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Schutzantrag

michawim

New Member
Registriert
2. Februar 2012
Beiträge
9
Macht folgender Straf- und Schutzantrag Sinn und/oder gibt es noch eine weitere Möglichkeit?
http://www.truth.getweb4all.com/schutzantrag-und-strafantrag/
Bitte keine blöden Kommentare
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Danke!!!
 
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...Bitte keine blöden Kommentare
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Gegen blöde Kommentare gibt es leider keinen Schutzantrag.

Soll das russische oder das deutsche Strafrecht gelten?
Das nenne ich einen blöden Kommentar und verweise darauf, dass solche Kommentare auch von klugen Leuten stammen könnten, aus welchen Motiven heraus auch immer diese handeln mögen.

Hallo Michael!

Ihr Hauptproblem sehe ich darin, dass Sie ihr ganz persönliches, sehr spezielles Schicksal, so ergreifend dies auch in ihrer mutigen öffentlichen Selbstdarstellung zu erkennen sein mag, mit einer allgemeinen 'Angriffsgesetzgebung' zu schützen versuchen und damit rechtsstaatliche Selbstwidersprüche am Fließband provozieren und leider ' in Folge' auch so produzieren, dass dies eben dann auch dem Schutz der Angegriffenen dienen darf - und zwar unabhängig von jedem Tatvorwurf!

Ein jeder Antrag, der mit der " Bitte einer Weiterleitung an die zuständigen Stellen" verbunden ist, der hebelt sein eigenes Schutzbedürfnis natürlich ganz erheblich schon mit diesem Antrag aus, denn auch Anwälte und Richter müssen in einem Rechtsstaat verteidigt werden, sobald sich eine Privatklage zu einem Offizialdelikt auszuweiten drohen sollte.

Das Denkforum kann und darf natürlich nicht dazu dienen, eine anwaltliche Rechtsberatung zu ersetzen.

Aber immerhin gibt es auch noch Möglichkeiten, sich nicht wie ein Michael Kohlhaas aufzuspielen, falls man selbst erkennen dürfte, dass man Gerechtigkeit eben gerade nicht um jeden Preis erzwingen darf.

Es ist deshalb notwendig, sich gerade nicht mit ähnlichen Schicksalen einer Unrechtserfahrung zu befassen, sondern sich die Frage nach der eigenen Distanzfähigkeit zum Unrecht zu stellen.

Jeder sollte sich selbst prüfen, inwieweit man selbst bereit ist, sich in Rechtsfragen den Grundsatz vor Augen zu halten, dass man nur über das 'Recht an sich' frei und ungezwungen zu sprechen vermag.

Sobald man aber auf der Ebene des Unrechts zu diskutieren beginnt, besteht die große Gefahr, dass man sich dabei selbst hineinzieht.

Eigentlich will doch jeder verhindern, egal ob Ankläger oder Verteidiger, dass einem Unrecht in der Folge nicht stattgeben wird.

Denn wenn es keine relativ verschiedenen Sichtweisen zu einem Sachverhalt gäbe, dann bräuchten wir ja auch keine Rechtsgrundsätze mehr, weshalb wir uns dem 'Streitgegenstand an sich ' gegenüber eher 'unstrittig' verhalten sollten, damit er sich selbst zu offenbaren - oder eben gerade nicht zu offenbaren vermag.

Bernies Sage
 
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Das nenne ich einen blöden Kommentar und verweise darauf, dass solche Kommentare auch von klugen Leuten stammen könnten, aus welchen Motiven heraus auch immer diese handeln mögen.

So dürfen Sie gerne meinen, aber eine Frage ist kein Kommentar und meine Frage ist bezüglich des in Frage gestellten "Straf- und Schutzantrag" des Themenerstellers durchaus themenrelevant und bedeutsam, denn russisches und deutsches Strafrecht sind verschieden. So sind zum Beispiel Beleidigungen kein Staftatbestand mehr, sondern nur noch Ordnungswidrigkeiten, was für die Vernunft der russichen Justiz spricht.

»Meine Tiere werden schon seit meiner Kindheit zwangsgetrennt oder hingerichtet.« (michael wimmersberger)

Das spricht für sich!

»Einen Personalausweis besitze ich schon seit ca. 7-8 Jahren nicht mehr und meinen Reisepass habe ich ablaufen und nicht weiter verlängern lassen.« (michael wimmersberger)

Warum?

Das Denkforum kann und darf natürlich nicht dazu dienen, eine anwaltliche Rechtsberatung zu ersetzen.

Aus guten Gründen.
 
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