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Ist der freie Verkauf symptomverhüllender Substanzen verantwortbar?

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Ist der freie Verkauf symptomverhüllender Substanzen verantwortbar?
Damit verleitet man doch Menschen sich infektiös unters Volk zu mischen.

Verantwortung für die Verleitung eines Menschen trägt jeder Mensch als natürliche Person und/oder juristische Person nur für die Art und Weise wie er oder sie im Rahmen von vertraglich stillschweigend ausgehandelten Handlungsmöglichkeiten überhaupt einer durch gesetzliche Rahmenbedingungen einschränkenden Handlungsmöglichkeit in einer weltweit freien Marktwirtschaft ausgesetzt werden kann.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Gesetzgeber hängt das Können auch mit Wollen zusammen.
Wenn beim Impfmuffel die Ansteckungsgefahr durch ihn zu rechtlichen Nachteilen reicht,
warum dann nicht auch bei Lutschtabletten?
 
So blöd ist deine Frage garnicht, para. *bedeutsam nickt*
Bei mir war heute ein symptomfreier Geimpfter (SFG), der vorher extra schnell nochmal zum Testen war.
Er hats kapiert!
 
Er wollte wenigstens gentechnikfreie Tomaten kaufen, jetzt, wo er selber schon ein GMO ist.
GMOs benötigen für die Warung der Warenverkehrsfreiheit (in Anlehnung an die Dassonville-Formel) zur freizügigen Begegung innerhalb der EU eine Lizenz. Diese stellt nun der Impfausweis dar. Für mein Gewächshaus genügt für Impflinge jedoch, sich am Eingang die Schuhe abzuputzen.
 
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