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Einbruch in ein Auto

energizer

New Member
Registriert
23. Januar 2006
Beiträge
32
hi@all

Ich habe ein Problem und hoffe Ihr könnt mir durch eure Erfahrungen weiterhelfen.
Es handelt sich um eine Versicherungstechnische Anfrage welche nicht auf diese Seite gehört, jeoch hab ich keine andere Möglichkeit gefunden.

1, Kennt zufällig jemand von Euch ein Forum für Versicherungstechnische Fragen?

2, Thema: Einbruch/Diebstahl in ein KFZ

Der Fa. ... wurde ins Kfz eingebrochen, es wurde ein Mobiltelefon und eine Kamera gestohlen. Dieser Einbruch wurde sofort angezeigt und der Versicherung .... gemeldet.
Laut Versicherung ... sind das keine Gegenstände des persönlichen Bedarfs, sondern Kostbarkeiten und sind somit nicht mitversichert.
Meine Frage an euch, hat jemand von euch eine Ahnung ob es für diese Aussage eine Grundlage gibt. Wenn ja, wo kann ich diese finden?

Vielen Dank für eure Antwort
 
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http://www.finanz-gruppen.de/thread/10/z-netz.forum.versicherung.html

Hallo energizer,

schau mal da oben rein. Vielleicht kann dir in dem Forum geholfen werden.
Sollte sich ein Rechtsstreit draus entwickeln, für Rechtsfragen bietet sich dieses Forum www.recht.de an. (Forum steht ganz oben klein in der Leiste)
Da kann man seine Fragen stellen und bekommt meist verlässliche Antworten.

Ein Blick in die V-Unterlagen hilft auch, meist stehen dort explizit die Dinge für die ein Ausschluss herrscht. Oder es gibt Pauschalen, z.B. Brillen sind bis zu einem Wert von xy Euro mitversichert.
Liebe Grüsse
Sal
 
Viel Erfolg!

Ach so, sollte dir das Versicherungsforum nicht reichen, dann gib es mal bei Yahoo ein, da findet man einiges.
Oder ruf doch mal bei einer anderen Versicherung an, oft gibt es auch einheitliche Bedingungen.
Beim Rechtsforum kann dir wie gesagt nur im Falle eines Rechtsstreites geholfen werden. Bin da auch aktiv und total begeistert. Oft will man ja nur eine Info haben, da müsste man beim Anwalt teuer bezahlen. Da sind übrigens auch viele Anwälte drin, also nicht nur eine Hand voll.

Liebe Grüsse
Sal
 
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energizer schrieb:
hi@all

Ich habe ein Problem und hoffe Ihr könnt mir durch eure Erfahrungen weiterhelfen.
Es handelt sich um eine Versicherungstechnische Anfrage welche nicht auf diese Seite gehört, jeoch hab ich keine andere Möglichkeit gefunden.

1, Kennt zufällig jemand von Euch ein Forum für Versicherungstechnische Fragen?

2, Thema: Einbruch/Diebstahl in ein KFZ

Der Fa. ... wurde ins Kfz eingebrochen, es wurde ein Mobiltelefon und eine Kamera gestohlen. Dieser Einbruch wurde sofort angezeigt und der Versicherung .... gemeldet.
Laut Versicherung ... sind das keine Gegenstände des persönlichen Bedarfs, sondern Kostbarkeiten und sind somit nicht mitversichert.
Meine Frage an euch, hat jemand von euch eine Ahnung ob es für diese Aussage eine Grundlage gibt. Wenn ja, wo kann ich diese finden?

Vielen Dank für eure Antwort

Es gibt in den Versicherungsbedingungen immer eine Liste der in der Kasko-Versicherung mitversicherten Teile:

Hier eine Internet-Fundstelle:

Als Anhang zu den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) finden Sie die "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile".

Diese Liste kann sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden. Daher können wir hier nur grundsätzliche Hinweise geben.

Die Liste unterscheidet folgende Gruppen:

* Ohne Beitragszuschlag mitversichert
* Gegen Beitragszuschlag versicherbar
* Nicht versicherbar

Nur gegen Zuschlag sind in der Regel versichert:
Tempomat, Beschriftung, Dachkoffer, 1 Radio,
1 Tonbandgerät, 1 Plattenspieler, 1 Cassettenrecorder,
Spezial-Auspuffanlage, nicht serienmäßige Zusatzinstrumente.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und daher unvollständig.

Wenn der Neuwert aller gegen Zuschlag zu versichernden Teile unter 1000 EUR (einzelne Gesellschaften 1500 EUR) bleibt, wird auf die Berechnung des Zuschlags verzichtet.

In der Regel sind nicht versicherbar:
Atlanten und Kartenmatrial, Decken, Cassetten, CDs, Ersatzteile, Fotoausrüstung, Garagentüröffner, Magnetschilder, Mobiltelefone, Staubsauger, Tonbänder.

Quelle: http://www.vmadept.de/kfz/kfzfaq.htm#teileliste

Tut mir leid, aber die Versicherung hat recht: Du gehst leer aus, es sei den die Versicherungsbedingungen sagen was anderes.
 
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