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Jüdische Feiertage

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Nichtjuden und Hunde unerwünscht



„Die Gesetze gegen die Verrichtung von Arbeit am Sabbat gelten in geringerem Ausmaß an anderen Feiertagen. So ist es besonders an einem Feiertag, der nicht zufällig auf einen Samstag fällt, gestattet, alle Arbeiten zu verrichten, die für die Zubereitung der Speisen, die während der Feiertage oder der Tage gegessen werden sollen, erforderlich sind. Rechtlich wird dies als das Vorbereiten einer „Seelenspeise“ (okhelnefesh) definiert; aber „Seele“ wird in der Weise interpretiert, daß „Jude“ gemeint ist, und „Nichtjuden und Hunde“ sind ausdrücklich ausgeschlossen.“



(Israel Shahak, „Jüdische Geschichte und Religion“)
 
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