Ohne das Erwähnte gelesen zu haben:
In Platons »Gorgias« geht es Sokrates um den Unterschied von:
- Unrecht erleiden.
- Unrecht begehen.
Das ist nicht in einem erklärbar. Zurerst einmal der Unterschied zwischen beiden. Der Kausalität nach hat es sich so ergeben: Ursache → Wirkung. Irgendeinen Unterschied zu machen spielt also nur in einer eingeschänkten Sichtweise eine Rolle. Bei »Unrecht erleiden« ist zu beachten, dass Unrecht auch vorsätzlich erleidet werden kann, indem sich vorsätzlich einem Unrecht ausgesetzt wird, bei dem es möglich gewesen wäre sich diesem zu entziehen. Das wäre unter anderem bei Sokrates Schirlingsbecher so, da für ihn – wie von ihm erwähnt – die Möglichkeit bestand, sich dem Unrecht des Schirlingsbechers zu entziehen. Es ist zudem zu beachten, dass auch unabsichtlich ein Unrecht begangen werden kann. Da gibt es unter anderem den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das fatale an einem geschehenen Unrecht ist immer die Sache, dass keinerlei Möglichkeiten bestehen dieses rückgängig zu machen. Zeit = Veränderung. Die Zeit ist jedoch eine so sehr komplexe Veränderung, bzw. sind die Veränderungen in der Zeit so komplex, dass ein rückgängig machen der Veränderungen nicht möglich ist. Angenommen, bei beiden besteht keine Absicht: Das Erleiden ist dem Begehen nur dann im Vorteil, wenn das Begehen nicht von einem Lustgewinn begleitet ist. Nur dann, wenn die Person, die das Unrecht begangen hat, dies auch selbst als Unrecht begreift, ist das Begehen im Nachteil gegenüber dem Erleiden im Bezug des Rückgängigmachens. Denn nur die begehene Person ist rein theoretisch im Stande das Unrecht rückgängig zu machen. Ein Erleiden rückgänig machen ist durch die erleidende Person nicht möglich, wenn dazu keine Möglichkeit bestand. Ansonsten wäre die Frage, wieso die Möglichkeit nicht genutzt wurde und es kann der Aspekt des Vorsätzlichen in Betracht gezogen werden.
Ein anderes Beispiel ist der des Diebstahls, bei dem in gewissen Situationen gesagt wird, dass bei einem Diebstahl auch immer eine Verführung mit einhergeht. Wird also nicht zum Dieben verführt, wird nicht zum Dieben verführt.
Die Sache mit dem »Recht« ist die zweite Angelegenheit in dieser Sache. Da gibt es den Spruch: Nur ein Bauer weiß was gerecht ist: Die Wiese mit dem Rechen. Mit Mathematik kann dies be-rechnet / nachge-rechnet werden. Oder ein Ge-richt entscheidet anhand seines Recht-sbewusstseins. Mittels Reue und Strafe soll ein Unrecht wieder (gerade) ge-richtet werden. Eine Pistole auf eine Person richten, kann für Recht sorgen oder ein Unrecht sein. Auch den Finger auf eine Person richten, kann beides sein.
»Recht« bedeutet soviel wie richten / ausrichten, siehe Richtschnur. Davon abstammend auch »richtig«. »Recht« ist also eine Vorgabe. Bei Gerichtsverhandlungen heißt es: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. Denn das Verständnis was "recht" und was "unrecht" ist, kann von Person zu Person variieren. Dabei gibt es auch Toleranzen.
Die Richtschnur im Recht sind common sense, also ein allgemeines Verständnis davon, was geduldet wird und was nicht.