein"!

Ich lege Ihnen nahe entsprechend des 2. Briefes an die Völker der Welt das Verfahren einzufrieren bis ein internationales Gremium den Status der BRD bestimmt oder nach dem vorgegebenen Muster ihres Rechtssystems das Verfahren einzustellen oder zu riskieren in Folge einer Anklage nach Artikel 5 Abs 4 des 1. Zusatzes der Briefe an die Völker vor einem Menschenrechtsgericht als Mittäter möglicherweise verantwortlich gemacht zu werden.

Ich habe kein Interesse an einer Zuspitzung des Konfliktes und an einem persönlichen Schaden der Ihnen passieren könnte. Ich habe nur Interesse an der Wahrhaftigkeit einer Rechtssprechung, die ihre Legitimität vom Volk erhält, denn positives Recht entsteht dann, wenn das Natur-Recht des Menschen in Gesetzen festgeschrieben wird. Das Ende der Herrschafts-Ordnung steht vor der Tür. Sie wird ersetzt durch eine Gerechtigkeits-Ordnung, deren Spitze die allgemeinen Menschenrechte als Auflistung der universellen Menschenrechte sind. Diese bedürfen der aktiven Zustimmung des Menschen und nicht einer automatischen Überstülpung, wie es im Herrschaftsapparat üblich ist.

Ich appelliere an ihre Gewissensentscheidung als Richter: Wem folgen Sie, dem politischen Herrschaftswillen, der das formale Rechtssystem kontrolliert oder der Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Sie sind durch Wegfall der Staatshaftung selbst im Rahmen der Amtshaftung haftbar zu machen. Ich bin gehalten aufgrund des Artikel 2 des 1. Zusatzes Gewalt zu minimieren und fordere sie deshalb auf, den Schaden nicht noch größer zu machen, indem weiterhin meine Rechtszweifel unberücksichtigt bleiben und ich in den angekündigten Hungerstreik trete, dessen Folgen Sie ebenso zu verantworten haben.

Ich kündige an, das ich in 14 Tagen,also am 14.12.2009 falls sie erneut meine Eingaben und Fragen ignorieren, in einen unbefristeten Hungerstreik treten werde und das ich für jeden Tag einen Schadenersatz von 1000 Euro in Rechnung stelle. Ebenso kündige ich an, das jeder, der sich diesem Hungerstreik anschließt ebenfalls ein Schadenersatz von 1000 Euro ihnen in Rechnung stellen wird.

Zum Verfahren NZS 34 Js 28730/09:
Der Staatsanwaltschaft Hildesheim liegt eine Anzeige vor gegen mich aus der gleichen Polizei-Dienstelle, aus der die Behauptung stammte, das ich nicht angeschnallt gefahren sei und von wo auch die Polizisten kamen, die die Hausdurchsuchung durchführten. Nun wird mir vorgeworfen ich hätte jemanden ein geliehenes Auto geliehen, der angeblich keinen Führerschein besäße. Wie mir inzwischen zur Kenntnis gelang ist, hat ein Amt nach meiner Kenntnis ohne richterlichen Beschluss den Führerschein eingezogen. Ob dies tatsächlich rechtmäßig ist, stelle ich in Frage.

Da bis heute meine Rechtszweifel bezüglich der Legitimität des BRD-Rechtssystems und der BRD nicht beantwortet wurden wiederhole ich diese Rechtszweifel nicht im Einzelnen, bestehe aber auf deren Beantwortung auch in diesem Fall vor einem Verfahren. Ich stimme übrigens mit der Staatsanwaltschaft überein, das in einem Fall, wie der geschilderte, die Möglichkeit besteht eine Anklage zu erheben, doch weise ich darauf hin, das wir nicht gleich im Unrecht sind, aber gleich im Recht.
Deshalb erstaunt es mich umso mehr, das im Falle eines beträchtlichen Schadens, der aus den Rechtszweifeln, die ich vortrug vor drei Verfahren keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft erfolgte, also keine Ermittungstätigkeit bezüglich des organisierten Regierungsverbrechen passierte. Augenscheinlich ist diesem Rechtssystem innewohnend, das ab einem gewissen Reichtum und Einfluss Ermittlungen nicht mehr durchgeführt werden oder blockiert werden.
Wir sind also auch nicht im Recht gleich! Oder mit anderen Worten Es besteht von Seiten der Staatsanwaltschaft eine selektive Wahrnehmung von möglichen Straftaten, denn dieses Verfahren begründet sich auf einem sogenannten "Zufallsfund".
Weitere Belege für solche Fälle entnehmen sie bitte der ARD-Dokumentation "Maulkorb für den Staatsanwalt" siehe:
http://www.youtube.com/view_play_list?p=A307E8BB6BE7FA68

Das sich die verantwortlichen Staatsanwälte und Richter somit anscheinend innerhalb eines organisierten Regierungsverbrechens befinden, erklärt mir deutlich, weshalb sie anscheinend keinen Wert legen ihre Legitimation vorzulegen bzw. zu erläutern.

Zur Sache selbst haben die Beamten einen abgestellten PKW an einer Straße mit der natürlichen Person Michael Landgraf-Roos entdeckt und überprüft und weil ich zu diesem Zeitpunkt dort nicht anwesend war vermutet, das Herr Landgraf Roos den PKW dorthin gefahren hätte. Allerdings fehlt dazu jeglicher Beweis.
Solange also meine Rechtszweifel nicht ausgeräumt wurden, werde ich jegliche Aussage verweigern, da ich nicht sicher sein kann, das es sich hier um eine korrekte rechtstaatliche Ermittlung oder um ein inszeniertes Verfahren handelt, das dem Zwecke dient, mich unter ein Rechts-System zu zwingen, dessen Legitimität mir bis heute nicht zweifelsfrei dargelegt wurde.
 
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AW: Brief an den VNM wegen der Verfolgung durch die BRD-Justiz

Da nun bereits im dritten Verfahren trotz der gesetzten Äußerungsfristen in zwei Briefen von mir keine Äußerung über die Legitimität der Gerichte, der Richter und der angewendeten Gesetze erfolgte und auch der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin nicht meiner Aussage wiedersprachen das eine BRD-Staatsbürgerschaft nicht existiert. Habe ich sämtliche Möglichkeiten einer von mir als legitim anerkannten Abhilfe genutzt und somit ist mir nach ihre Denkweise das Recht auf Widerstand nicht abzuerkennen, auch wenn ich selbst an der Gültigkeit des GG zweifel.

Ich befinde mich daher in einem übergesetzlichen Notstand bezüglich des BRD-Rechtes und in dem bereits seit 2005 ausgerufenen sozialen und gewaltfreien Verteidigungskrieg. Diese Ausrufung berechtigt mich neben anderen Aspekten als Völkerrechtssubjekt aufzutreten, bzw. als Selbstverwalter mich von der besatzungsrechtlichen Konstruktion BRD abzuspalten, was ich im Rahmen der Gründung vom Fürstentum Germania auch tat. Da ich wie schon beschrieben aber im Rahmen der VNM als natürlicher Mensch und Selbstverwalter den 1. Zusatz zu den Briefen an die Völker unterzeichnet habe, bin ich gebunden an dessen Artikel. Somit bin ich nicht in einem rechtlosen Zustand und unterstehe nicht ihrer Gerichtsbarkeit, solange sie die berechtigten Rechtszweifel nicht entkräften können und nachweisen können das es eine Staatsangehörigkeit für die BRD gibt!

Um noch eine weitere Information zur Stärkung meiner Rechtszweifel vorzulegen zeige ich an, das seit dem 11.September 2001 der Bündnisfall der Nato eingetreten ist. Damit stehen alle Natomitglieder im Krieg wie es der Nato-Vertrag vorsieht. Auch die BRD. Wenn aber die BRD im Krieg steht, kann dieser nur ein Angriffs- oder Verteidigungskrieg sein. Der Angriffskrieg ist nach Artikel 26 GG verboten für die BRD und der Verteidigungskrieg ist im Artikel 115 geregelt. Somit hätte der Bundestag aufgelöst werden müssen, aber das geschah nicht. Ich schließe daraus, das das Grundgesetz keine Gültigkeit mehr hat und folglich alle anderen Gesetze ebenfalls ihre Gültigkeit verloren haben und den deutschen Völkern somit eine Schmierenkomödie vorgegaukelt wird. oder sind sie etwa der Meinung das es ein Zwei-Klassen Recht gibt?
Wenn das kein Grund sein soll Ermittlungen aufzunehmen, wie ich es seit Beginn meiner Verfolgung durch die BRD-Justiz erlebe, dann gibt es überhaupt keinen Grund überhaupt gegen irgendjemanden eine Ermittlung einzuleiten.
Sie sehen, da ich schon über Jahre auf diese Dinge aufmerksam mache, das hier unter Vorwänden gegen mich vorgegangen wird. Ich habe mich bewußt von diesen offiziellen Kriegtreibereien losgesagt und konsequent die Zugehörigkeit zur BRD abgelehnt, sobald ich dies erkannt hatte, um mich nicht mitschuldig an diesen Kriegsverbrechen z.B. in Afghanistan oder dem Kossovo zu machen, denn die Nürnberger Gesetze oder auch die Mauerschützenprozesse zeigen, das höherwertiges Recht das nationale bricht. siehe Radbruchsche Formel.

Hiermit bitte ich den VNM um Rechtsbeistand und zugleich um Aufnahme von Ermittlungen gegen die schon bekannt gemachten Personen, um den weiteren Schaden der BRD-Justiz durch die Aufnahme eines Hungerstreikes von mir und den daraus entstehenden Schadensanspruch zu verhindern im Rahmen der Verpflichtung Gewalt zu minimieren.

Und bitte, nach der drei Elemente Lehre kann auch eine Diktatur ein Staat sein, darum geht es nicht; es geht darum, ob die BRD ein Verfassungstaat im modernen Sinne ist, wie es C.Schmid bereits 1948 verdeutlichte, oder ob eine von Konzernen abhängige Gruppe von Politikern 1990 Deutschland als Ganzes verkaufte und nun unlegitimiert vom Volk eine Parteiendiktatur entstanden ist, die glaubt ein Rechtsnachfolger des deutschen Reichs zu sein und den Plan der IG-Farben-Nazis ganz Europa mit ihrer Konzern-Idiologie zu beherrschen! Beachten sie dazu die Akten über die IG-Farben-Prozesse des Nürnberger Tribunals und was aus diesen Herren nach ihrer Entlassung geworden ist und wen sie gesponsort haben.

Hier die Namen der zusätzlich involvierten Personen:
Knorn Oberamtsanwältin Staatsanwaltschaft Hildesheim
Methner Justizangestellte Staatsanwaltschaft Hildesheim
Maier Justizhauptsekretär Staatsanwaltschaft Hildesheim
Hartleben Richter am Amtsgericht Gifhorn
Scholz Justizangestellte am Amtsgericht Gifhorn

Ausdrücklich stimme ich der Veröffentlichung dieses Briefes zu.

Hochachtungsvoll



(bernd matthes)

PS: Eine Aufstellung der Entstandenen Kosten und Schadensansprüche wird gesondert durch die VNM mitgeteilt.
 
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