denk-mal
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Hieraus können Sie ersehen, dass selbst sorglose ProtesteUnd der Benno Ohnesorg?
Gott zum Gruße!
„gegen einen Schah Mohammad“ mit dem Tode bestraft werden!
Salamaleikum!
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Hieraus können Sie ersehen, dass selbst sorglose ProtesteUnd der Benno Ohnesorg?
Gott zum Gruße!
Der hätte bestimmt unterschrieben.Und der Benno Ohnesorg?
Der hätte bestimmt unterschrieben.
Solange sie nicht verfassungswidrig agieren, dürfen auch sie ihre Drecksmeinung äußern. Da müssen wir leider durch. Aber sie können nicht weit kommen, nur bis zur Grenze der Strafwürdigkeit und das ist einigermaßen beruhigend.Gilt für Antidemokraten keine Meinungsfreiheit
Man sollte ihnen nicht den geringsten Gefallen tun.sollte man für die Meinungsfreiheit der Antidemokraten kein Menschenleben auf den Altären der Zügellosigkeit opfern?
Solange sie nicht verfassungswidrig agieren, dürfen auch sie ihre Drecksmeinung äußern.
Man sollte ihnen nicht den geringsten Gefallen tun.
In DE normalerweise das BVerfG.
Doch, das schließt die Beantwortung deiner Frage mit ein.
Dann zitieren Sie bitte ein Urteil irgendeines Senats des BVerfG, welches generell die Meinungsäußerung verfassungswidrig agierender Bürger verbietet.
Haben sie, solange sie nicht aktiv kämpferisch den Staat oder seine Grundordnung beseitigen wollen.Mitnichten! Auch Antidemokraten haben Anspruch auf Meinungsfreiheit, ob Ihnen das nun paßt oder nicht.
Auch Antidemokraten haben Anspruch auf Meinungsfreiheit, ob Ihnen das nun paßt oder nicht.
Es geht eben genau um dieses Dilemma: Die Meinungsfreiheit, die diese Antidemokraten einfordern, wäre das Erste, was sie abschaffen würden, wenn sie zu bestimmen hätten. Andererseits, wenn wir die Meinungsfreiheit ihretwegen einschränken würden, dann würden wir unsere Demokratie beschädigen und sie hätten gewonnen.