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Der Himmel über Berlin

Eurofighter

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19. Dezember 2011
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Wer kennt sich mit dem Luftfahrtrecht aus? Nachdem endlich die Sommersonne scheint, zieht es ab diesem Wochenende tausende von Modellflugpiloten zum vielleicht ersten großen Einsatz in diesem Jahr nach draußen. Viele freuen sich schon auf größere Treffen, bei denen die Kunst trainiert werden kann, Modellhubschrauber im großen Schwarmverband kreisen zu lassen. Aber geht das so ohne weiteres auch in der Stadt? In einer Großstadt? Womöglich in der deutschen Hauptstadt, in Berlin?

Wikipedia sagt dazu:

"Der Aufstieg von Flugmodellen, also auch von Modellhubschraubern, ist in § 16 LuftVO geregelt. Demnach bedarf es einer Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesbehörde, wenn die Modelle

- schwerer als 5 kg sind,
- mit Verbrennungsmotor im Umkreis von weniger als 1,5 km von Wohngebieten geflogen werden sollen oder
- weniger als 1,5 km von Begrenzungen eines Flugplatzes entfernt geflogen werden sollen."

Was ist aber mit den inzwischen so beliebten Mini-Elektrohubschraubern? Dürfen die so ohne weiteres zu hunderten oder gar tausenden inmitten der Berliner City aufsteigen?

Wikipedia weiters:

"Nach §1 Absatz 1 Nr. 9 Luft-Verkehrsgesetz (LuftVG) sind Flugmodelle „Luftfahrzeuge“ im Sinne der luftrechtlichen Bestimmungen. Entsprechend gilt dann hier auch § 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Nach Absatz 1 der Norm hat sich jeder Teilnehmer am Luftverkehr so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird. Hieraus wird dann hergeleitet, dass ein Betrieb von Flugmodellen in der Ortschaft zu unterlassen ist. Sofern keine Gefährdung, Beeinträchtigung und/oder Belästigung eintreten kann, wäre auch „innerorts“ nichts gegen einen Betrieb kleiner Elektromodelle einzuwenden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Modellhubschrauber


Was meinen die inspirierten Drohnenschwärmer dazu? Es will natürlich niemand schwarz fliegen...
 
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