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Sollten die Medien bei Verbrechen Ross und Reiter nennen?

Sollten die Medien bei Verbrechen Ross und Reiter nennen?

  • 1. Ja, es muss über die Herkunft des Täters berichtet werden.

    Stimmen: 6 27,3%
  • 2. Nein, die Herkunft des Täters spielt keine Rolle.

    Stimmen: 8 36,4%
  • 3. Erst wenn der Täter verurteilt wurde, sollte man darüber Berichten

    Stimmen: 7 31,8%
  • 4. Ist mir egal.

    Stimmen: 1 4,5%

  • Umfrageteilnehmer
    22
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Es gibt keine 'D Staatsangehörigkeit'.

Behelf von der bpb:


Wie wird man deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger?

Um eingebürgert zu werden müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:



    • Man lebt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland.
    • Man kann für sich (und seine Familie) finanziell sorgen.
    • Man hat ausreichende Deutschkenntnisse.
    • Man hat keine größeren Straftaten begangen und wurde deshalb nicht verurteilt.
    • Man bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
    • Man gibt seine alte Staatsangehörigkeit auf.

(http://www.bpb.de/lernen/grafstat/p...-staatsbuergerin-oder-deutscher-staatsbuerger)

Mitnichten! :nein:

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Daraus werden – wie allgemein aus dem Bürgerrecht – spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird mit dem Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen.

Deutscher im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird.

Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis). Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.[2]

Alle deutschen Staatsangehörigen sind automatisch zugleich Bürger der Europäischen Union.

Über die Definition des Staatsangehörigen hinausgehend bezieht sich der Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) auch auf die Kategorie des deutschen Volkszugehörigen. Diese ethnisch bestimmte Kategorie ist also nicht mit der des deutschen Staatsangehörigen synonym. Seit der am 1. August 1999 in Kraft getretenen Gesetzesänderung[3] kann die Gruppe der durch Artikel 116 definierten Statusdeutschen allerdings als vernachlässigbar klein angesehen werden.

Rechtshistorisch ist der Begriff des Staatsangehörigen eine Abkehr von dem enger gefassten Begriff der Bürgerschaft.[4]

Die Deutschen selbst sagen mehrheitlich laut mehreren Untersuchungen, das entscheidendste Kriterium, um deutsch zu sein, sei die Anwendung der deutschen Sprache.

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit
.
 
Das ist ein Behelf den Sie sich dringendst zu Gemüte führen sollten.

Schalom!

Ich bin doch nicht hirnverbrannt!

Wer als Strohmann nur leere Phrasen drischt,
muss sich hüten wenn ein Geistesblitz zischt.
Wenn die Spreu ist getrennt vom Weizen,
kann ein Strohfeuer schnell einheizen.
Brennt das Oberstübchen lichterloh,
ist der heilige Florian gar nicht froh.
 
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Es ist besser, wenn man gleich die Wahrheit sagt, als wenn sie tropfenweise durch irgendwelche undichten
Stellen sickert. Ich möchte aber auch festhalten, dass ein statistischer Zusammenhang noch lange keine sichere
ursächliche Verbindung darstellt. Ferner ist das Wort "Ausländerkriminalität" allein wegen der grammatischen
Verbindung von Zustand und Tat heikel.
 
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