Dein Geschwätz geht zur Gänze am Inhalt meines Postings vorbei, und ist von einem unfassbar primitivem parteiischen "Rechtsempfinden" getragen.
Aha, in Richtung welcher Partei denn parteiisch ?
Denn Österreich stellt sich hier ganz eindeutig als die Karikatur eines Rechtsstaates dar.
Aha, was hätte denn ein "echter Rechtsstaat" prinzipiell anders gemacht ?
Ich habe keine Vorverurteilung Seisenbachers aus gesprochen, sondern immer vom Falle einer Verurteilung gesprochen.
Ja, so wie das auch der Fall bei den von dir pauschal beschuldigten Pfaffen ist. Keine Verurteilung --> keine Gefängnisstrafe.
Jetzt aber genug mit Seisenbacher, ab zu deinen Lieblingsopfern, den Pfaffen !
Hier stehen sich gegenüber: Hunderte katholische Pfaffen welche des "Missbrauches" der Schändung tausender Kinder überführt sind, die Kirche hat das eingestanden, und die österreichische Justiz unternimmt: Nichts..
Ein Eingeständnis der Kirche bezüglich einer Tat, die nicht "die Kirche" sondern irgendeine ihr angehörige Person begangen hat (oder auch nicht) ist kein Beweis, auf den eine gerichtliche Verurteilung basieren kann. Wenn sich eine Firma für einen Fehler einer seiner Mitarbeitet entschuldigt beweist das nicht, dass jener Mitarbeiter diesen Fehler auch tatsächlich gemacht hat. Er kann von jemand ganz anderen begangen worden sein oder aber gar nicht passiert sein, und die Entschuldigung dient nur der Konfliktvermeidung.
Auch gibt es in einem Rechtsstaat keine pauschale Anklage von "150000 behaupteten Kinderschändungen innerhalb der Kirche", sondern es gibt einzelne Angeklagte bzw einzelne angeklagte Straftaten.
Also: Angeklagter X bzw die angeklagten X und Y, Opfer A und B, Tatzeitpunkt, Tathergang, etc....
Auch ein außergerichtlicher Vergleich wäre kein Schuldspruch, und jemand ist juristisch so lange unschuldig, bis er von einem ordentlichen Gericht verurteilt ist. Gibt es kein Verfahren oder ein Verfahren und keinen Schuldspruch, gilt der Angeklagte als unschuldig. Egal, wie sehr Privatpersonen den Angeklagten für doch schuldig halten. Das ist ein Prinzip in einem echten Rechtsstaat, das so mancher Wüterich vergewaltigen und umgehen will. Gelänge dies, würde aus dem echten Rechtsstaat tatsächlich eine Karikatur dessen. Also ganz gegenteilig zu dem, was du in deiner Wut behauptest.
Sie setzt keine Untersuchung in Gang, nicht nur das, die damalige Justizministerin Bandion Ortner hält öffentliche Kaffekränzchen mit dem überführten Verbrechens Vertuscher Kardinal Schönborn, zur propagandistischen Reinwaschung dieser Verbrecher Pfaffen ab!
Kannst du ein Fallbeispiel dafür nennen, dass es zu keinen Ermittlungen gekommen ist oder aber trotz Ermittlungen und ausreichenden Gründen für eine Anklage dennoch zu keiner Anklage gekommen ist ?
Und falls doch, welche Gründe es dafür gegeben hätte ?
Während bei Seisenbacher, wird er schuldig gesprochen so hat er die dafür vorgesehene Strafe zu bekommen und zu verbüßen, der gesamte Justizappparat in Bewegung gesetzt wird!
Hast du auch daran etwas auszusetzen ?
Österreich ist die Karikatur eines Rechtsstaates!
Eine Behauptung, die mal belegt werden sollte....