• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Als Bettler beim Arzt - GKV-versichert

Eulenspiegel

Well-Known Member
Registriert
9. August 2009
Beiträge
2.435
Woher wollen Sie denn wissen das ihnen das fehlt so der Arzt.
Er lebet ja auch den ganzen Tag mit meinem Körper und meinen Beschwerden.
Diagnostikqualifikation Dr. med. 6-; kennt nicht mal seine Pflichten als Arzt bei der Verordnung von langzeitig über Jahre verschriebenen Medikamenten (Magensäureblocker, Cholesterinsenker). B12 Mangel entsteht, mit den bei mir auftretenden Beschwerden kann er nichts anfangen. So ging es bis ich wegen einer kurzfristigen einseitigen Atemlähmung im Krankenhaus lande, wo man den Mangel und weitere Folgeschäden feststellte.
Es stellte sich im Krankenhaus ein akuter B12 Mangel heraus. Blutwerte, MRT.
Im KH erhielt ich 3 Spritzen und jeden Monat sollte mir mein Hausarzt 1000mcg spritzen. Da er der Verursacher des Mangels war (Magensäurehemmer, Cholesterinsenker) und sich
nicht besonders auskennt konnte ich da nur mein nächstes Dilemma erleben. Verschrieben hat er mir auf Privatrezept als gesetzlich Versicherter Cyanocobalamin. Da ich wir in Urlaub wollten nahm ich es mit. Nach der Spritze in die Bauchfalte wie im Krankenhaus war die Wirkung = 0.
Woran liegt das wohl?
 
Werbung:
Wer heute zum Arzt geht, der sollte seine Diagnose und seine Behandlungsform kennen. - Die einzige Frage, die es meines Erachtens in diesem Zusammenhang zu klären gilt, die wäre: Was ist "seine"....??

Verschrieben hat er mir auf Privatrezept als gesetzlich Versicherter..........

Als gesetzlich Versicherter hast Du die Möglichkeit den Arzt nach einem Medikament zu fragen, welches Dir als gesetzlich Versicherter - also ohne Privatrezept - zustehen würde. Dieses Medikament könnte "besser" sein - "muss" es aber nicht zwangsläufig, natürlich bezogen auf deinen speziellen Organismus, sodass dem Arzt in jedem Falle kein Vorwurf zu machen wäre. Wenn Du Dir schon auf Privatrezept ein Medikament verschreiben lässt, dann sollte es auch möglichst das für dich beste Präparat sein.

Dazu kannst Du Dich heute im Internet schlau machen und schauen, ob es da "noch etwas anderes" gibt und dann damit deinen Arzt noch mit einer anderen Meinung konfrontieren. Wegen der knappen (3-5 min) Beratungszeit, die dem Arzt für einen geseztlich Versicherten zusteht, solltest Du dabei möglichst schnell auf den Punkt kommen.

Bernies Sage
 
Das der Arzt mich entsprechend berät und dann das Beste verschreibt kann man wohl auf Privatrezept nicht erwarten? Zumal wenn er für den B12 Mangel verantwortlich war? Ich hatte noch zuvor gesagt: Schreiben Sie mir bitte etwas gutes auf.
 
Hallo Eulenspiegel.

Natürliches B12 (was eigentlich ein Teil mehrerer Enzyme ist...also Coenzym) wird von Bakterien erzeugt. Cyanocobalamin ist ein künstliches B12-Surrogat. Wenn du das nicht verträgst, könntest du es über die Nahrung versuchen. Kalbs- und Schweineleber enthalten am meisten, aber auch Vollmilch (am besten Rohmilch vom Erzeuger) , Fisch (am besten Makrele oder Hering, etwas weniger Lachs) , Hasenfleisch und alle Käsesorten, natürlich aber wesentlich weniger.

Beim Fehlen des B12, dessen Aufnahme durch dauerhafte Einnahme von Magensäurehemmern behindert wird, kommt es zu Ausfällen im Nervensystem, daher deine Atemaussetzer.

Sollte bei dir das Problem von Sodbrennen etwa sogar mit Speiseröhrenirritation bestehen, könntest du dein gesamtes Bett um einen Hauch so kippen, dass deine Füße tiefer sind. Wieviel? vielleicht etwa 5 cm Klötzchen unter die Kopfseitenfüße, wenn dir das nicht bereits zu unangenehm ist. Sollte es sich nur um vorübergehendes Sodbrennen handeln, würde ich eher nur bei Bedarf auf basische Hausmittel zurückgreifen. Sollte das Medikament cholesterinbedingt gegeben worden sein, würde ich das für mich vollkommen absetzen und den Cholesterinwert vergessen, lediglich ein klein bisschen an meinen Essegohnheiten feilen.

Viele Grüße
Bernd
 
Mit all den Zivilisationskrankheiten heutzutage kannst du anstatt zum Arzt genausogut zum Pfarrer gehen - mit dem Unterschied, dass der Pfarrer nicht soviel ruinieren kann. Am besten bist du dran wenn du jede Menge Recherchen im Internet machst.
 
Internetrecherche aktiviert kaum Selbstheilungskräfte, es verwirrt und verunsichert eher.
Das Symbol von Hand auflegen hat die beste heilsame Wirkung, das kann auch der Pfarrer sein wenn es eine Vertrauensperson ist,
mit sich selbst geht es nicht, wenn einem etwas fehlt hilft der Kontakt zu einem Menschen den man anerkennt.
In unserer Kultur ist die Skepsis zu einem Heiler der wirklich Energie transformieren kann groß aber zu einem
Schulmediziner in weißem Kittel nicht, so ist es halt. Der arrogante Arzt mit verachtender Haltung hat den größten Effekt
bei vielen Menschen um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren, besonders bei denen die Hand auflegen auslachen.
 
Schuld an dieser Misere sind die Kassenzulassungen. Zwangswirtschaft ist immer Abzocke, so ist nun mal das heutige Gesundheitsunwesen. Das haben wir AH zu verdanken.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kassenzulassung
Übertragbarkeit
Bislang dürfen Ärzte ihre Kassenärztliche Zulassung verkaufen oder vererben. Hintergrund ist die Zulassungsbeschränkung in sog. überversorgten Gebieten, für die keine neue Zulassung erteilt wird, sondern nur eine Kassenzulassung gekauft werden kann. Die Abgabe einer Praxis ist inzwischen an Auflagen gebunden, die von den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt werden.
Bei Zahnärzten wird eine Kassenzulassung nicht mehr verkauft, seit zum 1. April 2007 die Zulassungsbeschränkung durch die Gesundheitsreform (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz) im § 103 SGB V Abs. 8 [6] aufgehoben wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kassenärztliche_Vereinigung
Geschichte[11][12]
Als gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter eingeführt wurde, hatten die Krankenkassen ein Vertragsmonopol. Sie schlossen Einzelverträge mit den von ihnen weitgehend abhängigen Ärzten und konnten dabei die Konditionen bestimmen. Es kam in der Folgezeit zu Unruhen unter der Ärzteschaft, die im Oktober 1913 bis zum Beschluss eines Generalstreiks führten. Zur Abwendung dieses Streiks griff die Regierung ein. Sie vermittelte die Anfänge der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärzten (später: Reichsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, heute: Gemeinsamer Bundesausschuss).
Die vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 (RGBl. 699) sah in § 1 den Abschluss von Gesamtverträgen zwischen Kassen und kassenärztlichen Vereinigungen vor. Die Verordnung über kassenärztliche Versorgung vom 14. Januar 1932 (RGBl. I S.19) passte die §§ 368- 373 RVO (Reichsversicherungsordnung) dem neuen Rechtszustand an. Diese 1931 und 1932 durchgeführte Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen schuf ein Gegengewicht zu den Krankenkassen.

Gedenktafel am Haus Masurenallee 6A, in Berlin-Westend
Durch die Verordnung über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands vom 2. August 1933 (RGBl. 567) wurden die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschafft und eine vom NS-Staat gelenkte einheitlich-deutsche Kassenärztliche Vereinigung gebildet, die der NS-Diktatur im Rahmen der Gleichschaltungsgesetze die juristischen Machtmittel in die Hände gaben, ihr Regime aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden damit von einer Interessenvertretung der Ärzte in ein parastaatliches Exekutivorgan umgewandelt:
„Die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands untersteht der Aufsicht des Reichsarbeitsministers, soweit nicht eine besondere Aufsicht besteht oder begründet wird.“
– Verordnung über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands vom 2. August 1933, §1 Abs. 3[13]
Nach 1945 wurde dieser Status beibehalten, die Zwitterstruktur, dass Mitglieder einer Vereinigung zwar einerseits diese Vereinigung zu bezahlen haben, diese Vereinigung jedoch staatliche Aufgaben der Kontrolle (Tendenz: zunehmend) auszuführen hat, ist mit demokratischen Grundsätzen zunächst schwer vereinbar. Es wird also vom demokratischen Staat der Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ begründet und den Kassenärztlichen Vereinigungen der Status verliehen.
Zwar war die Kassenärztliche Vereinigung im NS-Staat und sind die Kassenärztlichen Vereinigungen Deutschlands formal alleinige Träger der Beziehungen zwischen Kassenärzten und Krankenkassen und damit Körperschaften des öffentlichen Rechts. Allerdings haben sie hierbei die Regelungen der Sozialgesetzgebung (insbesondere SGB V) einzuhalten.
Die Kassenärzte haben sich somit durch die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen einerseits mehr Rechte (Selbstverwaltung, Kollektivverträge, Aushandlung von Honorarvereinbarungen und Zulassungsbestimmungen), andererseits jedoch auch Pflichten (vor allem den „Sicherstellungsauftrag“ ) gegen die anfängliche Übermacht der Krankenkassen erkämpft. Im Gegenzug mussten sie auf das Streikrecht verzichten.
Ohne Konkurrenz kann es keine vernünftige ärztliche Behandlung geben, darum sind Zulassungen usw. Zunft und Kastenwesen wie in Indien und mit dem Fortschritt hapert es.
 
Werbung:
Der Homo sapiens hat einfach nicht genug Zeit gehabt, sich genetisch an die heutigen zuckerreichen und industriell verarbeitenden Lebensmittel anzupassen. Was diese skrupellose Pharmaindustrie mitsamt den Aerzten dazu veranlasst, Kapital daraus zu schlagen. Es ist stark anzunehmen, dass dies erst der Beginn des groessten Problems der Menschheit eh und je geworden ist. Denn ein Zurueck gibt es hoechstwahrscheinlich nicht mehr. Aber vielleicht schafft es der "anpassungsfaehige" Mensch ja doch. Und sollte er es ueberleben ...... wofuer lohnt es sich dann noch zu leben??
 
Zurück
Oben