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Das Erbe vs Grundgesetz Art. 3.3

Das ist jetzt aus Sicht des Erblassers schön beschrieben, ich meinte eher die "Leistung" des Erben in diesem Zusammenhang.
 
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Schön, dann kann man ja auch Erbschaften richtig besteuern. Derzeit werden nur kleine bis mittlere Erbschaften wirklich besteuert, die größeren kennen genügend Schlupfwege um dem zu entgehen.
Der Punkt ist, dass eine Erbschaft keine Erwirtschaftung ist so wie ein Erbe auch kein Einkommen darstellt.
Klar, ein Erbe wird beneidet, aber dasselbe müsste auch einem Beschenkten widerfahren, wobei ich die Schenkung
dem Erbe vorziehe, da jene den Tod eines in der Regel nahen Angehörigen nicht voraussetzt.
Einen guten Überblick über die Verhältnisse in Deutschland gibt es hier zu lesen:
 
Das ist jetzt aus Sicht des Erblassers schön beschrieben, ich meinte eher die "Leistung" des Erben in diesem Zusammenhang.
Wie gesagt, es ist nicht der Erbe, der leistet. Aber es heißt ja auch LeistungsGESELLSCHAFT was heißt, dass die Leistung der Gesellschaft ist, die zählt - nicht unbedingt der Erben, die ein Teil der Gesellschaft sind. Und wie von mir beschrieben, ist das Erbrecht für die Leistung der Gesellschaft insgesamt förderlich.
 
Wie gesagt, es ist nicht der Erbe, der leistet. Aber es heißt ja auch LeistungsGESELLSCHAFT was heißt, dass die Leistung der Gesellschaft ist, die zählt - nicht unbedingt der Erben, die ein Teil der Gesellschaft sind. Und wie von mir beschrieben, ist das Erbrecht für die Leistung der Gesellschaft insgesamt förderlich.
Wie gesagt, ich denke dass unser derzeitiges Erbrecht für kleine bis mittlere Erbschaften durchaus akzeptable Freibeträge einräumt. Womit ich allerdings, speziell bei durch Schenkungen vorgezogenen Erbschaften ein echtes Problem habe sind Fälle wie der von M. Doepfner/Friede Springer.
 
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Wie gesagt, ich denke dass unser derzeitiges Erbrecht für kleine bis mittlere Erbschaften durchaus akzeptable Freibeträge einräumt. Womit ich allerdings, speziell bei durch Schenkungen vorgezogenen Erbschaften ein echtes Problem habe sind Fälle wie der von M. Doepfner/Friede Springer.
Das ist ein deutsches Thema, dazu kann ich nicht allzu viel sagen. In Österreich werden Schenkungen weitgehend gleich dem Erbe behandelt und sind steuerfrei (in speziellen Fällen können aber Abgaben zu leisten sein), allerdings bei Überschreitung von Freibeträgen anzeigepflichtig, wohl zwecks Vermeidung von Geldwäsche.
 
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