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Beschneidung von Grundrechten

AW: Beschneidung von Grundrechten

Zu 1. Auch in Russland kann jederman eine Versammlung anmelden. Die Gemehmigungen richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen. Gewalt ist da auch nicht gern gesehen.:)
Zu 2. Das Gesetz spricht im einschlägigen Paragrafen von "Gewalttätigkeiten und groben Störungen". Deshalb reden Gerichte bei friedlichen Sitzblockaden i. d. R. auch nicht von Straftaten. Falls Du es nicht wissen solltest.

Eine grobe Störung liegt in der Regel vor, wenn der Weg einer genehmigten Demo durch eine Sitzblockade der Demogegner verhindert wird. Deshalb werden solche Sitzblockaden in der Regel durch Polizeikräfte aufgelöst.
Auch dazu gibt es genügend Gerichtsurteile.
In Russland sind die Verhältnisse anders. Dort fehlt eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei der staatliche Maßnahmen gerichtlich angefochten werden können. Zudem ist die Justiz dort nicht unabhängig, sondern ein Teil des Putinapparats. Ein Prozeß gegen den Staat ist dort prakitsch aussichtlos, während bei uns der Staat schon oft genug von einem Gericht zurückgepfiffen wurde. Gerade dei NPD hat schon oft ihr Recht auf eine Deno gegen die Entscheidung der Verwaltung gerichtlich durchgesetzt.
 
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AW: Beschneidung von Grundrechten

Wir haben keine russischen Verhältnisse bei uns. Jeder kann eine Demo anmelden und durchführen. Sie muß jedoch gewaltfrei sein.

Nein, das stimmt nicht ganz. Schlagstöcke, Tränengas und Gummigeschosse sind erlaubt. Schwerwiegende Augenverletzungen sogar recht beliebt. Vermutlich, weil es die Staatsgewalt nicht so gern hat, wenn harmlose Zivilisten genauer hinsehen...?

Gewalt gegen Sachen ist nicht legitim, auch wenn viele Linke diesen Standpunkt nicht teilen.

Das liegt in der Staatslogik. Demonstranten dürfen nur insoweit schikaniert, genötigt oder geschlagen werden, als daduch kein Sachschaden an öffentlichen Einrichtungen entsteht...

Und sollte es dieser oder jener nicht wissen - eine Sitzblockade, um andere an ihrer Demo zu hindern, wie es Linke gerne tun, ist ein Straftabestand nach § 21 VersG. Man beschneidet nicht andere in Rechten, die man gerne selbst in Anspruch nimmt.

Verständlich, daß die vielen Verfassungsschützer unter den Nazis nicht gerne sitzen bleiben wollen. Ich vermute, das hängt mit verdrängten Kindheitserinnerungen zusammen...
 
AW: Beschneidung von Grundrechten

Eine grobe Störung liegt in der Regel vor, wenn der Weg einer genehmigten Demo durch eine Sitzblockade der Demogegner verhindert wird. Deshalb werden solche Sitzblockaden in der Regel durch Polizeikräfte aufgelöst.
Auch dazu gibt es genügend Gerichtsurteile.
In Russland sind die Verhältnisse anders. Dort fehlt eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei der staatliche Maßnahmen gerichtlich angefochten werden können. Zudem ist die Justiz dort nicht unabhängig, sondern ein Teil des Putinapparats. Ein Prozeß gegen den Staat ist dort prakitsch aussichtlos, während bei uns der Staat schon oft genug von einem Gericht zurückgepfiffen wurde. Gerade dei NPD hat schon oft ihr Recht auf eine Deno gegen die Entscheidung der Verwaltung gerichtlich durchgesetzt.
Sicher kannst Du als Insider (und offenbar Jurist/Richter :dontknow:) besser beurteilen als ich, wie oft Sitzblockierer von genehmigten Demonstrationen als Straftäter juristisch belangt wurden, ich kennen nur ordnungsrechtliche Verfahren.
Hinsichtlich des russischen Demonstrationsrechts fehlen Dir offenbar einschlägige Kenntnisse.
 
AW: Beschneidung von Grundrechten

während bei uns der Staat schon oft genug von einem Gericht zurückgepfiffen wurde.

Seltsam, daß der einfache Bürger bei wiederholtem Rechtsbruch ganz einfach inhaftiert wird, aber staatlicher Rechtsbruch immer wieder neu mit dem Du-böses-böses-Mädel-Zeigefinger vom Bundesverfassungsgericht gerügt wird... ja, da fragt man sich schon, wer die eigentlichen Pfeifen sind... unsere Neo-DDR-Regierung oder die vielen Hammels, die ihr mit entgegengestrecktem Arm zujubeln, solange der eigene Blockwartjob einen Platz in der Geldelite verspricht...
 
AW: Beschneidung von Grundrechten

Seltsam, daß der einfache Bürger bei wiederholtem Rechtsbruch ganz einfach inhaftiert wird, aber staatlicher Rechtsbruch immer wieder neu mit dem Du-böses-böses-Mädel-Zeigefinger vom Bundesverfassungsgericht gerügt wird... ja, da fragt man sich schon, wer die eigentlichen Pfeifen sind... unsere Neo-DDR-Regierung oder die vielen Hammels, die ihr mit entgegengestrecktem Arm zujubeln, solange der eigene Blockwartjob einen Platz in der Geldelite verspricht...

Das Strafrecht kennt keinen Paragraphen, der Verfassungsbruch unter Strafe stellt. Zudem ist die Grenze oft schwer definierbar und selbst unter Staatsrechtlern oft umstritten.
Das StGB ist dabei etwas eindeutiger. Widerstand gegen die Staastgewalt oder einen Vollstreckungsbeamten ist dort eindeutig definiert. Zwar kann man gegen die Handlungen der Polizei bei Gerciht klagen, muß ihnen jedoch aktuell Folge leisten.
Ob wegen einer Ordnungswidrigkeit Anzweige erstattet wird und ein Verfahren eröffnet, liegt im Ermessen des Staatsanwalts.
Wenn einem die Gesetze oder die Regierungen nicht gefallen, ist der richtige Weg, durch Überzeugungsarbeit eine demokratische Mehrheit für deren Änderung oder Abschaffung zu erwirken. Nur so ist es legitim und legal.
Wenn du einen anderen Weg gehen willst, wirst du im Knast landen. Demokratie hat Regeln und ist kein Selbstbedienungsladen.
 
AW: Beschneidung von Grundrechten

Das Strafrecht kennt keinen Paragraphen, der Verfassungsbruch unter Strafe stellt.

Also sind Bestrebungen gegen die verfassungsrechtliche Ordnung straffrei?

Zudem ist die Grenze oft schwer definierbar und selbst unter Staatsrechtlern oft umstritten.
Das StGB ist dabei etwas eindeutiger. Widerstand gegen die Staastgewalt oder einen Vollstreckungsbeamten ist dort eindeutig definiert.

Das Grundgesetz steht über dem StGB und erlaubt bei Angriffen auf die verfassungsrechtliche Ordnung ausdrücklich den gewaltsamen Widerstand.

Zwar kann man gegen die Handlungen der Polizei bei Gerciht klagen, muß ihnen jedoch aktuell Folge leisten.

Nicht in Fällen, in denen die verfassungsrechtliche Ordnung bedroht ist.

Ob wegen einer Ordnungswidrigkeit Anzweige erstattet wird und ein Verfahren eröffnet, liegt im Ermessen des Staatsanwalts.
Wenn einem die Gesetze oder die Regierungen nicht gefallen, ist der richtige Weg, durch Überzeugungsarbeit eine demokratische Mehrheit für deren Änderung oder Abschaffung zu erwirken. Nur so ist es legitim und legal.

Nein, so absolut stimmt das nicht. Das Grundgesetz kennt für grundsätzliche Verfassungsaspekte die Ewigkeitsgarantie. Es wäre nicht legal, daran zu ändern, auch wenn das einer EU-Regierung in den Kram passen würde...

Wenn du einen anderen Weg gehen willst, wirst du im Knast landen. Demokratie hat Regeln und ist kein Selbstbedienungsladen.

Wir werden ja sehen, wer im Knast landen wird. Alle Gewalt geht vom Volke aus und nicht von der Regierung. Solltest du im Knast landen (und nicht sonstwie auf der Strecke bleiben), komme ich dich aber auf jeden Fall persönlich besuchen...
 
AW: Beschneidung von Grundrechten

:dontknow:
Seit wann, bitte, leben wir hier in Deutschland denn in einer Demokratie?
aus Wikipedia:
Demokratie (griechisch Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie; wörtlich: Herrschaft des Volkes) bezeichnet einerseits das Ideal einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und deren Beteiligung legitimierten Regierungsform, der „Volksherrschaft“. Diese Idealvorstellung wird in Demokratietheorien konkretisiert, die jeweils eine bestimmte Vorstellung von Demokratie beinhalten: so die direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie oder Basisdemokratie.

Ich habe dazu ein sehr nettes Zitat gefunden:
Demokratie: eine Regierungsform, die freie Diskussion voraussetzt, doch ist dies nur erreichbar, wenn die Leute aufhören zu quatschen.

Clement Attlee

in diesem Sinn
:winken3:
lirana
 
AW: Beschneidung von Grundrechten

:dontknow:
Seit wann, bitte, leben wir hier in Deutschland denn in einer Demokratie?

....
in diesem Sinn
:winken3:
lirana

Nach der Diktatur des Faschis- und des ehemaligen zentral-bürokratischen DDR-Sozialis-mus ist der Übergang zur Demokratur innerhalb des global-digitalen Finanz-Kapitalis-mus im wiedervereinigen Deutschland immerhin ein kleiner Fort-Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Demokratie, die unter schwierigen "Geburtswehen" auch in EUROPA langsam aber sicher zu entstehen scheint..., aber vielleicht irre ich mich auch :dontknow:

"Schaun mer mol!"
, wie die politischen, ökonomischen und kulturellen Prozesse weiter gehen werden ....:dontknow:

Noch sind weder Polen noch Deutschland noch die Sache des Menschen/der Menschheit verloren..., vermutet moebius

Ja, und Quatschen nützt nichts - und ernsthaftes fragendes Denken führt früher oder später zu nichts ..., was aber nichts macht ...:D

In diesem Sinne,
Gruß, moebius
 
AW: Beschneidung von Grundrechten

@hamels

auf wievielen demos warst du schon und was hast du dort erlebt?
(also ich meine welche zu wichtigen und großen themen, nicht so fünfzig-leute-demonstrationen gegen irgendwelche moscheenbauten)
 
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AW: Beschneidung von Grundrechten

Man muss aber auch mal sagen, dass die gesamte Occupy-Bewegung genug Zeit hatte, ihre Meinung zu artikulieren. Wirkliche LÖSUNGEN für die Probleme der Finanzwirtschaft bietet sie allerdings nicht an.
Die Occupy-Bewegung repräsentiert NICHT die Meinung des Volkes. Insofern finde ich den Slogan "We are the 99 per cent" anmaßend und fast schon totalitär, da genauso wie in diesen Staaten über andere Meinungen hinweggeschritten wird. Aber das ist man ja von Radikalen seit jeher gewohnt.
Zudem stellt sich die Frage, ob es noch im Sinne des Demonstrationsrechts ist, wenn in Stadtzentren monatelang illegale Zeltdörfer und andere nicht genehmigte bauliche Anlagen unter dem Deckmantel des Demonstrationsrechts aufrecht erhalten werden.
Im übrigen darf auch das Demonstrationsrecht nicht schrankenlos zu Lasten anderer, an sich wesentlich wichtigerer Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum von an der Demonstration nicht Beteiligter ausgeübt werden. Deshalb muss man gegen gewalttätige Demonstrationen vorgehen.
 
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