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300,- Euro "Energiepauschale" für Rentner.

querulant

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6. Januar 2009
Beiträge
123
Nun steht fest, dass sie im Dezember ausgezahlt wird.
Falls sie versteuert werden muss, was momentan wohl noch nicht ganz klar ist, stellt sich die Frage, warum der Staat einen steuerfinanzierten Geldbetrag auszahlt, um dann einen Teil davon gleich wieder in Form von Steuer zurück zu verlangen.

Warum zahlt der Staat dann nicht gleich die um den Steuerbetrag vermindere Geldsumme aus?

Was steckt dahinter?

Will der Staat dieses Rentner- "Geschenk" nur höher erscheinen lassen als es ist?

Oder ist es eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für nicht ausgelastete Finanzamt-Sachbearbeiter, die dann zigtausende Steuererklärungen bearbeiten müssen, wobei wohl die Bearbeitungskosten höher sein dürften als die geringe Höhe der erzielten "Steuereinnahme"? (tatsächlich nur eine Zurückholung zuvor ausbezahlten Geldes)

Oder macht man es auch hier in alter Manier gerne kompliziert, weil vielleicht spekuliert wird, dass so manche Rentner mit "Behördenkram" zunehmend überfordert sind und deshalb lieber auf diverse Rechtsansprüche verzichten?

Oder macht man es statt einfach lieber kompliziert um der Zunft der Steuerberater mehr einträgliche Kundschaft zu bescheren?
Inwieweit könnten da Steuerberater- oder Anwalts-Lobbyisten entsprechenden Einfluss auf Politiker/Gesetzgeber ausüben?

In der Regel werden wir in die Rente geschickt, weil wir fürs Berufsleben körperlich und geistig nicht mehr "fit genug" sind.

Dann verstehe ich nicht, wieso Rentner in ihrem "wohlverdienten Ruhestand", bei dem sie ihre Ruhe haben wollen und dürfen, mit diversem Behörden- und Antragskram konfrontiert werden, der nicht nur sie, sondern sogar auch so manche "Experten" zu überfordern scheint.
Drei Experten, drei Meinungen eben.

Ich wollte jüngst im Netz erfahren, wo momentan der Renten-"Grundfreibetrag" liegt unter dem keine Steuerpflicht besteht.
Denn es könnte ja Grenzfälle geben, bei denen vielleicht die als Einkommen geltenden 300,- Euro das Gesamteinkommen knapp über den Grundfreibetrag schieben, dadurch Steuerpflicht auf das Gesamteinkommen greift und der Rentner dann am Ende gar weniger heraus bekommt als ihm die 300 Euro mehr bringen sollten.

Sogar in vermeintlich seriösen Internetportalen (etwa von Banken oder Beratungsvereinen) schwankten die Angaben, bis zu welcher Höhe Rente steuerfrei bleibt, um sage und schreibe 600,-Euro.?!?

Wie sollen dann Rentner als Laien beurteilen, welche Höhe nun stimmt, wenn es die Experten noch nicht mal genau wissen, bzw. sich nicht einig sind.

Die Renteversicherung hält sich da heraus. In ihren Rentenbescheiden heißt es dann immer sinngemäß, Rentner müssten ihren Steuerstatus selbst heraus finden.
Dabei hat aber doch die Rentenversicherung dafür alle nötigen Daten parat, die sie sogar per Verpflichtung routinemäßig jährlich an die Finanzbehörden schickt, damit die dann eventuell steuerpflichtig gewordene Rentner anschreiben und zur Steuererklärung auffordern können.

Warum überweist dann die Rentenversicherung fällige Steuern nicht gleich ans Finanzamt.
Die Beiträge zur Krankenversicherung überweist sie doch auch gleich an die Krankenasse (etwa weil befürchtet wird, die Rentner könnten sonst das Geld zweckentfremdend versaufen?)

Ein "Standardlohnempfänger" ohne Nebenjobs, "Arbeitszimmer" und weitere Abschreibungsmöglichkeiten (bis hin zur Trickserei..), musste sich Jahrzehnte nie um Lohnsteuerkram kümmern, weil dies der Arbeitgeber für ihn tat.
Man ließ ihn also damit in Ruhe um ihn dann, aber hallo, im "Ruhestand" um so mehr damit belästigen zu können?!?

Die Frage ist nicht nur hier:
Meint es der Staat, seine Bediensteten, eigentlich gut mit seinen Bürgern, hier Rentnern?
 
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warum der Staat einen steuerfinanzierten Geldbetrag auszahlt, um dann einen Teil davon gleich wieder in Form von Steuer zurück zu verlangen.

Damit soll das Geißkannenprizip abgefedert werden. Da Spitzenverdiener einen höheren Steuersatz haben, bleibt ihnen von der Einmalzahlung weniger Geld übrig und der Rest fließt zum Staat zurück. Das ist auch gut so.
Wobei die wirklichen Topverdiener, Steuervermeider und Steuerflüchtlinge und vor allem Millionäre da letztendlich wieder am besten abschneiden.
Denn die brauchen keinen einzigen Cent dieser Förderung. Genau so wenig, wie sie das Kindergeld brauchen und trotzdem bekommen.
Das ist eben der verfassungsgemäßen Gleichbehandlung geschuldet.
Nur leider ist diese Gleichbehandlung in vielen Bereichen nicht wirklich gegeben.

Warum zahlt der Staat dann nicht gleich die um den Steuerbetrag vermindere Geldsumme aus?

Weil die Kontoverbindungen nicht mit der Steuernummer verknüpft sind. Ging doch alles mehrfach durch die Medien.
Deutschland wird dafür ja verhöhnt und ausgelacht.
Deutschland ist in Bezug auf Bürokratie und Digitalisierung schlechter als einige Entwicklungsländer.
Wir sind in sehr vielen Bereichen eben eine Bananenrepublik par excellence

Das soll ja geändert werden. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob da die Datenschützer nicht wieder auf die Barrikaden gehen.
Ich bin zwar auch sehr extrem drauf, was Datenschutz betrifft. Aber wenn man eine Erstattung bekommt, muss man ja eh die Kto-Nr. angeben.
Sogar oft in Kombi mit dem Geburtsdatum. Und da wird es dann potenziell gefährlich! Denn wenn das einem Hacker in die Hände fällt, ist Identitätsklau sehr einfach. Ohne Geburtsdatum ist es etwas schwieriger.

Ämter haben die Kto-Nr.. , Onlineshops und viele mehr. Adresse und Ktonr. sind so verbreitete Stammdaten von uns, da macht es auch nichts mehr aus, wenn der Fiskus sie hat. Wenn es für mehr Gerechtigkeit sorgt, ist mir das recht.

Evt. bedarf es dann aber einer entsprechenden Gesetzgebung die dazu verpflichtet, die Bankverbindung anzugeben?
Problematisch wird es auch, wenn sich die Kontoverbindung ändert.
Das kann dann nur gelöst werden, indem die Banken das dem BZA meldet. Da die ohnehin regelmäßig Meldungen machen und über unsere Konten bestens bescheid wissen, ist das letztlich auch kein Problem.

Dann muss man noch die Lücke stopfen für Menschen die trotz gesetzlicher Pflicht für ein Basiskonto, keines haben oder bekommen.
Das sind dann vermutlich Transferbezieher und Obdachlose. Die müssten das dann über die Sozialträger ausbezahlt bekommen.
Es wird also trotzdem ein kleines Bürokratiemonster, oder zumindest gewisser Aufwand.
Obdachlose bekommen die Pauschale vermutlich eh nicht, obwohl sie ja meist eine Meldeadresse haben, aber eben keine Energiekosten haben.
Gut tun würde aber insbesondere diesen Menschen eine solche Geldspritze.

Warum überweist dann die Rentenversicherung fällige Steuern nicht gleich ans Finanzamt.

Weil das viel zu komplex und - typisch deutsch - mal wieder unnötig verkompliziert ist. Dass eine eingehende Steuerreform dringend nötig ist, darüber wird ja gefühlt auch schon 30 J. debattiert.

1. kommt es darauf an, wann man in Rechte geht und wie alt man ist. Denn danach richtet sich der Steuersatz. Und dann ändert sich dieser dann noch im Laufe der Jahre.
Und die KK weiß ja auch nicht, welche Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung und Werbungskosten du geltend machen kannst. Das weiß auch das Finanzamt erst mit Einreichung der EkSt Erklärung.

TM, für die Kopplung der Kto-Nr. mit der Steuer ID
 
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