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Ist das Mitnehmen von Müll Diebstahl?

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AW: Ist das Mitnehmen von Müll Diebstahl?

Es klingt absurd, aber wenn schon Verkäuferinnen wegen 1,30€ gekündigt werden, so sollte man sich über nichts mehr wundern.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein Urteil zu Gunsten der Firma gesprochen wird. Denn schon oft konnte man von Urteilen lesen, wo Kündigungen für rechtmäßig befunden wurden, weil Mitarbeiter Dinge aus dem Firmenmüll mitgenommen haben.
Eine Sekretärin die unerlaubt einen weggeworfenen Locher mit nach hause nimmt beklaut vereinfacht gesagt ihre Firma. Denn so lange sich der Locher auf Firmengelände befindet, selbst wenn es im Mülleimer ist, ist er Firmeneigentum.

Nun könnte man ja meinen der vorherige Eigentümer hat das Bett ja zum Müll gegeben (Warum eigentlich in einen Papiercontainer? Würde mich mal interessieren), also hat er seine Besitzansprüche aufgegeben und das Bett könne sich nehmen wer mag. Wenn dies auf offener Straße passiert, dürfte ein "Sperrmüllsammler" das Stück auch ohne weiteres an sich nehmen.
Mit dem Einsammeln durch die Abfallfirma, geht das Bett aber nun in den Besitz der Abfallfirma über und ist somit "Firmen-Masse/Eigentum". Von daher hat der Mitarbeiter -streng genommen- also das Bett nicht einfach mit zu nehmen, sondern um Erlaubnis zu fragen, selbst wenn das Bett für die Firma wertlos ist/Müll darstellt der entsorgt werden würde. Denn es spielt keine Rolle wie die weitere Verwendung durch die Firma vermutlich verlaufen wäre.
Jetzt kommt es darauf an, ob das Gericht Verständnis für das -angeblich- nicht vorhandene Wissen des Mitarbeiters hat und ihm glaubt, dass dieser seine "Tat" nicht wissentlich als Diebstahl einschätzen konnte/eingeschätzt hat.
Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, die Urteile mancher Arbeitsgerichte tragen ja doch schon sehr seltsame Blüten, da sind einige schon für Cent-Artikel gekündigt worden oder für einen lächerlichen Pfandbeleg.

Ich bin noch in einem Recht-Forum unterwegs, ist schon sehr interessant manchmal...
 
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AW: Ist das Mitnehmen von Müll Diebstahl?

Der Fall ist vertagt worden!

Mit dieser Entlassung befasst sich nun seit knapp fünf Monaten das Arbeitsgericht Mannheim (Az.: 15 Ca 278/08). Das Urteil wurde eigentlich für Donnerstag erwartet, stattdessen gab es eine Vertagung der Verhandlung. Zuerst muss laut Arbeitsrichterin Sima Maali-Faggin noch geklärt werden, ob Mehmet G. bereits im Dezember 2007 abgemahnt worden sei. Er soll damals Toilettenpapier entwendet haben, was der 29-Jährige bestreitet.
Der Prozess soll im Juli fortgesetzt werden. Entscheidend ist dabei laut Mehmet G.s Anwalt, ob der Vorgang als Eigentumsdelikt, also Diebstahl, ausgelegt werde. Mehmet G. ist sich nämlich sicher, dass sein Arbeitgeber das Kinderbettchen "definitiv nicht wiederverwertet", sondern "definitiv verschrottet" hätte.
 
AW: Ist das Mitnehmen von Müll Diebstahl?

Der Fall ist vertagt worden!

Entscheidend ist dabei laut Mehmet G.s Anwalt, ob der Vorgang als Eigentumsdelikt, also Diebstahl, ausgelegt werde. Mehmet G. ist sich nämlich sicher, dass sein Arbeitgeber das Kinderbettchen "definitiv nicht wiederverwertet", sondern "definitiv verschrottet" hätte.
Davon dürfte man ausgehen, denn es spielt keine Rolle was der AG mit dem Bettchen nun "definitiv" vorhatte.

Wo kämen wir denn da hin, wenn alle ihre Firma beklauen, mit dem Argument "Das hätte die Firma eh entsorgt".
Eine solche Argumentation kann man eigentlich nicht durchgehen lassen, wenn man vernünftig darüber nachdenkt, weil es dann immer dreistere Nachahmer finden würde.
Dann nimmt sich der nächste den Computer mit und begründet das mit "Tja der Einkauf hat ja neue bestellt, dann kommen die alten ja auf den Müll"

Es hätte ja nun auch nichts dagegen gesprochen, in Sachen Kinderbett, einfach die Erlaubnis eines Vorgesetzten einzuholen.

Fristlose Kündigung finde ich bei dem Beispiel schon eine arg harte Maßnahme. Aber eine Abmahnung ist ein solches Verhalten schon wert.

@Joost: Die Leute in dem Forum sind schon einiges gewohnt ;-)
 
AW: Ist das Mitnehmen von Müll Diebstahl?

Wenn dies auf offener Straße passiert, dürfte ein "Sperrmüllsammler" das Stück auch ohne weiteres an sich nehmen.
URL="http://www.recht.de"]Recht-Forum[/URL] unterwegs, ist schon sehr interessant manchmal...

Selbst wenn ich was auf die Straße zum "Sperrmüll" stelle bleibt es doch bis zur Abfuhr mein Eigentum ... Erst mit der Abfuhr übernimmt dasAbfuhrunternehmen das Eigentumsrecht.

Warum ist das so?
Mir ist es so bekannt:
Du stellst Sperrmüll raus in deinen Vorgarten/Einfahrt/privates Grundstück: Sperrmüll bleibt bis zur Abfuhr dein Eigentum.
Du stellst Sperrmüll raus auf den Bürgersteig/Straße/öffentliches Grundstück: Du gibst deine Eigentumsrechte frei. (Kannst es dir aber natürlich wieder anders überlegen und die Sachen wieder nehmen, hat sie aber zwischenzeitlich ein anderer weggenommen, dann hat dieser dich nicht "bestohlen" und du hast Pech gehabt.)

Wie gesagt so meine Info, lasse mich da aber gern eines besseren belehren.
 
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AW: Ist das Mitnehmen von Müll Diebstahl?

@Janwal
Warum ist das so?
Mir ist es so bekannt:
Du stellst Sperrmüll raus in deinen Vorgarten/Einfahrt/privates Grundstück: Sperrmüll bleibt bis zur Abfuhr dein Eigentum.
Du stellst Sperrmüll raus auf den Bürgersteig/Straße/öffentliches Grundstück: Du gibst deine Eigentumsrechte frei. (Kannst es dir aber natürlich wieder anders überlegen und die Sachen wieder nehmen, hat sie aber zwischenzeitlich ein anderer weggenommen, dann hat dieser dich nicht "bestohlen" und du hast Pech gehabt.)

Wie gesagt so meine Info, lasse mich da aber gern eines besseren belehren.

Sorry, hatte mich verklickt, deshalb steht mein Beitrag bei dir auch noch drin. Bin aus Versehen auf den Modknopf gekommen.
 
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AW: Ist das Mitnehmen von Müll Diebstahl?

LL
Der deutsche (oder österreichische) Beamte der solch eine Anzeige entgegen nimmt ist schon kränker als das Rechtssystem ??????
L.G. Belair57
 
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AW: Ist das Mitnehmen von Müll Diebstahl?

Zur Zeit wird diese Sache in Mannheim verhandelt.

Hoffen wir, dass es noch kluge Richter in Deutschland gibt ....
 
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