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Sellners Faschisten-Gang gilt jetzt als kriminelle Vereinigung

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Ich schließe mich der Meinung des DÖW an:
Das DÖW hält in einer Stellungnahme auf seiner Internetseite auch fest, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus nur in manchen Fällen mit strafrechtlichen Mitteln erfolgen könne. Sie bleibe vorrangig eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
 
Wenn man ganz böse wäre, könnte man unterstellen, dass die Regierungsparteien das Vorgehen der IBÖ durch ihre eigenen öffentlichen Aussagen legitimieren und es geht soweit, dass sich österreichische Richter gezwungen sehen, sich darauf zu berufen. Aber ich bin zum Glück nicht so böse.;)
derstandard.at schrieb:
Der Richter war der Meinung, all die fremden- und islamfeindlichen, laut Anklage hetzerischen Aktionen der Identitären seien im Grund legitim, die Parolen vielleicht zugespitzt, aber nicht strafbar. Ein ähnlich radikales Wording – "Stopp dem Asylwahnsinn" etwa – werde ja auch von Regierungsparteien verwendet. Und der Anwalt der Angeklagten meinte kühl, dass er zwischen den Aussagen von Bundeskanzler Sebastian Kurz und seinem FPÖ-Vize Heinz-Christian Strache sowie jenen der Identitären partout keinen Unterschied erkennen könne. Auch die offizielle Politik agitiere gegen den politischen Islam und die Migration. - derstandard.at/2000084208612/Prozess-gegen-Identitaere-Freibrief-fuer-Rechtsextreme
Beim Kurierartikel sehe ich in der Einschätzung des DÖW Parallelen zu Katalonien: Soll ein Strafgericht politische Entscheidungen treffen?
Ich habe den Kurier lediglich als eine sachlichere Quelle angesehen, als die von Bernd verlinkte Quelle.
Beim Rechtsextremismus handelt es sich nicht nur um einen politischen, sondern auch um einen strafrechtlichen Sachverhalt, in Österreich genauso wie in Deutschland, nehme ich an.
 
Beim Rechtsextremismus handelt es sich nicht nur um einen politischen, sondern auch um einen strafrechtlichen Sachverhalt, in Österreich genauso wie in Deutschland, nehme ich an.
Über die Verurteilung dieses Identitären hört man nichts - hier wurde strafrechtlicher und politischer Tatbestand auch auseinander gehalten.
https://derstandard.at/2000084137079/Haftstrafe-fuer-Staatsverweigerer-am-Landesgericht-Krems

Ich erinnere mich noch den Entscheid über das Verbot der NPD - Freispruch des Verfassungsgerichtshofes von mir kurz zusammen gefaßt: Wegen der paar Spinner verbieten wir die Partei nicht.
 
Wenn man ganz böse wäre, könnte man unterstellen, dass die Regierungsparteien das Vorgehen der IBÖ durch ihre eigenen öffentlichen Aussagen legitimieren und es geht soweit, dass sich österreichische Richter gezwungen sehen, sich darauf zu berufen. Aber ich bin zum Glück nicht so böse.;)

Für das braucht man nicht böse sein, dumm genügt vollauf !! :D

Beim Rechtsextremismus handelt es sich nicht nur um einen politischen, sondern auch um einen strafrechtlichen Sachverhalt, in Österreich genauso wie in Deutschland, nehme ich an.

Nein, Rechtextremismus ist kein strafrechtlicher Sachverhalt !

"Der Rechtsextremismus gilt in Österreich nicht als verfassungsfeindliche oder strafrechtlich zu verfolgende Position"

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsextremismus_in_Österreich

Es gibt nur das Verbotsgesetz 1947: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsgesetz_1947
 
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