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Wie uns die Regierung veräppelt und wie Reformen verkauft werden - am Beispiel Wohngeldreform

THATSme

Well-Known Member
Registriert
2. August 2022
Beiträge
640
Wieder eine übliche Nebelkerze. Schaut man hinter die Kulissen und sich diese Reform etwas genauer an, wird klar:
Einiges hüllt sich in den Nebel des Schweigens und wird in den üblichen, verschwurbelten, komplizierten Gesetzestexten versteckt.
Wer mag da schon genauer hinsehen?
Ich bin so eine. Ich habe schon viele Gesetzestexte durchwühlt und analysiert. Mitunter ein ätzendes Geschäft.

Wohngeldverordnung
§ 23 Fortschreibung der Höchstbeträge für Miete und Belastung und Neufassung der Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes
(1) Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 2,788 Prozent erhöht.

§ 43 - Wohngeldgesetz (WoGG)
(4) 1Die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1) werden am 1. Januar 2022 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder verringert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Teilindex nach Absatz 1 Nummer 1 verändert hat.
2Für die Veränderung am 1. Januar 2022 ist die Erhöhung oder Verringerung des Jahresdurchschnitts des Teilindex nach Absatz 1 Nummer 1 maßgeblich, die im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2018 eingetreten ist.

Neu!!
(4) 1Die Höchstbeträge für Miete und Belastung (Anlage 1) werden am 1. Januar 2025 und dann alle zwei Jahre zum 1. Januar um den Prozentsatz erhöht oder verringert, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Teilindex nach Absatz 1 Nummer 1 verändert hat.
2Für die Veränderung am 1. Januar 2025 ist die Erhöhung oder Verringerung des Jahresdurchschnitts des Teilindex nach Absatz 1 Nummer 1 maßgeblich, die im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 eingetreten ist.

Bedeutet.
Normalerweise wäre die nächste Anpassung der Höchstbeträge 2024, 2026 usw. erfolgt. Jeweils + 2 Jahre.
Das entfällt jetzt.
Denn da 2022 durch 2025 ersetzt wird, bleibt der Höchstbetrag von 2022 bis 2025 gleich hoch.
Und statt die Erhöhung des Index von 2020-2022, gilt dann der Index von 2021-2023.

Außerdem erfolgte ab Januar 2019 die Umstellung des Verbraucherpreisindex vom Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015.
Dadurch wird nach meinem Verständnis die bisherige, tatsächliche Inflationsrate nochmals geschönt und fällt in den Folgejahren ab 2020 entsprechend niedriger aus. Interessanter Weise kam die "Anpassung" des Index genau noch Rechtzeitig vor der 1. Wohngeldreform, in der erstmals die Fortschreibung des Wohngeldes festgesetzt wurde. Dann ist es natürlich praktisch, wenn ein anderes Basisjahr, bzw. Basisindex gilt.

Dazu kommt, dass in 182 Gemeinden die Mietenstufe herabgesetz wird. Dadurch verringert sich auch der Höchstbetrag.
Damit das geht, wurde eine neue Verordnung mit ellen langem Namen eingeführt ( Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes (Mietniveau-Einstufungsverordnung - MietNEinV)

Das hat dann zur Folge, dass z. B. viele Wohnungen von Hartz 4 Berechtigte wieder unangemessen werden und diese dann evtl. ihre Wohnung verlieren, oder die zu Hohe Miete von den ca. 500 € (Regelsatz Bürgergeld) zahlen müssen.
Bisher waren das im Schnitt schon ca. 70-80 €. (Ich berichtete)
Strom, Internet, Telefon, ÖPNV muss ja auch von den ab 2023 ca. 500 € gezahlt werden. Da bleibt nicht mehr viel übrig. Vor allem, da die Mieten weiter sehr steigen werden und die Lebensmittel auch. Die nächste Wohnunglosenwelle ist also quasi vor programmiert.

Eine weitere falsche und spalterische Propaganda des Staates.
Es wird behauptet, Hartz 4 Berechtigte wären besser dran, da die Heizkosten grundsätzlich vom Amt übernommen werden.
Das ist so nicht richtig! Auch hier werden meistens Höchstgrenzen für HK festgesetzt, obwohl das laut BSG Rechtsprechung unzulässig ist.

Durch die neue Wohngeldreform - die ja im Gros gut ist - erhalten WoG-Bezieher weit mehr anerkannte HK, als ein H4 Bezieher.
Z. B. für eine Person monatlich 110,40 €. H4 Berechtigte erhalten im Schnitt je nach Energieträger 60-80 €. Das ist sehr unterschiedlich, da die Jobcenter das festsetzen wie sie wollen. Da herrscht absolute Willkür, die stark am Geld sparen orientiert ist.

TM, die meint, dass die Anpassung des Wohngeldes und die Erhöhung der Berechtigen längst überfällig war
 
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