AW: Kirche(n) und Staat
Praktisch könnte ja die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat in etwa so ablaufen, dass man vor der endgültigen Abstimmung zu einem Gesetz bzw. einer Gesetzesänderung noch eine Vertreter der Kirche anhört.
Was die Würde des Menschen ist bzw. ab wann sie verletzt wird, müsste - so es nicht ohnehin schon verankert ist - genauestens, also mit 5/6 Mehrheit definiert werden.
Liebe Grüße
Zeili
Also Zeili, ich weiß nicht. Wenn Du wirklich nur Anhören meinst, hat Dein Vorschlag vielleicht etwas für sich. Wenn Du aber effektive Mitsprache im Rahmen einer unmittelbaren politischen Entscheidungsbefugnis meinst...
Wie stellst Du Dir das vor?
Welche Kirche meinst Du denn?
- die katholische zur Frage des Verbots von Kondomen und zur Schwulenehe
- die Zeugen Jehovas zur Zulässigkeit von Bluttransfusionen
- die Moslems zur Frage der Gleichberechtigung der Frau und zum Scheidungsrecht
- die Evangelikalen zur Ausformung modernen Bilologieunterrichts
- der Schamane über das Arzneimittelkontrollgesetz
usw.
Und wer vertritt dabei Atheisten, Agnostiker.
Tschuldige Zeili, ich weiß Deine Beiträge für gewöhnlich durchaus zu schätzen, aber Gott bewahre uns vor diesem Vorschlag. So gut die Absichten sein mögen, die Idee würde praktisch ins Chaos führen.
Der säkulare Staat - so war sogar schon die Erkenntnis im 18.Jh. unter Fritze von Preußen - hat seinen guten Grund. Und wir tun gut daran, diese Trennung beizubehalten. Außerdem sind ja auch in den Parlamenten und Kommunen durchaus in nicht unerheblicher Menge gläubige Menschen vertreten, die an ihr eigenes Gewissen und nicht an ein imperatives Mandat gebunden sind. Wem das nicht reicht, dem bleibt es unbenommen, seine Stimme irgendwelchen Weltanschauungsparteien zu schenken (PBC usw.).
Die Würde des Menschen allgemeingültig konkret zu definieren, ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Da Gesetze zu einem Handeln, Tun oder Unterlassen zwingen, muß dies der Einzelgesetzgebung vobehalten bleiben, ebenso der Einzelfallentscheidung. Dabei wird sich die Ausgestaltung ändern, je nach Änderung der Lebensverhältnisse usw..
In Deutschland z.B. existiert selbst der Grundsatz, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, nicht als Grundrecht, sondern steht den Grundrechten "nur" als Zielvorstellung vor (freilich umstritten).
Sollte ich Dich falsch verstanden haben, bitte ich um Entschuldigung.
Gruß
Zwetsche