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gibt es Bringschuld?

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AW: gibt es Bringschuld?

Um genauer zu sein: (Ohne auf den juristischen Unterschied zwischen "Besitz" und "Eigentum" einzugehen)

Artikel 14, Abs. 2 und 3
GRUNDGESETZ für die Bundesrepublik Deutschland
Absatz 2:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Absatz 3:
"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

Der blaue moebius

Wenn, das, was du hier gesetzlich verzeichnet hast immer noch gilt, dann gibt es gesetzlich tatsächlich Bringschuld. Mit dieser Verklauselung sind wir schon von Geburt an bringschuldig.

Also gehört dies so schnell wie möglich abgeschafft.
 
AW: gibt es Bringschuld?

Die Indianer sagten schon, dass man Land, Wasser, Luft nicht besitzen kann.
Sieht man eh was rauskommt dabei, sollte man das versuchen.
 
AW: gibt es Bringschuld?

Die Indianer sagten schon, dass man Land, Wasser, Luft nicht besitzen kann.
Sieht man eh was rauskommt dabei, sollte man das versuchen.

Betreffende sehen ja nicht mal, was dabei rauskommt.
Meine Rede: Affektgesteuert inkompetente Deppen .....

Schon (irgendwie) schön, wenn Mensch nix mehr zu verlieren hat.
Allen anderen warme Decken reich ..... :rollen:
 
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AW: gibt es Bringschuld?

Wenn, das, was du hier gesetzlich verzeichnet hast immer noch gilt, dann gibt es gesetzlich tatsächlich Bringschuld. Mit dieser Verklauselung sind wir schon von Geburt an bringschuldig.

Also gehört dies so schnell wie möglich abgeschafft.

:ironie: Das werde ich sofort den Müttern und Vätern des GRUNDGESETZES mitteilen ....:lachen::lachen::lachen:
 
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