Das Prinzip der Wohnungsgenossenschaften wurzelt in den genossenschaftlichen Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung. Das Ziel der Wohnungsbaugenossenschaften ist das genossenschaftliche „Förderprinzip“. Auch vertreten sie das genossenschaftliche „Identitätsprinzip“, was dem Mieter zur Identität als Kunde und Teilhaber der Genossenschaft verhilft.
Die Idee der Wohnungsbaugenossenschaft entstand aufgrund der Wohnungsnot der Bevölkerung in der Zeit der industriellen Revolution und war Vordenkern, wie z. B. V. A. Huber und
F. H. Schulze-Delitzsch, zu verdanken. Aber erst die Gesetze von 1867 und 1889 ermöglichten es den Wohnungsbaugenossenschaften offiziell als Unternehmensform zu existieren und zu funktionieren. Die Gesetze betrafen die Genossenschaften im Allgemeinen und gaben ihnen bestimmte Vorschriften und die beschränkte Haftung. In der
Weimarer Republik wurde 1930 die Gemeinnützigkeitsverordnung (GemVO) beschlossen. Damit wurden auch die Wohnungsbaugenossenschaften als gemeinnützig anerkannt (mittels der sog.
Wohnungsgemeinnützigkeit) und erhielten dadurch Steuererleichterungen.