Reiner Moysich
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- 21. März 2003
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Da ein zumindest sehr wichtiger (wenn nicht sogar wichtigster) Grund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs von Bush sein inhumaner fundamentalistischer christlicher Glaube ist, sollte die UNO darauf drängen, dass in all ihren Ländern an staatlichen Schulen keinerlei (menschenrechtswidriger!) Religionsunterricht mehr stattfinden darf, sondern nur noch "Weltanschauungskunde", die auch kritisch auf die Gefahren jeder Religion aufmerksam macht; zumal die meisten Kriege der Vergangenheit wie Gegenwart Religionskriege waren bzw. sind!
Absolut formulierte religiöse Aussagen sind – religionswissenschaftlich betrachtet - nur bloße Behauptungen, da sie weder bewiesen noch widerlegt werden können. Dies hat logische und mitmenschliche Konsequenzen: „Religiöse Wahrheiten“ beruhen nur auf subjektiver(!) Überzeugung, dürfen also nicht mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit verbunden werden. Diese grundlegende Tatsache müsste in den öffentlichen Schulen aller Länder vorrangig verbreitet und spezieller - spaltender(!) - Religionsunterricht überall verboten werden. Es sollte als eine Selbstverständlichkeit gelten, dass es absurd und inhuman ist, von anderen zu erwarten, dass sie den eigenen Glauben übernehmen oder sogar groteskerweise von der jeweiligen Regierung zu verlangen, bevorzugt zu werden.
Dann wäre gegenseitige Toleranz als Voraussetzung für den Weltfrieden viel eher möglich!
Nach den Menschenrechten darf vom Staat her keine der ca. 4000 religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Faktisch ist es aber unmöglich, all diesen 4000 Weltanschauungen an staatlichen Schulen einen eigenen Unterricht zu ermöglichen.
Auch, um dem Auftrag der Schule gerecht zu werden, das Miteinander - auch unterschiedlicher Anschauungen - zu fördern, bleibt nur eine Möglichkeit, dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachzukommen: indem keiner Religionsgemeinschaft erlaubt wird, einen Bekenntnisunterricht an staatlichen Schulen durchzuführen.
Staatliche Schulen sind nur dann pflichtgemäß weltanschauungsneutral und sozialintegrierend, wenn sie einen alle Weltanschauungen verbindenden(!) Unterricht anbieten.
Darum sollte es in jedem Land an staatlichen Schulen das Pflichtfach „Weltanschauungskunde“ geben. In diesem Unterricht sollten die SchülerInnen z.B. auch objektive(!) Informationen über die verschiedenen religiösen wie nichtreligiösen Weltanschauungen erhalten, über deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Dann könnten sie sich bei den sie näher interessierenden Richtungen selbst (und zwar nun besser vorbereitet) intensiv - auch kritisch - vertraut machen.
Nur so könnte allen gleichermaßen Recht geschehen und zusätzlich enorm friedensstiftend vorgegangen werden.
Bekenntnisunterricht außerhalb staatlicher Schulen (egal welcher Weltanschauung) muss natürlich jeweils in eigener Regie durchgeführt werden.
Der Staat könnte dann – aber auch nur dann - solch einen außerschulischen Unterricht finanziell fördern, wenn die Unterrichtsinhalte menschenrechtskonform sind - was z.B. Richtungen mit Absolutheitsanspruch (z.B. katholische Kirche) sicher nicht sind.
Absolut formulierte religiöse Aussagen sind – religionswissenschaftlich betrachtet - nur bloße Behauptungen, da sie weder bewiesen noch widerlegt werden können. Dies hat logische und mitmenschliche Konsequenzen: „Religiöse Wahrheiten“ beruhen nur auf subjektiver(!) Überzeugung, dürfen also nicht mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit verbunden werden. Diese grundlegende Tatsache müsste in den öffentlichen Schulen aller Länder vorrangig verbreitet und spezieller - spaltender(!) - Religionsunterricht überall verboten werden. Es sollte als eine Selbstverständlichkeit gelten, dass es absurd und inhuman ist, von anderen zu erwarten, dass sie den eigenen Glauben übernehmen oder sogar groteskerweise von der jeweiligen Regierung zu verlangen, bevorzugt zu werden.
Dann wäre gegenseitige Toleranz als Voraussetzung für den Weltfrieden viel eher möglich!
Nach den Menschenrechten darf vom Staat her keine der ca. 4000 religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden. Faktisch ist es aber unmöglich, all diesen 4000 Weltanschauungen an staatlichen Schulen einen eigenen Unterricht zu ermöglichen.
Auch, um dem Auftrag der Schule gerecht zu werden, das Miteinander - auch unterschiedlicher Anschauungen - zu fördern, bleibt nur eine Möglichkeit, dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachzukommen: indem keiner Religionsgemeinschaft erlaubt wird, einen Bekenntnisunterricht an staatlichen Schulen durchzuführen.
Staatliche Schulen sind nur dann pflichtgemäß weltanschauungsneutral und sozialintegrierend, wenn sie einen alle Weltanschauungen verbindenden(!) Unterricht anbieten.
Darum sollte es in jedem Land an staatlichen Schulen das Pflichtfach „Weltanschauungskunde“ geben. In diesem Unterricht sollten die SchülerInnen z.B. auch objektive(!) Informationen über die verschiedenen religiösen wie nichtreligiösen Weltanschauungen erhalten, über deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Dann könnten sie sich bei den sie näher interessierenden Richtungen selbst (und zwar nun besser vorbereitet) intensiv - auch kritisch - vertraut machen.
Nur so könnte allen gleichermaßen Recht geschehen und zusätzlich enorm friedensstiftend vorgegangen werden.
Bekenntnisunterricht außerhalb staatlicher Schulen (egal welcher Weltanschauung) muss natürlich jeweils in eigener Regie durchgeführt werden.
Der Staat könnte dann – aber auch nur dann - solch einen außerschulischen Unterricht finanziell fördern, wenn die Unterrichtsinhalte menschenrechtskonform sind - was z.B. Richtungen mit Absolutheitsanspruch (z.B. katholische Kirche) sicher nicht sind.