• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Sinnlose Zensur

Natürlich sind mir die heutigen Verhältnisse in diesem Punkt lieber. Allerdings geht mir diese agressive Vermarktung von Sex mächtig auf die Nerven, da kommt mir manches eher vor wie auf einer Rinderauktion, insbesondere bei diesen TV-Spots mit den 019.. Nummern, etwas weniger wäre mehr, die Erotik geht dabei verloren.
 
Werbung:
Da gebe ich Dir natürlich recht, aber diese primitiven Spots richten sich halt an ein bestimmtes Zielpublikum.
 
Auskunft zur Auswanderung

@ all - Eine Adresse die hilft und alle Fragen beantworten kann!

Auswanderung und Auslandstätigkeit; Ausländisches Recht

Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige;
Auskunftserteilung über ausländisches Recht

Zuständige Organisationseinheit: Abteilung II , Referat II B 6

Das Interesse an Informationen über die Verhältnisse in anderen Ländern wächst von Jahr zu Jahr. Wer beabsichtigt, auf Zeit oder Dauer ins Ausland zu gehen, trifft seine Entscheidung – unabhängig von seinen Motiven – nach den Vorstellungen, die er von seinem Zielland hat. Sie sollten gegenwartsnah und frei von Illusionen sein. Der Informationsdienst des Bundesverwaltungsamtes (BVA) trägt dazu bei.
Seit dem 28.12.1959 ist dem BVA die Aufgabe übertragen, alle für die Auswanderung bedeutsamen Unterlagen zu sammeln und auszuwerten sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände in allen Angelegenheiten des Auswanderungswesens zu unterstützen und zu beraten.

Wesentliche Aufgaben der Informationsstelle sind:



Erstellung und Herausgabe von Informationsschriften für Auswanderer und Auslandstätige
finanzielle Förderung der Trägerverbände der Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige durch Gewährung von Bundeszuwendungen
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter der Beratungsstellen
Zusammenarbeit mit Dienststellen des Bundes und der Länder sowie der im Wanderungswesen tätigen nationalen und internationalen Organisationen


Allgemeine Informationsschriften behandeln Themen, die unabhängig vom Zielland der Auswanderung für den Einzelnen entscheidungsrelevant sind. Diese Informationsschriften enthalten u.a. Informationen zum Abschluss von Arbeitsverträgen, zur Versicherung bei Auslandsaufenthalt oder geben Ratschläge zur Erhaltung der Gesundheit in tropischen und subtropischen Ländern.

Spezielle Länderinformationsschriften haben ihre inhaltlichen Schwerpunkte bei den für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereichen der Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, Bildungseinrichtungen, Angaben zu den Lebenshaltungskosten, den Devisenbestimmungen sowie zur Arbeitsmarktlage.


In unserer Publikationliste können Sie sich einen Überblick über die vom Bundesverwaltungsamt -Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige- herausgegebenen Schriften verschaffen.

Die Informationsschriften können Sie nur bei den rd. 40 bundesweit eingerichteten Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände gegen Entrichtung einer Schutzgebühr beziehen.

Einige dieser Stellen sind als EURES-Beraterstellen am EURES-Netzwerk (EURopean Employment Services) der Europäischen Union beteiligt, das die Freizügigkeit von Arbeitnehmern im Europäischen Wirtschaftsraum erleichtern soll. Näheres zum Netzwerk EURES finden Sie in der Navigationsleiste oder in dem nachfolgenden Faltblatt.


EURES-Faltblatt (Stand: April 2005) (92 kb)




Auskunftserteilung über ausländisches Recht


Die Auskunftserteilung über ausländisches Recht, vor allem auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sowie bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Prozessführung im Ausland ist eine besondere Aufgabe im Referat II B 6. Dazu gehört die Dokumentation und Information über binationale Ehen unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen und sozialen Stellung der Frau in Ehe und Öffentlichkeit im Ausland. Rechtsberatungen gehören nicht zu dieser Dienstleistung!


Wegen der zahlreichen zu beachtenden Besonderheiten bei der Eheschließung mit Personen islamischer Religionszugehörigkeit ist dem Bereich "Islamische Eheverträge" eine besondere Informationsschrift gewidmet. Auch ehevertragliche Vereinbarungen in Europa und die formellen Erfordernisse, die das Ausland an deutsche Paare stellt, die dort heiraten wollen, sind in gesonderten Informationsschriften behandelt, die alle bei den Beratungsstellen erhältlich sind.


Der Informations- und Beratungsbedarf über die Länder der Welt wird sich in Zukunft eher vergrößern, da die internationale Mobilität stark zugenommen hat und noch zunehmen wird. Immer häufiger geschieht es, dass Familien und auch Einzelpersonen für eine längere - zunächst begrenzte - Zeit aus unterschiedlichen Gründen in einem anderen Land leben wollen. Schon heute spielen sich die Hauptwanderungsbewegungen innerhalb Europas ab. Die Tendenz ist steigend. Die Möglichkeiten, die der gemeinsame EU-Binnenmarkt mit EURES geschaffen hat, werden diese noch verstärken.

Die meisten Menschen machen sich häufig falsche Vorstellungen von dem, was sie in dem fremden Land erwartet. Häufig - so wissen die Berater zu berichten - gehen die Betreffenden von falschen Voraussetzungen aus; sie sind weder über die Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen noch darüber informiert, welche arbeits-, steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten. Sie unterschätzen häufig auch die Schwierigkeiten im ganz persönlichen Lebensbereich, ob es um Klima, Sprache, Bildungsmöglichkeiten, Kultur oder Möglichkeiten der Geselligkeit geht.

Das Bundesverwaltungsamt stellt den Beratungsstellen objektives Informationsmaterial bereit, welches die realistische Beurteilung der Verhältnisse und Möglichkeiten des Ziellandes erleichtert. Darüber hinaus verweist das Bundesverwaltungsamt auf die besondere Bedeutung des persönlichen Beratungsgespräches und empfiehlt den Besuch einer Beratungsstelle.


Ansprechpartner/in
Thomas Haldenwang
Tel: 01 88 83 58-49 99 (Hotline)
Fax: 01 88 83 58-48 29

InfostelleAuswandern@bva.bund.de
 
Werbung:
Auskunft zur Auswanderung

@ all

Das Bundesverwaltungsamt könnte helfen!
Ansprechpartner siehe unten.

Auswanderung und Auslandstätigkeit; Ausländisches Recht

Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige;
Auskunftserteilung über ausländisches Recht

Zuständige Organisationseinheit: Abteilung II , Referat II B 6

Das Interesse an Informationen über die Verhältnisse in anderen Ländern wächst von Jahr zu Jahr. Wer beabsichtigt, auf Zeit oder Dauer ins Ausland zu gehen, trifft seine Entscheidung – unabhängig von seinen Motiven – nach den Vorstellungen, die er von seinem Zielland hat. Sie sollten gegenwartsnah und frei von Illusionen sein. Der Informationsdienst des Bundesverwaltungsamtes (BVA) trägt dazu bei.
Seit dem 28.12.1959 ist dem BVA die Aufgabe übertragen, alle für die Auswanderung bedeutsamen Unterlagen zu sammeln und auszuwerten sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände in allen Angelegenheiten des Auswanderungswesens zu unterstützen und zu beraten.

Wesentliche Aufgaben der Informationsstelle sind:



Erstellung und Herausgabe von Informationsschriften für Auswanderer und Auslandstätige
finanzielle Förderung der Trägerverbände der Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige durch Gewährung von Bundeszuwendungen
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiter der Beratungsstellen
Zusammenarbeit mit Dienststellen des Bundes und der Länder sowie der im Wanderungswesen tätigen nationalen und internationalen Organisationen


Allgemeine Informationsschriften behandeln Themen, die unabhängig vom Zielland der Auswanderung für den Einzelnen entscheidungsrelevant sind. Diese Informationsschriften enthalten u.a. Informationen zum Abschluss von Arbeitsverträgen, zur Versicherung bei Auslandsaufenthalt oder geben Ratschläge zur Erhaltung der Gesundheit in tropischen und subtropischen Ländern.

Spezielle Länderinformationsschriften haben ihre inhaltlichen Schwerpunkte bei den für Auswanderer und Auslandstätige besonders relevanten Bereichen der Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, Bildungseinrichtungen, Angaben zu den Lebenshaltungskosten, den Devisenbestimmungen sowie zur Arbeitsmarktlage.


In unserer Publikationliste können Sie sich einen Überblick über die vom Bundesverwaltungsamt -Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige- herausgegebenen Schriften verschaffen.

Die Informationsschriften können Sie nur bei den rd. 40 bundesweit eingerichteten Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände gegen Entrichtung einer Schutzgebühr beziehen.

Einige dieser Stellen sind als EURES-Beraterstellen am EURES-Netzwerk (EURopean Employment Services) der Europäischen Union beteiligt, das die Freizügigkeit von Arbeitnehmern im Europäischen Wirtschaftsraum erleichtern soll. Näheres zum Netzwerk EURES finden Sie in der Navigationsleiste oder in dem nachfolgenden Faltblatt.


EURES-Faltblatt (Stand: April 2005) (92 kb)




Auskunftserteilung über ausländisches Recht


Die Auskunftserteilung über ausländisches Recht, vor allem auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts sowie bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Prozessführung im Ausland ist eine besondere Aufgabe im Referat II B 6. Dazu gehört die Dokumentation und Information über binationale Ehen unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen und sozialen Stellung der Frau in Ehe und Öffentlichkeit im Ausland. Rechtsberatungen gehören nicht zu dieser Dienstleistung!


Wegen der zahlreichen zu beachtenden Besonderheiten bei der Eheschließung mit Personen islamischer Religionszugehörigkeit ist dem Bereich "Islamische Eheverträge" eine besondere Informationsschrift gewidmet. Auch ehevertragliche Vereinbarungen in Europa und die formellen Erfordernisse, die das Ausland an deutsche Paare stellt, die dort heiraten wollen, sind in gesonderten Informationsschriften behandelt, die alle bei den Beratungsstellen erhältlich sind.


Der Informations- und Beratungsbedarf über die Länder der Welt wird sich in Zukunft eher vergrößern, da die internationale Mobilität stark zugenommen hat und noch zunehmen wird. Immer häufiger geschieht es, dass Familien und auch Einzelpersonen für eine längere - zunächst begrenzte - Zeit aus unterschiedlichen Gründen in einem anderen Land leben wollen. Schon heute spielen sich die Hauptwanderungsbewegungen innerhalb Europas ab. Die Tendenz ist steigend. Die Möglichkeiten, die der gemeinsame EU-Binnenmarkt mit EURES geschaffen hat, werden diese noch verstärken.

Die meisten Menschen machen sich häufig falsche Vorstellungen von dem, was sie in dem fremden Land erwartet. Häufig - so wissen die Berater zu berichten - gehen die Betreffenden von falschen Voraussetzungen aus; sie sind weder über die Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen noch darüber informiert, welche arbeits-, steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten. Sie unterschätzen häufig auch die Schwierigkeiten im ganz persönlichen Lebensbereich, ob es um Klima, Sprache, Bildungsmöglichkeiten, Kultur oder Möglichkeiten der Geselligkeit geht.

Das Bundesverwaltungsamt stellt den Beratungsstellen objektives Informationsmaterial bereit, welches die realistische Beurteilung der Verhältnisse und Möglichkeiten des Ziellandes erleichtert. Darüber hinaus verweist das Bundesverwaltungsamt auf die besondere Bedeutung des persönlichen Beratungsgespräches und empfiehlt den Besuch einer Beratungsstelle.


Ansprechpartner/in
Thomas Haldenwang
Tel: 01 88 83 58-49 99 (Hotline)
Fax: 01 88 83 58-48 29

InfostelleAuswandern@bva.bund.de
 
Zurück
Oben