filosofini
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- Registriert
- 12. August 2010
- Beiträge
- 1.133
die Bus-VerkehrsGesellschaft buchte mir das allererstemal den Betrag für die Schülerfahrkarte von meinem Konto ab,
da es das erstemal war, und ich den genauen Termin verpasste, hatte ich schon alles Geld abgehoben und das Bankinstitut berechnete der VG Rücklastschriftgebühren.
Als ich die Fehlabbuchung sah, überwies ich sofort den Betrag der Schülerfahrkarte per Einzelüberweisung incl. der Rücklastschriftgebühren! Ich telefonierte auch mit der Vg und teilte mit das am nächten Abbuchungstermin der Fahrpreis auf dem Konto wäre.
Die VG schickte eine Mahnung und berechnete zusätzlich Mahngebühren, die sie im nächsten Monat mit abbuchen wollte,
ich hatte aber nur den Betrag der Fahrkarte auf meinem Konto stehen lassen, da mein Lohn erst 5 Tage später im Monat kommt. Ich telefonierte wieder mit der VG, machte eine nachträgliche Überweisung über den Fahrkartenpreis ohne zusätzliche Gebühren, da ich ja der VG gesagt hatte das nur der eigentliche Betrag in Höhe der Kosten der Monatskarte da wäre, und sagte wieder, das zum nächsten Termin der Fahrkartenpreis bereit stehe und es hoffentlich dann klappen würde mit der Abbuchung. Leider war die VG derart stur und unflexibel, das sie wieder dieses mal den doppelten Betrag haben wollte, obwohl ich gesagt habe, das ich ja nur beim allererstenmal nicht genau gewusst habe, wann abgebucht wird.
Frage: Muss ich Mahngebühren tragen, wenn ich nicht überweisen soll, weil Abbuchung vorgeschrieben ist und die VG zu einem unbekannten Termin abbuchen will und ich trotzdem bezahlt (überwiesen) habe?
und muss ich die daraufhinfolgenden Kosten der erhöhten Fehlabbuchungen trotz Nichteinverstandenseins über mehrere Monate bezahlen? Es handelt sich um eine vom Land geförderte ermäßigte Karte und ich bin Alleinerziehend.
Dieses zum Thema Armut in Deutschland
da es das erstemal war, und ich den genauen Termin verpasste, hatte ich schon alles Geld abgehoben und das Bankinstitut berechnete der VG Rücklastschriftgebühren.
Als ich die Fehlabbuchung sah, überwies ich sofort den Betrag der Schülerfahrkarte per Einzelüberweisung incl. der Rücklastschriftgebühren! Ich telefonierte auch mit der Vg und teilte mit das am nächten Abbuchungstermin der Fahrpreis auf dem Konto wäre.
Die VG schickte eine Mahnung und berechnete zusätzlich Mahngebühren, die sie im nächsten Monat mit abbuchen wollte,
ich hatte aber nur den Betrag der Fahrkarte auf meinem Konto stehen lassen, da mein Lohn erst 5 Tage später im Monat kommt. Ich telefonierte wieder mit der VG, machte eine nachträgliche Überweisung über den Fahrkartenpreis ohne zusätzliche Gebühren, da ich ja der VG gesagt hatte das nur der eigentliche Betrag in Höhe der Kosten der Monatskarte da wäre, und sagte wieder, das zum nächsten Termin der Fahrkartenpreis bereit stehe und es hoffentlich dann klappen würde mit der Abbuchung. Leider war die VG derart stur und unflexibel, das sie wieder dieses mal den doppelten Betrag haben wollte, obwohl ich gesagt habe, das ich ja nur beim allererstenmal nicht genau gewusst habe, wann abgebucht wird.
Frage: Muss ich Mahngebühren tragen, wenn ich nicht überweisen soll, weil Abbuchung vorgeschrieben ist und die VG zu einem unbekannten Termin abbuchen will und ich trotzdem bezahlt (überwiesen) habe?
und muss ich die daraufhinfolgenden Kosten der erhöhten Fehlabbuchungen trotz Nichteinverstandenseins über mehrere Monate bezahlen? Es handelt sich um eine vom Land geförderte ermäßigte Karte und ich bin Alleinerziehend.
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