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Zeilinger schrieb:Pardon Ziesemann, der thread ist natürlich von Dir eröffnet worden.
Zeilinger
Louiz30 schrieb:Die Frage nach der Gerechtigkeit ist daher weit komplexer als ein Testament vermuten läßt.
Ziesemann schrieb:Nein, liebe(r) Salem, haben wir nicht. - Mit etwas Phantasie sind fast infinitesimale Varianten denkbar.
Den Pflichtteilsanspruch "missachten" wir mitnichten, ich hatte nur gebeten, ihn sozusagen aus didaktischen Gründen außen vor zu lassen, um das Modell zu vereinfachen. Mit Deiner konkreten Beschreibung wird die Aufteilung noch komplizierter. Mühelos ist Streit um den Schmuck denkbar: Wer bekommt welchen. Riesenproblem ist, wer das Haus bekommt, denn er wäre doch dann ausgleichspflichtig usw. Eine "gerechte" Erbteilung soll aber doch Frieden schaffen, der ein Werk der Gerechtigkeit ist.
Salem aleikum - Ziesemann
Als sicher unbefangener Siebenter würde ich sagen, Salem, die Aufteilung Deines Erbes auf Deine fünf Töchter ist schon okay.Salem schrieb:Sicher ist Gerechtigkeit nicht unbedingt unkompliziert, aber das war doch auch glaube ich keine Vorgabe, oder?
Samt und sonders finde ich Deine Formulierungen gut; im Prinzip sofort zustimmungsfähig. Aber gerade in der Philosophie steckt der Teufel im Detail der konkreten Anwendung. Du forderst das "Recht auf Gleichbehandlung". Prima! Aber was ist das? Nach höchstrichterlichem Urteil verlangt dies Recht die Ungleichbehandlung, was wesentlich ungleich ist. Und was ist das? Konkretes Beispiel: Die Gesundheitskopfprämie, wie sie die CDU vor den Wahlen gefordert hatte, war eine auch formale Gleichbehandlung. Aber welches Protestgeschrei erhob sich ob dieser!Gysi schrieb:RECHT Recht ist das herrschende Recht.
Es gibt aber die Unterscheidung zwischen Recht und Rechtsempfinden.
Gibt es also doch eine in uns schlummernde Größe, die nur darauf wartet, das Licht der Welt zu erblicken? Ich denke, ja. Obwohl es verschiedene Rechtsauslegungen gibt, die gleichermaßen das "Recht" haben, als Recht zu gelten.
Das Recht ist eine Wertevereinbarung unter Menschen, ein Gemeinschaftsvertrag.
Menschen haben ähnliche, naturgegebene Bedürfnisse. Daher leitet sich ein Gleichheitsmaß als gerecht ab. Recht ist Gleichbehandlung. Und wenn es eine glücklichmachende Lebensentfaltung aller Individuen ermöglicht - dann hat es seine Funktion erfüllt.
Gysi
Salem schrieb:Hallöchen Ziesemann,
Ich kann nicht genau sagen wie sich ein Pflichtteil definiert. Vielleicht helft ihr mir ja mal. Es ist zwar völlig egal, ob die Mädels nun 20.000 oder nur 5.000 Euro bekommen, weil sie bekommen von mir eh alle gleich viel, aber es geht ja darum das jeder mal schreibt wie er es machen würde und warum er es gerecht findet. Und wenn ich recht liege, geht es ja darum was ich (als Mutter) gerecht finde und nicht was meine Töchter gerecht finden (da müsste man das Beispiel andersrum aufdröseln). Ebenso kann ich nur nach meinem Gewissen mein Testament machen, es scheint mir unmöglich alle damit zufrieden zu machen, aber es kann ja dennoch gerecht sein, oder?
Ich bleibe also dabei das ich meine Finanziellen Güter einer Organisation vermache und die Mädels nur den übrigbleibenden Pflichtteil bekommen.
Ich finde den Pflichtteil gerecht, weil alle meine Kinder in meiner Familie einmal die gleichen Bedingungen hatten. Jeder Mensch trägt irgendwann Verantwortung für sich allein und ist in der Lage sein eigenes Vermögen aufzubauen, deshalb emfinde ich auch das einbeziehen einer Stiftung o.ä. als Miterben gerecht. Da ich egal was meine Mädels auch erreichen, sie immer alle gleich liebe, bekommen sie auch das gleiche. Das die eine ein Lotterleben führt und die andere einen Goldesel an ihrer Seite hat, spielt eigentlich keine Rolle. Ich hoffe ich bin jetzt verständlicher?
Nun zu den materiellen Sachen:
So jetzt bin ich also gestorben und die Mädels kehren in mein Haus. Ich habe nicht festgehalten wer welches Erinnerungsstück bekommt, wohl aber das sich jeder nehmen darf was er möchte. (Ich erwarte von großen Mädchen das sie sowas ohne Streit hinkriegen, wenn nicht ist es deren Problem) Die Mädels nehmen sich nun was sie wollen -egal ob mit oder ohne Zank- und der materielle Rest (Haus, Auto, Möbel usw.) wird verkauft (und vermüllt).
Der Verkaufserlös wird durch alle 5 wieder zu gleichen Teilen vergeben.
Das habe ich so verfügt. Ich finde es gerecht die Mädels ihre Erinnerungsstücke selbst auswählen zu lassen, weil ich vielleicht falsch eingeschätzt hätte was dieses oder jenes Teil für den anderen bedeutet (ja oder eben nix bedeutet)
Ich kann natürlich immer weiter spinnen und den Mädels im Falle eines Streites zwecks der Stücke testamentarisch eine Vorlage zur Konfliktlösung geben. Etwa " Sollten meine Töchter sich bezüglich der Erbstücke nicht einigen können so soll durch Los entschieden werden wer das Stück bekommt"
Natürlich müssen auch alle fünf für eventuell noch anfallende Rechnungen (die mich und mein Ableben betreffen) zu gleichen Teilen aufkommen. Wär ja sonst auch ungerecht wenn alle das gleiche kriegen und nur eine soll zahlen.
Sicher ist Gerechtigkeit nicht unbedingt unkompliziert, aber das war doch auch glaube ich keine Vorgabe, oder?
So jedenfalls würde ich in dem vorgegebenen Beispiel handeln und ich hätte ein gutes Gewissen dabei. Wenn die Mädels das auch so sehen würden, wäre ich wohl ziemlich glücklich im Jenseits.
Nun noch eine persönliche Frage:
Kennt sich jemand real mit dem Erbrecht aus? Wenn ja, bitte meldet euch mal, ich hätte nämlich eine ganz simple Frage (auf die ich bis jetzt noch keine klare Antwort ergoogeln konnte und für die eine Frage möchte ich nun auch nicht zum Notar)
Einen schönen Abend
Sal