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Gewalt an Kindern

Alzii

New Member
Registriert
2. Dezember 2002
Beiträge
2.133
Quantitative Relevanz

mwirthgen:

>>Mir persönlich sind solche Situationen schon mehrfach begegnet.
<<

Hi Manni,

mir ist eine solche Situation als Erwachsener noch nie begegnet.

Ich bin schon 1x weggelaufen!


Als Kind wurde ich dagegen sehr oft und sehr gründlich verprügelt - und zwar von meinem Vater.

Oft durfte ich wegen der blauen Schlägermale nicht am Turnunterricht teilnehmen.

Auch von meiner Mutter wurde ich verprügelt, aber weniger oft und weniger gründlich.

Dir schein ja (zumindest theoretisch) die Schlaghand auch locker zu sitzen.


mwirthgen:

>>Das kann gut für den kleinen Kerl sein, ...
<<
>>das Problem stellt sich nicht dadurch dringend, dass diese Möglichkeit quantitativ auffällt, ...
<<

Situationen, in denen ein Erwachsener (öffentlich) von einem Überlegenen verprügelt wird, sind äußerst selten und stehen am nächsten Tag in der Zeitung.

Außerdem beschäftigen solche Fälle die Staatsanwaltschaft und die Gerichte.


Die Fälle, in denen wehrlose Kinder regelmäßig(!) von ihren Eltern brutal gequält und mißhandelt werden, sind Legion
und werden nur in den seltensten Fällen zeitungs- oder gerichtskundig.
 
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Re: Quantitative Relevanz

Original geschrieben von Alzii
Die Fälle, in denen wehrlose Kinder regelmäßig(!) von ihren Eltern brutal gequält und mißhandelt werden, sind Legion
und werden nur in den seltensten Fällen zeitungs- oder gerichtskundig.

Leider. Was müsste sich hier deiner Meinung nach in der Gesellschaft ändern damit eine weitere Besserung eintritt? (Ein wenig ist es ja schon besser geworden weil es mittlerweile eher geächtet ist ein Kind zu schlagen als früher)
 
Legale Folter von Kindern

"Besser geworden" ist es nicht, walter, es ist heute vielleicht weniger schlecht.

Was können wir tun - hmm ...

Patentrezepte gibt es keine, die Veränderungen, die dazu führen können, daß Kinder nicht mehr mißhandelt werden, betreffen viele Bereiche unserer Gesellschaft.



Am schnellsten wirksam wäre wohl eine Veränderung im Strafrecht.
Frustprügler sind meist feige. Sie lassen ihre Wut an denen aus, die sich nicht wehren können. Deshalb sollte man bei Mißhandlungen genauso vorgehen, wie bei sexuellem Mißbrauch.
Bei Kindesmißhandlung sollte die Verjährungsfrist erst mit dem vollendeten 21. Lebensjahr des Opfers beginnen.
Es sollte Anlaufstellen geben, bei denen die Verletzungen der Kinder diagnostiziert und dokumentiert werden.
Die Einrichtung von "Kinderhäusern" (analog zu den Frauenhäusern) könnte unbürokratisch die schlimmsten Fälle mildern (mit Änderung der entsprechenden Gesetzen).



§ 1 unseres Grundgesetzes sollte endlich ernst genommen werden:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Pflicht aller staatlichen Gewalt.
Sind Kinder keine Menschen?
Wird die Würde eines Kindes nicht verletzt, wenn es in einer Situation aufwächst, in der es jederzeit mit Prügeln oder anderen Mißhandlungen rechnen muß?



Bei polizeilichen Verhören gilt eine Handgelenksüberdehnung (aktueller Fall) - ja sogar bereits die Androhung von Gewalt - als Folter!




Die Behörden sollten bei offenkundiger Kindesmißhandlung nicht mehr tatenlos zusehen.
Ganz in der Nähe meines Wohnortes hat eine 26 jährige Mutter ihre 3 Kinder jahrelang aufs übelste mißhandelt. Das Jugendamt hatte Kenntnis davon und sah tatenlos zu.
Diese Folter, sozusagen mit jugendamtlicher Genehmigung, wäre nie ans Tageslicht gekommen, hätte die Mutter nicht eines der Kinder zu Tode gequält.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, daß die Mutter mit 3 Kindern und einem Partner in einer 25qm Einzimmerwohnung lebte. Sie war schwanger und erwartete ihr viertes Kind. Ihr afrikanischer Partner war mehrmals beim Jugendamt vorstellig geworden. Er schilderte die Mißhandlungen der Kinder und äußerte den Verdacht, daß wohl noch etwas schlimmes geschehen werde, wenn das Jugendamt nicht eingriffe. Der Mann konnte nichts gegen die Mißhandlungen der Kinder tun, er wurde von der Frau ebenfalls geschlagen.

Im Jugendamt wurden nach dem qualvollen Tod des Kindes Dokumente gefälscht und Blätter aus Akten entfernt. Gegen die Verantwortlichen wurde ebenfalls ermittelt. Außer wegen Fälschung amtlicher Dokumente wurde niemand belangt.
"Es konnte den Verantwortlichen keine Verletzung ihrer Pflichten nachgewiesen werden."




Mittelfristig kann man die Aufklärung über Kindesmißhandlungen in den Lehrplan der Schulen aufnehmen.
Man kann das Thema im Unterricht behandeln und die Probleme besprechen.

So besteht einerseits die Möglichkeit, aktuelle Mißhandlungen zu verhindern. Andererseits werden die Schüler auf Situationen vorbereitet, denen sie vielleicht selbst als Eltern einmal ausgesetzt sind.



Langfristig würde ich es begrüßen, wenn unsere Gesellschaft Konflikte weniger mit körperlicher oder psychischer Gewalt austrüge.
 
Re: Legale Folter von Kindern

Grundsätzlich stimme ich Dir zu, ein paar Anmerkungen habe ich aber trotzdem

Original geschrieben von Alzii
Bei Kindesmißhandlung sollte die Verjährungsfrist erst mit dem vollendeten 21. Lebensjahr des Opfers beginnen.

Extrem problematisch. Wie will man nach über 10 Jahren noch irgendetwas beweisen? "Ich bin jetzt 20, kauf mir ein Auto oder ich behaupte Du hättest mich mich 10 Jahren geschlagen!"

Die Einrichtung von "Kinderhäusern" (analog zu den Frauenhäusern) könnte unbürokratisch die schlimmsten Fälle mildern (mit Änderung der entsprechenden Gesetzen).

Das wäre wirklich eine geniale Sache! Ein Haus für Kinder in jeder Stadt, ähnlich einem Jugendzentrum, wo sie vielleicht auch nur mal so hingehen können - spielen, lesen etc damit die erste Angst abgebaut wird.
 
Re: Legale Folter von Kindern

Original geschrieben von Alzii
Im Jugendamt wurden nach dem qualvollen Tod des Kindes Dokumente gefälscht und Blätter aus Akten entfernt. Gegen die Verantwortlichen wurde ebenfalls ermittelt. Außer wegen Fälschung amtlicher Dokumente wurde niemand belangt.
"Es konnte den Verantwortlichen keine Verletzung ihrer Pflichten nachgewiesen werden."

DAS ist für mich die größte Sauerei!
 
Re: Legale Folter von Kindern

Original geschrieben von Alzii
Bei polizeilichen Verhören gilt eine Handgelenksüberdehnung (aktueller Fall) - ja sogar bereits die Androhung von Gewalt - als Folter!

Da finde ich die aktuelle Diskussion in D rund um den Entführungsfall furchtbar und teilweise unrechtsstaatlich. Folter ist Folter, manche der Leute sollten ihr Hirn einschalten bevor sie Aussagen tätigen... :(
 
Legale Folter von Kindern

walter:

>>Extrem problematisch. Wie will man nach über 10 Jahren noch irgendetwas beweisen? "Ich bin jetzt 20, kauf mir ein Auto oder ich behaupte Du hättest mich mich 10 Jahren geschlagen!"
<<

Sicher ist es problematisch, walter, aber bei sexuellem Mißbrauch ist es schon Gesetz - und hier ist es nicht weniger problematisch.

Im Zweifelsfall sollte das Wohl, die Würde und die geistige und körperliche Gesundheit von hilflosen Kindern, die der Gewalt von Erwachsenen schutzlos ausgeliefert sind, ja sogar ihre Peiniger noch lieben - Vorrang haben.


Die Spirale der Gewalt und die Mißachtung der Menschenwürde muß enden.



Ansonsten finden Deine letzten 3 Beiträge meine volle Zustimmung.
 
Re: Legale Folter von Kindern

Original geschrieben von Alzii
Sicher ist es problematisch, walter, aber bei sexuellem Mißbrauch ist es schon Gesetz - und hier ist es nicht weniger problematisch.

Im Zweifelsfall sollte das Wohl, die Würde und die geistige und körperliche Gesundheit von hilflosen Kindern, die der Gewalt von Erwachsenen schutzlos ausgeliefert sind, ja sogar ihre Peiniger noch lieben - Vorrang haben.

Nein, so leid es mir tut, aber Vorrang in einem Rechsstaat (im Gegensatz zur Willkür) muss der Schutz des Angeklagten sein in dem Sinne "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" - seine Schuld muss erwiesen sein, und da hilft eine mehr als 10jährige Verjährungsfrist bei einem Verbrechen das ohnehin schon schwer nachweisbar ist wirklich nichts...
 
Warum denn nicht?

Walter, ich habe mit keinem Wort erwähnt oder verlangt, die Prinzipien des Rechtsstaates aufzugeben.

Mit problematisch meinte ich Dein Beispiel mit dem Auto.
Angenommen, das Kind ist wirklich mißhandelt worden.
Jetzt verlangt es mit 18 vom Vater ein Auto, sonst zeigt es ihn an.

Das wäre Erpressung und daher sicher problematisch.

Bei uns in Deutschland ist es bereits Gesetz, daß bei sexuellem Mißbrauch die Verjährungsfrist erst mit dem vollendeten 18. (oder 21. ?) Lebensjahr des Opfers beginnt.

Warum sollte das bei Mißhandlung denn anders sein?

Die rechtsstaatlichen Prinzipien werden dadurch doch nicht außer Kraft gesetzt.

Im übrigen könnte ich noch heute Zeugen meiner Mißhandlungen benennen.


Leider ist es heute so, daß Eltern ihre Kinder mißhandeln können, ohne befürchten zu müssen, jemals dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Ein Kind würde seine Eltern nicht anzeigen und wahrscheinlich auch nicht gegen sie aussagen.
Ist das Kind dann volljährig geworden, sind die Straftaten der Eltern verjährt.

Daß die Schwächsten unserer Gesellschaft ungestraft mißhandelt werden ist ein Mißstand, den man nicht dulden darf.

Eine praktikable Lösung wäre es, wie bei sexuellem Mißbrauch bereits geschehen, die Verjährungsfrist erst mit dem vollendeten 21. (18.?) Lebensjahr des Opfers beginnen zu lassen.
 
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Re: Warum denn nicht?

Original geschrieben von Alzii
Mit problematisch meinte ich Dein Beispiel mit dem Auto.
Angenommen, das Kind ist wirklich mißhandelt worden.
Jetzt verlangt es mit 18 vom Vater ein Auto, sonst zeigt es ihn an.

Ich meinte ja eher den umgekehrten Fall, es wurde NICHT misshandelt und verlangt ein Auto.

Bei uns in Deutschland ist es bereits Gesetz, daß bei sexuellem Mißbrauch die Verjährungsfrist erst mit dem vollendeten 18. (oder 21. ?) Lebensjahr des Opfers beginnt.

Echt? Wusste ich nicht. Funktioniert das denn? Ich war nur sehr skeptisch wie man nach so langer Zeit noch etwas beweisen kann, meist gibt es doch keine Zeugen, oder?

Ein Kind würde seine Eltern nicht anzeigen und wahrscheinlich auch nicht gegen sie aussagen. Ist das Kind dann volljährig geworden, sind die Straftaten der Eltern verjährt.

Die Problematik ist mir durchaus bewusst, es ist ein Jammer. Ich kenne auch jemanden die von Ihrer Mutter (!) auf die Herdplatte gesetzt wurde. Ich hasse die Frau noch heute dafür.
 
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