von Grimm
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Mir blieb heute morgen die Spucke weg.

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Jugendliche, die in Oberösterreich seit Wochen immer wieder Überfälle und Diebstähle verüben, dürften nur schwer zu stoppen sein. Ein Raub in der Nacht auf Sonntag auf einen 31-Jährigen in Ottensheim (Bezirk Urfahr-Umgebung) sowie das Aufbrechen einer Selbstbedienungsbox eines Supermarkts, gehen laut APA-Informationen erneut auf das Konto von zwei 13-Jährigen aus der Clique. Die Polizei machte dazu allerdings keine Angaben.
Während das früher 15-Jährige waren, die diese Straftaten begingen, sind das inzwischen schon Kinder im Alter von acht bis elf Jahren.Besonders in Oberlaa und in der Per-Albin-Hansson-Siedlung haben inzwischen viele junge Menschen schon Angst, abends unterwegs zu sein.
Wir haben die Taskforce Kinder- und Jugendgruppen gegründet. Dazu wurden Lehrer, Schuldirektoren, die Schulsozialarbeit, die Grätzlpolizei, das Jugendamt, die Jugendzentren und die Bassena gemeinsam an einen Tisch gebracht.
Brutale Attacke am Wochenende in Wien! Ein 18-Jähriger ist von sechs Männern mit einem Messer bedroht und mit Fäusten geschlagen worden.
Drei Jugendliche (14, russische Föderation, 15, 16, rumänischer Staatsangehöriger) konnten angehalten und festgenommen werden. Bei einem der Beschuldigten konnte das Messer aufgefunden werden.
Am Samstag gegen 18.30 Uhr kam es in Villach (Ktn.) zu einem brandgefährlichen Angriff: Ein 16-jähriger Afghane zündete einen Böller und warf diesen in die am Hauptplatz befindliche Menschenmenge. Dort hielten sich wegen des Villacher Advents viele Besucher auf, darunter auch Kinder.
Anschließend flüchtete der Werfer mit seinen vier Begleitern. Die Bande hatte die Gesichter mit Schals verhüllt. Allerdings hatten die Jugendlichen nicht mit Zivilpolizisten gerechnet, die im Zuge einer Fahndung zugriffen und die 14- bis 16-jährigen Syrer und Afghaner stellten. Sie wurden auf freiem Fuß angezeigt ...
Einem 16-Jährigen ist am Samstagabend in Wien-Penzing ein Böller in der Hand explodiert, berichtete die Wiener Berufsrettung am Sonntag. Der Bursch wurde gegen 21.40 Uhr zunächst notfallmedizinisch versorgt, im Spital mussten ihm zwei Finger teilamputiert werden. Dabei wurden gestern gegen 16.15 Uhr vier Burschen in einem Zug aus Tschechien kontrolliert. Ebenso fanden sich bei den Buben ein verbotener Schlagring, ein Elektroschocker sowie zwei Pfeffersprays. Alle vier Jugendlichen wurden angezeigt.
Schrecklich!Raubüberfall in Wiener U4: Polizei fahndet nach Tätern (c) Akt. 5.12.2022 15:11
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U-Bahn-Räuber in Wien gesucht: Fahndung nach Schläger-Trio
Anfang November wurden zwei 19-Jährige Opfer eines Raubüberfalls in einem Zug der Wiener U-Bahnlinie U4. Die Polizei fahndet nun nach den bislang unbekannten Tätern und bittet um Hinweise.www.vienna.at
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Wien-Penzing: 16-Jährigem explodierte Böller in der Hand (c) 30. 10. 2022
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Wien-Penzing: 16-Jährigem explodierte Böller in der Hand
Weitere vier Burschen wurden in Floridsdorf mit illegaler Pyrotechnik erwischt.www.kleinezeitung.at
Nach ''Wohlstand'' sehen die nicht aus, aber nach Gemütsverwahrlosung ...Schrecklich!
"Wohlstandsgesellschaft" ?
Wohlstandsverwahrlosung!
Gemütsnotstand!Gemütsverwahrlosung...![]()
Sie sind gerade einmal 13 und 14 Jahre alt und sorgen in Oberösterreich für den nächsten unfassbaren Polizeieinsatz. Mit einem gestohlenen Auto haben sich gestern vier Burschen eine wilde Verfolgungsjagd mit mehreren Streifenwagen geliefert. Erst ein Unfall stoppt die jugendlichen Raser.
Rechtspolitik![]()
Strafmündigkeit – Wikipedia
de.wikipedia.org
Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr sprach sich die zuständige Ministerin Christine Lambrecht im Juli 2019 gegen eine Senkung des Strafmündigkeitsalters unter 14 Jahre aus.[6]
Rechtliche Situation in Österreich
Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bestimmt in § 4, dass nicht strafbar ist, wer zur Zeit der Tat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im § 58 VStG (Sonderbestimmungen für Jugendliche) findet sich im Abs. 2 überdies die Regelung, dass über Jugendliche, die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Freiheitsstrafe für eine Verwaltungsübertretung nicht verhängt werden darf. Über andere Jugendliche darf für eine Verwaltungsübertretung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen verhängt werden, wenn dies aus besonderen Gründen geboten ist; der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe, die gleichfalls zwei Wochen nicht übersteigen darf, wird hierdurch nicht berührt.
War der Täter zur Zeit der Tat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre alt (Jugendlicher), so wird ihm die Tat nicht zugerechnet, wenn er aus besonderen Gründen noch nicht reif genug war, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln. Die Höchststrafe beträgt gemäß § 5 Nr. 2 Jugendgerichtsgesetz 1988 zehn Jahre, ab dem vollendeten 16. Lebensjahr fünfzehn Jahre.
Aus dem § 74 StGB ergibt sich ebenfalls, dass unmündig ist, wer das 14. Lebensjahr und minderjährig, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Rechtliche Situation in der Schweiz
In der Schweiz unterliegen alle minderjährigen Personen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr dem Jugendstrafrecht (Art. 3 Abs. 1 JStG).[7] Kinder bis zum 10. Geburtstag sind somit noch nicht strafmündig. Bis zum Inkrafttreten des neuen Jugendstrafrechts am 1. Januar 2007 galten Kinder ab dem 7. Geburtstag als strafmündig.
Und was genau soll damit bezweckt werden?Die Strafmündigkeit in Österreich gehört schleunigst reformiert, und an heutige Zeiten und ''Kindergangs(ter)'' angepasst!![]()