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Impressungzwang!?

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Marianne

Guest
IMPRESSUMSPFLICHT FÜR DAS INTERNET : Der Nationalrat hat das neue Mediengesetz am Donnerstag einstimmig verabschiedet. Neu sind unter anderem Bestimmungen für Online-Publikationen - mit weit reichenden Folgen. So muss künftig ausnahmslos jede Website mit einem Impressum samt Namen und Anschrift aufwarten können. Freitag, 13.05.05 Der Nationalrat hat Donnerstagabend einstimmig eine Novelle zum Mediengesetz verabschiedet. Diese Novelle hat einige Auswirkungen auf den Online-Bereich. Erstmals können die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes auch auf das Internet bzw. andere elektronische Medien angewendet werden können. Bei der Bestimmung, was als Medium gilt und was nicht, ist die Novelle nicht gerade zimperlich. In einigen Bereichen ist sogar jede beliebige Website vom neuen Gesetz betroffen. "Schon bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass das Mediengesetz auch für über das Internet verbreitete Inhalte gilt", zieht Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Experte für Internet-Recht, Bilanz. "Unklar war aber bisher, welche Regelungen konkret anwendbar sind und welche nicht, ging das Mediengesetz doch bisher bloß von Papiermedien und Rundfunk aus". Impressum für jede Website Dies hat sich nun geändert. Einer der weitreichendsten Umstellungen ist, dass jede Website - egal ob privat oder kommerziell, umfangreich oder klein - über ein Impressum verfügen muss. In diesem müssen zumindest Name und Adresse stehen, so Schmidbauer zu futurezone.ORF.at - ohne Ausnahme. "Eine Website ist in Zukunft, so wie etwa auch ein mindestens vier Mal jährlich erscheinender elektronischer Newsletter, ein periodisches elektronisches Medium", so Schmidbauer. "Der Betreiber oder Versender wird automatisch zum Medieninhaber." Für Websites, die über die Darstellung des persönlichen Lebensbereiches oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, gelten noch strengere Regeln. Neben einem umfangreicheren Impressum gibt es eine Reihe von Pflichten und möglichen Ansprüchen: Zahlung von Entschädigungsbeträgen bis 100.000 Euro, Veröffentlichung einer Gegendarstellung, Offenlegungspflicht, Kennzeichnungspflicht für entgeltliche Einschaltungen, Urteilsveröffentlichung, Beschlagnahme [Löschung der Website] sowie Mitteilung über Verfahrenseinleitung. Die Änderungen im Mediengesetz Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft "Das Hauptproblem an dieser Regelung ist ihre Unbestimmtheit", kritisiert Schmidbauer. "Wann weist eine Website einen Informationsgehalt auf, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen?" Auf die Absicht des Betreibers kommt es dabei nicht an, sondern nur auf die objektive Eignung. So wird als Beispiel angegeben, dass wenn auf der Website eines Gärtnereibetriebes auch umweltpolitische Themen erörtert werden, dies ausreicht, um zur vollen Anwendung des Mediengesetzes zu gelangen. Die Gesetzesnovelle gelangt nun in den Bundesrat, der es in den nächsten Wochen absegnen soll. In Kraft treten sollen die Änderungen bereits am 1. Juli 2005. QUELLENANGABE: ORF[Futurezone / Hannes Stieger ]


Was könnte das praktisch z.B. für unser Forum bedeuten?

Der Hauptknackpunkt scheint mir, die ich das Juristische nicht ganz durchblicke, doch a) inhaltlich die Frage nach der Meinungsbildung zu sein und b) wie ist Impressumspflicht genau zu definieren?


zu a) sind da nur politisch meinungsbildende Posts gemeint - jede Kommunikation ist doch bis zu einem gewissen Sinne meinungsbildend?
zu b) muss der Verfasser de Quellen seiner Meinungsbildung angeben - was ja nicht nur oft lächerlich, sondern auch noch unmöglich ist, oder muss er seine e-Maladdresse angeben?
Was da so einigen Usern mit " Humor" und " Angriffswillen" enfiele, will ich nicht erwägen.
Heißt das nur, dass auf den Admin noch mehr Arbeit zukäme, weil er jederzeit die realen Identitäten der User seines Forums zur Hand haben müsste?


Was sagt Íhr dazu?

Marianne
 
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Hi Marianne!
zu b) Ich glaube,es geht nicht um unsere Beiträge, sondern nur um Walter. Er muss als Verantwortlicher irgendwo seinen Namen, Email und Adresse angeben. Das wars.
 
Mit dem Impressum hätte ich keine Probleme, das ist z.B. in .de auf seriösen Seiten ohnehin üblich, aber:
"Wann weist eine Website einen Informationsgehalt auf, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen?"
Das verstehe ich jetzt auch nicht ganz. Stricto sensu würde es bedeuten, daß wir in den Internetforen und Newsblogs nicht mehr politisch diskutieren dürfen, daß Zeitungen keine Nachrichten und Kommentare mehr online stellen dürfen, Parteien ihr Programm nicht ins Netz stellen dürfen und so weiter; es könnte ja die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen!

Und wofür, bitte schön, sind (politische) Medien überhaupt da?

Na, wir werden uns schon keine Geheimsprachen zulegen müssen, solange das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht eingeschränkt wird.
 
Hallo - Dankeschön für die Antworten.
Als erstes möchte ich mich für die Themenverdrehung entschuldigen - Es muss natürlich Impressumszwang heißen. Ich habe natürlich nicht meine R- schreibung vergessen, sondern das Licht fiel mir beim Schreiben direkt in die Augen - den Titel hatte ich zunächst vergessen und schlug ihn " bei laufender Kamera" noch schnell in die Tasten.

@ Fusselhirn

Ja - vom rein Technischen her, glaube ich auch, dass dieses neue Mediengesetz Mehrarbeit für den Forenbetreiber bedeutet wird. Aber darüber kann uns Walter vielleicht mehr sagen.

@ Lilith 51

Dein Ratschlag ist auf jeden Fall gut: Tee beruhigt in rechtem Maße genossen die Nerven !


@ Gaius


Genau in die von Dir angesprochene Richtung zielen eigentlich auch meine Hauptbedenken gegen das Gesetz.
Und genau an dieser Bestimmung, die Du zitierst, werden - im Falle eines Falles - die Medienrichter auch nach eigenem Ermessen das Gesetz auslegen können.


Und wenn Du mich fragst, soll mit diesem Dehnpassus vor allem bewirkt werden, dass es gezieltere rechtliche Handhabungen gegen die Verbreitung von Gedankengut ermöglicht, das - im weitesten Sinne - gegen die Menschenrechte verstößt. Stichwörter: Promeinungsposts für Neonazitum, Antisemitismus, Kinderpornographie.


Aber: wir werden ja sehen, ob dieses Gesetz wirklich rigide durchführbar ist. Es könnte in meinen Augen wirklich auch das Recht der freien Meinungsbildung einschränken. Das heißt natürlich nicht, dass ich mit Themen, die ich oben anführte, irgendetwas m Hut hätte.


frdl.Grüße

Maranne
 
Marianne, ich war so frei, das wundervolle Wort 'Impressungzwang' in den soeben von mir eröffneten thread 'Richtig verschrieben!' zu verschieben - dort können wir uns über alle damit zusammenhängenden Bedeutungen nach Herzenslust austoben!

Bei fraglichem Gesetz frage ich mich eher, ob ein einzelnes EU-Land derartiges überhaupt im Alleingang beschließen kann. Müsste das Impressum für eine Website nicht EU-weit verbindlich eingeführt werden?

Ich bin deutscher Staatsbürger - aus diesem deutschen Lande kenne ich solche für jedermann dehnbaren Paragraphen nicht (deutsche Rechtsexperten werden mir gleich das Gegenteil beweisen *loool*); für mich mutet die anvisierte Einschränkung der Meinungsäußerung aufs bloss Private absolut bizarr an.
Und wenn Du mich fragst, soll mit diesem Dehnpassus vor allem bewirkt werden, dass es gezieltere rechtliche Handhabungen gegen die Verbreitung von Gedankengut ermöglicht, das - im weitesten Sinne - gegen die Menschenrechte verstößt. Stichwörter: Promeinungsposts für Neonazitum, Antisemitismus, Kinderpornographie.
Das wäre ja nun nicht verkehrt, gegen Neonazis und etwelche Kinderficker oder geistige und reale Judenmörder etc. konsequent vorzugehen. Deswegen aber von einem einzelnen Land aus die politische Meinungsäußerung in einem globalen Medium wie dem Internet unter Strafandrohung zu stellen, erscheint mir wiederum absurd. Nutzlos. Selbst auf EU-Ebene: Durch Gesamterfassung erwischt man die Einzeltäter? Das ist Schnee von gestern. Die Geheimdienste wissen sehr gut, wer terroristisch zuschlagen könnte. Ich habe aber absolut keine Lust darauf, von irgendwelchen spinnerten Politikern unter Generalverdacht gestellt zu werden, bloß weil ich in einem Internetforum angemeldet bin, ohne da zu posten.

Das Gesetz kann nur ein austriachischer Scherz sein, weil man in austriazistischer Manier unter der Aufhebung von EU-Sanktionen leidet.

Verzeihung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo...

Impressungszwang...wenn ich das schön höre.... . Meiner Meinung nach können Politiker so etwas nicht bestimmen und ich halte mich auch nicht daran.

Jeder Mensch ist frei. Und wenn frei schreibe,meine ich frei. Die Politiker haben ja nicht das Recht über uns zu bestimmen.... - auch gleich ich nicht denke, dass Politiker schlechte Menschen sind.

liebe grüße,

johannes
 
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Impressungszwang...wenn ich das schön höre.... . Meiner Meinung nach können Politiker so etwas nicht bestimmen und ich halte mich auch nicht daran.

es gibt Rechtsanwälte,
die sich darauf spezialisiert haben,
die Betreiber von 'fehlerhaften' Internetseiten abzumahnen
(kostet dann gleich paar hundert Euro)
 
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