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Paul Roland V.
Guest
Die Privatsphäre eines jeden Menschen gilt es, auch ein Stück über den privaten Bereich hinaus, zu achten und zu bewahren. Alle Menschen haben ein Recht auf Privatsphäre und zwar unabhängig von ihrer Lebensweise bzw. ihrer Lebensform. Das muss für Hans Meier von nebenan, als auch für alle Prominente die in der Öffentlichkeit stehen gelten.
Die Bezeichnung, eine Person öffentlicher Interesse zu sein, darf auf keinen Fall dazu führen, dass diese Menschen, der s.g. „öffentlichen Interesse“schutzlos ausgesetzt sind.
Unter diesem Personenkreis befinden sich natürlich auch einige, die geradezu geil darauf sind, täglich in den Medien vertreten zu sein. Diesen, eher wenigen Menschen ist weder zu raten noch zu helfen und genau deshalb sollten gerade sie sich auch mit Kritik, in Richtung Privatsphäre zurückhalten.
In diesem Kontext würde ich gern einmal von „Hans Meier“ wissen wollen, wie er sich fühlt, wenn er morgen im regionalen Stadtspiegel unter der Überschrift, „Bei Meiers zum Frühstück“, lesen müsste, dass er „Meier“ seine Frau wegen eines zu weich gekochtem Frühstücksei, im Streit darüber, beleidigt und geschlagen haben soll.
Ich glaube, dass würde „Herrn Meier“ sehr verärgern und ihn deshalb, zu allen rechtlichen Gegenmaßnahmen veranlassen. Jedoch ist es genau dieser „Hans Meier“ der täglich, durch den Kauf bestimmte Zeitungen und Zeitschriften, diesen Verlagen ihre vermeintliche Daseinsberechtigung ermöglicht.
Dieser „Hans Meier“ ermöglicht es aber nicht nur den diversen Verlagen, solche oder ähnliche Artikel zu schreiben und zu veröffentlichen, sondern auch den vielen „Unterhaltungsmagazinen“ im TV, ihre zum Teil niveaulosen Sendungen zu produzieren und zu senden.
Also, wie sollten wir uns, die Meiers, Müllers, Schmidts zukünftig verhalten, um diesen ganz persönlichen Bereich, der für jeden Menschen gilt, gelten muss, mehr zu schützen als bisher?
Die Bezeichnung, eine Person öffentlicher Interesse zu sein, darf auf keinen Fall dazu führen, dass diese Menschen, der s.g. „öffentlichen Interesse“schutzlos ausgesetzt sind.
Unter diesem Personenkreis befinden sich natürlich auch einige, die geradezu geil darauf sind, täglich in den Medien vertreten zu sein. Diesen, eher wenigen Menschen ist weder zu raten noch zu helfen und genau deshalb sollten gerade sie sich auch mit Kritik, in Richtung Privatsphäre zurückhalten.
In diesem Kontext würde ich gern einmal von „Hans Meier“ wissen wollen, wie er sich fühlt, wenn er morgen im regionalen Stadtspiegel unter der Überschrift, „Bei Meiers zum Frühstück“, lesen müsste, dass er „Meier“ seine Frau wegen eines zu weich gekochtem Frühstücksei, im Streit darüber, beleidigt und geschlagen haben soll.
Ich glaube, dass würde „Herrn Meier“ sehr verärgern und ihn deshalb, zu allen rechtlichen Gegenmaßnahmen veranlassen. Jedoch ist es genau dieser „Hans Meier“ der täglich, durch den Kauf bestimmte Zeitungen und Zeitschriften, diesen Verlagen ihre vermeintliche Daseinsberechtigung ermöglicht.
Dieser „Hans Meier“ ermöglicht es aber nicht nur den diversen Verlagen, solche oder ähnliche Artikel zu schreiben und zu veröffentlichen, sondern auch den vielen „Unterhaltungsmagazinen“ im TV, ihre zum Teil niveaulosen Sendungen zu produzieren und zu senden.
Also, wie sollten wir uns, die Meiers, Müllers, Schmidts zukünftig verhalten, um diesen ganz persönlichen Bereich, der für jeden Menschen gilt, gelten muss, mehr zu schützen als bisher?